Beratung Bausparen

Glossar

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Beratung Bausparen - Viele Bausparkassen fallen im Test durch

© Lisa Rock

Abschluss­gebühr

Sie beträgt je nach Tarif meist 1,0 oder 1,6 Prozent der Bausparsumme und wird entweder von den ersten Sparraten abge­zogen oder separat vom Bausparer gezahlt.

Agio

Einige Bausparkassen verlangen für das Bauspardarlehen neben den Zinsen ein Agio (Aufschlag) in Höhe von meist 2 Prozent des Darlehens­betrags. Das Agio wird zu Finanzierungs­beginn auf den Darlehens­betrag aufgeschlagen. Es gilt als Zins­voraus­zahlung, die bei einer vorzeitigen Rück­zahlung des Bauspardarlehens anteilig erstattet wird.

Allgemeine Bausparbedingungen

In den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) werden die wesentlichen Bestand­teile des Bauspar­vertrags geregelt. Die Bedingungen sind von der Finanz­aufsichts­behörde (Bafin) genehmigt und Bestand­teil des Bauspar­vertrags.

Bauspardarlehen

Darlehen, das Bausparer nach der Zuteilung ihres Vertrags bean­spruchen können. Bei den meisten Tarifen ergibt sich die Höhe des Darlehens aus der Differenz zwischen der Bausparsumme und dem Bauspar­guthaben. Der Zins­satz für das Bauspardarlehen beträgt meist 1,95 bis 2,95 Prozent, die Lauf­zeit meist sieben bis zwölf Jahre. Bauspardarlehen dürfen nur für „wohnungs­wirt­schaftliche Zwecke“ einge­setzt werden, vor allem zum Kauf, Bau oder zur Modernisierung von Häusern und Wohnungen.

Bausparsumme

Die Höhe der Bausparsumme wird im Bauspar­vertrag vereinbart. Sie wird ausgezahlt, wenn der Vertrag die Zuteilungs­voraus­setzungen (Mindest­guthaben und Zielbe­wertungs­zahl) erfüllt. Von der Bausparsumme hängen die Abschluss­gebühr, das Mindest­guthaben und der Tilgungs­beitrag ab.

Bewertungs­zahl

 Die Kenn­ziffer für die Spar­leistung eines Bausparers, von der die Zuteilung und oft auch die Darlehens­konditionen abhängen, wird an mehreren Stich­tagen im Jahr von der Bausparkasse ermittelt. Zu den Stich­tagen legen die Kassen auch die Zielbe­wertungs­zahl fest, die ein Bauspar­vertrag vor der Zuteilung erreichen muss.

Effektivzins

Der Effektivzins des Bauspardarlehens enthält neben dem Soll­zins einen Teil der Abschluss­gebühr und ein eventuelles Agio. Er sagt aber nichts über die Qualität eines Tarifs aus, weil die Spar­phase nicht berück­sichtigt ist. Ein besonders nied­riger Effektivzins geht mit einer besonders nied­rigen Guthaben­verzinsung, einem hohem Tilgungs­beitrag oder anderen Nach­teilen einher.

Gutha­benzins

Er beträgt meist nur noch 0,01 bis 0,25 Prozent pro Jahr. Die Zinsen liegen damit unter den Gebühren, die Bausparkassen während der Spar­phase berechnen. Bei einem Darlehens­verzicht erhöht sich die Verzinsung in einigen Tarifen durch Bonuszinsen.

Konto­gebühr/Jahres­entgelt

Die meisten Bausparkassen verlangen in der Spar­phase eine jähr­liche Gebühr von beispiels­weise 12 oder 24 Euro. Konto­gebühren für Darlehen sind nach einem Urteil des Bundes­gerichts­hofes unzu­lässig. Verbraucherzentralen halten auch Konto­gebühren in der Spar­phase für recht­lich fragwürdig.

Mindest­spar­guthaben

Vor der Zuteilung des Vertrags muss der Bausparer je nach Tarif ein Mindest­guthaben von 25 bis 50 Prozent der Bausparsumme ansparen.

Tilgungs­beitrag

Die Monats­rate, die der Bausparer für das Bauspardarlehen aufbringen muss. Bei einigen Tarifen können Bausparer zwischen verschieden hohen Tilgungs­beiträgen wählen.

Zuteilung

Zeit­punkt, ab dem die Bausparkasse die Bausparsumme zur Auszahlung bereithält – meist zwei bis vier Monate nach dem Stichtag, an dem der Bausparer Mindest­guthaben und Zielbe­wertungs­zahl erreicht hat.

