Beratung bei Inkontinenz

So haben wir getestet

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Beratung bei Inkontinenz Testergebnisse für 20 Erst­beratung zu Inkon­tinenz­pro­dukten 07/2017

Im Test: 20 Vertrags­partner gesetzlicher Krankenkassen, die Patienten mit aufsaugenden Inkontinenz­produkten versorgen. Wir wählten 10 Home­care-Unternehmen – Hersteller oder Händler von Inkontinenz­produkten – nach ihrer Markt­bedeutung aus. Dazu erfragten wir im Oktober 2016 verdeckt die Vertrags­beziehungen der jeweils fünf gemäß ihrer Versichertenzahl größten Betriebs-, Ersatz-, Innungs- und Orts­krankenkassen sowie der Knapp­schaft. Zudem berück­sichtigten wir 5 Sanitäts­häuser und 5 Apotheken, die wir exemplarisch im Ruhr­gebiet auswählten.
Alle Anbieter waren Vertrags­partner der Kasse mit den meisten Versicherten in Deutsch­land, der Techniker Krankenkasse.

Unter­suchungen

Sieben geschulte Tester nahmen im Februar und März 2017 verdeckt Erst­beratungen in Anspruch. Jeder rief sämtliche ausgewählten Home­care-Unternehmen an und besuchte alle Sanitäts­häuser sowie Apotheken. Insgesamt fanden auf diese Weise 140 Gespräche statt. Die Tester waren nicht von Inkontinenz betroffen, aber mit entsprechenden Legenden und fiktiven ärzt­lichen Verordnungen ausgestattet. Auf Nach­frage gaben sie diese Informationen wieder. Die Legenden und Verordnungen umfassten jeweils eine typische Patienten­geschichte, eine passende ärzt­liche Diagnose und weitere Angaben, etwa zur täglichen Trinkmenge, möglichen Begleit­erkrankungen und der Konfektions­größe, und wurden mit fach­gut­achterlicher Hilfe entwickelt. Die sieben Testfälle im Über­blick:

Testfall 1: Eine Mutter zweier Kinder mit mittel­gradiger Belastungs­inkontinenz. Sie verliert Urin beim Husten, Niesen, Lachen und Heben schwerer Lasten und nutzt bislang Monats­binden aus der Drogerie.

Testfall 2: Ein Mann, dem wegen einer Krebs­erkrankung die Prostata entfernt wurde, leidet als Folge unter Mischin­kontinenz. Er verliert Urin beim Husten, Niesen, Lachen und Heben schwerer Lasten, aber auch auf dem Weg zur Toilette. Er hat häufigen Harn­drang und probierte bereits ein Kondomurinal ohne Erfolg aus. Seine Tochter lässt sich stell­vertretend für ihn beraten.

Testfall 3: Eine Frau hat seit den Wechsel­jahren oft Harnwegs­infekte und neuerdings häufig Harn­drang, nämlich ungefähr alle ein bis zwei Stunden und mit Urin­verlust auf dem Weg zur Toilette. Eine medikamentöse Behand­lung ist aufgrund der Augen­erkrankung Glaukom („Grüner Star“) nicht möglich. Die Frau versorgt sich bislang mit Produkten aus der Drogerie.

Testfall 4: Eine Frau verliert seit der Entfernung ihrer Gebärmutter im letzten Jahr ständig Urin. Sie nutzt bislang Hygiene­artikel aus der Drogerie.

Testfall 5: Ein älterer Mann verliert schon seit geraumer Zeit regel­mäßig etwas Urin. Das Thema ist ihm sehr unangenehm, aber der Sohn konnte ihn zu einem Besuch beim Urologen über­zeugen, der eine Drangin­kontinenz diagnostizierte. Der Vater hat keine Erfahrung mit Inkontinenz­produkten, sondern versorgte sich bislang behelfs­mäßig. Nun lässt sich sein Sohn stell­vertretend für ihn beraten.

Testfall 6: Eine demente und über­wiegend bett­lägerige Seniorin verliert ständig Harn, verweigert allerdings bislang Vorlagen und Windels­lips. Ihr Sohn lässt sich stell­vertretend für sie beraten.

Testfall 7: Eine mittel­alte Frau hat wegen einer Erkrankung des Nerven­systems oft plötzlichen Harn­drang und verliert Urin, wenn sie nicht schnell genug eine Toilette findet. Eine medikamentöse Behand­lung schlägt nicht ausreichend an. Die Frau versorgt sich bislang mit Einlagen aus der Drogerie.

Alle Betroffenen waren fiktiv bei der Techniker Krankenkasse versichert. Die Tester dokumentierten nach jedem Gespräch die Inhalte und Rahmenbedingungen in Erhebungs­bögen. Anhand davon prüften zwei Fach­gut­achter die Beratungs­qualität und zudem die Muster­proben, die die Anbieter den Testern über­ließen. Im Mai 2017 befragten wir die Anbieter unter anderem, mit welchen Krankenkassen sie koope­rieren.

Bedarfs­analyse: 40 %

Wir erfassten unter anderem, ob die Berater Fragen stellten zur Form der Inkontinenz, zur abge­gebenen Flüssig­keits­menge, zu Mobilität und Alltag des Betroffenen, körperlichen Maßen wie Konfektions­größe oder Hüft­umfang, zur täglichen Trinkmenge, zu begleitenden Krankheiten und angewendeten Medikamenten und zu Vorerfahrungen mit Inkontinenz­produkten.

