Beratung bei Inkontinenz

Diese Formen von Beratung gibt‘s

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Beratung bei Inkontinenz Testergebnisse für 20 Erst­beratung zu Inkon­tinenz­pro­dukten 07/2017

Beratung am Telefon

Hersteller und Händler von Inkontinenz­produkten liefern über­regional nach Hause, haben oft Verträge mit vielen Krankenkassen und dürfen deren Versicherte versorgen. Die Beratung erfolgt in aller Regel telefo­nisch. Muster­proben und bestellte Waren werden geschickt.

Diskret. Die Telefon-Hotlines waren beim Test gut erreich­bar, die Beratungen diskret. Teil­weise bekamen unsere Probanden zwar etwas von anderen Telefonaten im Hintergrund mit, ohne allerdings Details zu erfahren.

Von befriedigend bis mangelhaft. Am besten in unserem Beratungs­test – auch im Gesamt­vergleich mit den Vor-Ort-Versorgern – schneiden Attends, Medi-Markt und Hartmann ab: mit dem test-Qualitäts­urteil befriedigend. Attends erfasste den Bedarf sogar gut. Die drei Unternehmen stellen selbst verschiedene Inkontinenz­produkte her, die sie über Händler sowie an Patienten direkt vermarkten. Auch bei einem Schluss­licht im Test, Abena, handelt es sich um einen Hersteller.

Beratung vor Ort

Sanitäts­häuser und Apotheken können Versicherte, die in der Nähe wohnen, mit Inkontinenz­produkten versorgen – sofern sie einen Vertrag mit der entsprechenden Krankenkasse haben. Die Beratung erfolgt in aller Regel persönlich vor Ort. Probe­exemplare werden mitgegeben. Ob Kunden bestellte Produkte abholen oder geliefert bekommen, ist mit dem Anbieter zu besprechen.

Indis­kret. Die Beratungen im Test waren fast immer indis­kret – meist direkt am Verkaufs­tresen, wo andere Kunden mithören konnten. Von den 70 Gesprächen, die unsere Probanden bei Vor-Ort-Versorgern in Anspruch nahmen, fanden nur zwei in einem separaten Raum statt.

Mit Protokoll­bogen. Am besten von den örtlichen Versorgern beriet das Sanitäts­haus Willecke. Die Mitarbeiter nutzten einen strukturierten Protokoll­bogen, um den Bedarf zu erfassen – aber nur bei vier unserer sieben Tester. In diesen Fällen war die Bedarfs­analyse besser als bei den übrigen.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 24.11.2017 um 15:01 Uhr
Zuzahlung bei Inkontinenzprodukten

@K-Nbg: Die gesetzliche Zuzahlung beträgt hier grundsätzlich 10% der Kosten, aber max. 10 € pro Monat. Sie fällt bei allen gesetzlich Versicherten an, außer es liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor. Die Zuzahlung (nicht zu verwechseln mit der privaten Aufzahlung für Inkontinenzprodukte, die das Notwendige übersteigen) ist zunächst unabhängig von der Pauschale der Krankenkasse oder den gewählten Inkontinenzprodukten. Die Krankenkasse ist verpflichtet Sie ausreichend zu versorgen. Unter Umständen sind die Kosten für die Kasse also höher als die Pauschale suggeriert.
Für Ihr Rechenbeispiel ist es also wichtig, ob die Produkte vom Sanitätshaus für 35 € in dieser Form notwendig sind (z. B. vom verschreibenden Arzt entsprechend begründet) oder ob sie das Notwendige übersteigen. Im ersten Fall (Versorgung ist notwendig) wäre die Pauschale von 25 € irrelevant. Die Kasse müsste die Kosten von 35 € übernehmen bzw. das was nach gesetzlicher Zuzahlung von 10% und max. 10 € übrig bleibt. In diesem Fall müssten Sie 3,50 € (10%) zahlen. Im zweiten Fall (Versorgung übersteigt das Notwendige) wäre relevant, was eine „notwendige“ Versorgung kosten würde. Davon müssten Sie wieder 10% und max. 10 € und zusätzlich noch den Differenzbetrag (Aufzahlung) selbst zahlen. Angenommen Sie könnten „notwendig“ bzw. ausreichend für 25 € versorgt werden, Sie entscheiden sich aber für Produkte die 35 € kosten, würden Sie 2,50 € (10%) + 10 € (Aufzahlung von 25 auf 35 €) = 12,50 € zahlen müssen. (SL/GSchw)

K-Nbg am 23.11.2017 um 12:19 Uhr
Pauschale/Zuzahlung/Zahlenbeispiel

@Warentest
Hallo,
im Artikel ist die max. Zuzahlung von 10,-- € erwähnt, wenn die Pauschale nicht reicht. Sind darin auch die 10% Zuzahlung auf die Pauschale enthalten oder kommen die noch oben drauf?
Konkretes Beispiel:
Die AOK Bayern zahlt eine Pauschale von 25,-- € mtl.
Davon kassiert das Sanitätshaus jeweils 2,50 € (10%) als Zuzahlung für die AOK.
Die benötigten Artikel ergeben aber Kosten i. H. von 35,-- €.
Sind dann - von Kassenprodukten ausgehend -.nur noch die Diifferenz von 7,50 € auf die max. 10 € mtl. zu zahlen oder ist die Zuzahlung erst mit 12,50 € abgegolten.
Es wäre schön, dies für alle Betroffenen noch einmal klarstellen zu können.

Profilbild Stiftung_Warentest am 04.07.2017 um 17:53 Uhr
Produkttest

@Kfsteinalsfeld: Diese Untersuchung beschäftigt sich mit der Beratung zu Inkontinenzprodukten, also nicht vergleichend mit den Produkten selbst.
Unser Warentest von 19 Inkontinenzprodukten ist bereits in der Ausgabe test 03/2017 erschienen und umfasst unter anderem auch Produkte von Attends, Hartmann und Tena.
Speziell das von Ihnen angefragte Produkt war jedoch in unserer damaligen Marktauswahl leider nicht enthalten. (SL/BS).

Kfsteinalsfeld am 04.07.2017 um 14:01 Uhr
Inkontinezprodulte.

Ich nutze selbst Inkontinenzanlagen der Fa. Attens, die vopn der AOK Hessen bezahlt werden. Leider sind die Produkte die der männlichen Anatomie entsprechen zuzahlungspflichtig. Das Produkte z.B. Attens Soft 3 extra, welches in der Form der weiblichen Anatomie angepasst ist, wird bezahlt und soll auch von Männern,
trotz ungenügentem Erfolg, verwendet werden. Das Produkt Attens For Men 3 erfordert eine Zuzahlung von
43,68 Eu. für 1 Pach = 12 x 14 Stück. In Ihrem Testbericht fehlen mir die Ergebnisse über Aufnahmefähigkeit,
Restfeuchtigkeit an der Oberfläche usw. sowie der Stückpreise. Außerdem fehlen Produkte von TENA usw.