Tipp: In unserem Vergleich von Bauspartarifen finden Sie ein ausführ­liches Bauspar-Glossar mit mehr als 40 Stichwörtern.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.05.2020 um 15:39 Uhr
    Meine Überlegungen / Fragen als Nichtjurist

    @Gerhard_Fuchs: Ein Hinweis auf den Regelsparbeitrag erfolgt zwar häufig (nicht immer) auf den Ausdrucken der Bausparkassen, aber fast nie wird auf die möglichen Folgen hingewiesen, wenn der tatsächliche Sparbeitrag den Regelsparbeitrag unterschreitet. Das steht nur im Kleingedruckten (den ABB). Das haben wir in dem Artikel ausdrücklich kritisiert, an mehreren Beispielen erläutert und in der Bewertung berücksichtigt, außerdem hier:
    https://preview.test.de/Bausparen-Rechner-hilft-beim-Vergleich-1825589-5390703/
    (dda)

  • Gerhard_Fuchs am 20.05.2020 um 10:55 Uhr
    Meine Überlegungen / Fragen als Nichtjurist

    Ein Kunde nennt eine Sparrate, die er leisten kann. Er bekommt daraufhin in 26% der Beratungen ein Bausparvertrag angeboten, bei dem eine höhere Regelsparrate erwartet wird, zusammen mit einem Sparplan, der die Wunschsparrate des Kunden verwendet.
    Stimmt das?
    Beim Kunden könnte so der Irrtum erweckt werden, er könne sich mit seiner Wunschsparrate einen Bausparvertrag mit einer höheren Bausparsumme leisten.
    Wenn jetzt die Bausparkasse nach einiger Zeit den Bausparvertrag kündigt, weil der Kunde die Regelsparrate nicht leisten kann, wird das Vermögen des Kunden geschädigt: Der Kunde vermag mit einen Bausparvertrag in der Zukunft ein Darlehen zu einem vorher vereinbarten Zinssatz in Anspruch zu nehmen, nach der Kündigung vermag er das nicht mehr.
    Darüber hinaus hat sich in der Regel der "Berater" / die Bausparkasse auf Kosten des Kunden einen Vermögensvorteil verschafft, indem sie aufgrund der höheren Bausparsumme eine höhere Abschlussgebühr kassiert haben.
    Ist das eigentlich Betrug?

  • Berndman am 05.02.2020 um 10:06 Uhr
    @ LUCKyFinger: Nicht dein Ernst!

    @ LUCKyFinger: Mit meinem damaligen Bausparvertrag und den Beratungsgesprächen dazu, habe ich ausschließlich schlechte Erfahrungen gemacht. Daher kann ich deiner Aussage nicht zustimmen, dass sich die Vorteile von Fonds und Bausparverträgen unterscheiden. Richtig ist doch eher die Aussage, dass Bausparverträge gar keine Vorteile bieten. Bausparverträge sind in meinen Augen einfach nur die ultimative "Katze im Sack" oder der "Gaul, dem man doch einmal in das Maul geschaut hat". Ich bin sehr froh über mein Fondsdepot bei Comdirect, das ich dank meines Fondsvermittlers mit Fonds-Cashback und zu wesentlich günstigen Sonderkonditionen führen kann. Durch meine Erfahrungen muss ich Jedem raten: "Schaut euch ganz genau an, in was ihr investiert. Es lohnt sich ernsthaft 3 oder 4 Mal hinzuschauen." Denn es ist nicht lustig, sinnlos Geld zu verbrennen - besonders dann, wenn man seinen Kindern auch etwas bieten möchte.

  • Gelöschter Nutzer am 31.01.2020 um 14:16 Uhr
    Danke

    Vielen Dank für die rasche und klare Auskunft. Dann freue ich mich über 12 Monate mit 3% Zinsen und überlege solange, was ich mit dem Geld 2021 anfangen werde.

  • LUCKyFinger am 31.01.2020 um 09:50 Uhr
    Jede Anlage hat seine Vorteile & Nachteile

    Auch ich sehe, dass die meisten Bausparverträge aktuell nicht mehr lukrativ sind. Auf jeden Fall schneidet einen Fondssparplan für vermögenswirksame Leistungen in den meisten Fällen besser ab, als die durchschnittlichen Bausparverträge - doch auch bei diesen sollte man gut aufpassen, zumindest auf den Vermittler. Denn wenn man zu hohe Ausgaben zahlt, so werden auch die schönsten Erträge geschmälert. Daher würde ich behaupten, dass sich die Vorteile von Bausparverträgen und Fonds einfach unterscheiden.