Beratung und Information: 40 %

Hier beur­teilten wir, ob und wie die Berater allgemein zum Thema Inkontinenz­versorgung informierten. Unter anderem ging es um die verschiedenen Produktarten der Hilfs­mittel und ihre korrekte Hand­habung, die gesetzliche Zuzahlung und die Monats­pauschale der Krankenkasse. Zudem bewerteten wir, ob bei den Gesprächen die Privatsphäre einge­halten wurde und ob Testern, die als Stell­vertreter ihrer Eltern auftraten, angeboten wurde, diese direkt zu beraten.

Empfehlungen und Probe­exemplare: 20 %

Zwei Fach­gut­achter bestimmten die grund­sätzliche Eignung der Probe­exemplare für die sieben Testfälle. Ferner beur­teilten wir unter anderem, ob die Produkte hygie­nisch verpackt waren. Auch die Beratung zu den Probe­exemplaren floss in das Urteil ein – etwa ob die Tester konkrete Informationen zu Aufzahlungen für Versorgungs­vorschläge erhielten. Wir berück­sichtigten zudem, ob die Berater Hinweise zur korrekten Entsorgung von Inkontinenz­produkten gaben und das weitere Vorgehen nach der Abgabe der Probe­exemplare erklärten.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 24.11.2017 um 15:01 Uhr
Zuzahlung bei Inkontinenzprodukten

@K-Nbg: Die gesetzliche Zuzahlung beträgt hier grundsätzlich 10% der Kosten, aber max. 10 € pro Monat. Sie fällt bei allen gesetzlich Versicherten an, außer es liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor. Die Zuzahlung (nicht zu verwechseln mit der privaten Aufzahlung für Inkontinenzprodukte, die das Notwendige übersteigen) ist zunächst unabhängig von der Pauschale der Krankenkasse oder den gewählten Inkontinenzprodukten. Die Krankenkasse ist verpflichtet Sie ausreichend zu versorgen. Unter Umständen sind die Kosten für die Kasse also höher als die Pauschale suggeriert.
Für Ihr Rechenbeispiel ist es also wichtig, ob die Produkte vom Sanitätshaus für 35 € in dieser Form notwendig sind (z. B. vom verschreibenden Arzt entsprechend begründet) oder ob sie das Notwendige übersteigen. Im ersten Fall (Versorgung ist notwendig) wäre die Pauschale von 25 € irrelevant. Die Kasse müsste die Kosten von 35 € übernehmen bzw. das was nach gesetzlicher Zuzahlung von 10% und max. 10 € übrig bleibt. In diesem Fall müssten Sie 3,50 € (10%) zahlen. Im zweiten Fall (Versorgung übersteigt das Notwendige) wäre relevant, was eine „notwendige“ Versorgung kosten würde. Davon müssten Sie wieder 10% und max. 10 € und zusätzlich noch den Differenzbetrag (Aufzahlung) selbst zahlen. Angenommen Sie könnten „notwendig“ bzw. ausreichend für 25 € versorgt werden, Sie entscheiden sich aber für Produkte die 35 € kosten, würden Sie 2,50 € (10%) + 10 € (Aufzahlung von 25 auf 35 €) = 12,50 € zahlen müssen. (SL/GSchw)

K-Nbg am 23.11.2017 um 12:19 Uhr
Pauschale/Zuzahlung/Zahlenbeispiel

@Warentest
Hallo,
im Artikel ist die max. Zuzahlung von 10,-- € erwähnt, wenn die Pauschale nicht reicht. Sind darin auch die 10% Zuzahlung auf die Pauschale enthalten oder kommen die noch oben drauf?
Konkretes Beispiel:
Die AOK Bayern zahlt eine Pauschale von 25,-- € mtl.
Davon kassiert das Sanitätshaus jeweils 2,50 € (10%) als Zuzahlung für die AOK.
Die benötigten Artikel ergeben aber Kosten i. H. von 35,-- €.
Sind dann - von Kassenprodukten ausgehend -.nur noch die Diifferenz von 7,50 € auf die max. 10 € mtl. zu zahlen oder ist die Zuzahlung erst mit 12,50 € abgegolten.
Es wäre schön, dies für alle Betroffenen noch einmal klarstellen zu können.

Profilbild Stiftung_Warentest am 04.07.2017 um 17:53 Uhr
Produkttest

@Kfsteinalsfeld: Diese Untersuchung beschäftigt sich mit der Beratung zu Inkontinenzprodukten, also nicht vergleichend mit den Produkten selbst.
Unser Warentest von 19 Inkontinenzprodukten ist bereits in der Ausgabe test 03/2017 erschienen und umfasst unter anderem auch Produkte von Attends, Hartmann und Tena.
Speziell das von Ihnen angefragte Produkt war jedoch in unserer damaligen Marktauswahl leider nicht enthalten. (SL/BS).

Kfsteinalsfeld am 04.07.2017 um 14:01 Uhr
Inkontinezprodulte.

Ich nutze selbst Inkontinenzanlagen der Fa. Attens, die vopn der AOK Hessen bezahlt werden. Leider sind die Produkte die der männlichen Anatomie entsprechen zuzahlungspflichtig. Das Produkte z.B. Attens Soft 3 extra, welches in der Form der weiblichen Anatomie angepasst ist, wird bezahlt und soll auch von Männern,
trotz ungenügentem Erfolg, verwendet werden. Das Produkt Attens For Men 3 erfordert eine Zuzahlung von
43,68 Eu. für 1 Pach = 12 x 14 Stück. In Ihrem Testbericht fehlen mir die Ergebnisse über Aufnahmefähigkeit,
Restfeuchtigkeit an der Oberfläche usw. sowie der Stückpreise. Außerdem fehlen Produkte von TENA usw.