Bausparkassen dürfen in Zukunft höhere Kredite für selbstgenutzte Wohnimmobilien vergeben – nämlich bis zu 100 Prozent des Beleihungswertes. Dieser entspricht in der Regel maximal 90 Prozent des Kaufpreises. Bisher durften Bausparkassen ihre Kredite nur bis zu 80 Prozent des Beleihungswertes vergeben (zirka 70 Prozent des Kaufpreises). Die höhere Beleihungsgrenze beruht auf einer Änderung des Bausparkassengesetzes, die am 28. Dezember 2015 in Kraft trat.
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