Für Beleidigte. Werden Sie aggressiv angepöbelt? Dann lassen Sie den Wutentbrannten reden, und notieren Sie sich sein Kennzeichen. Pöbeln Sie nicht zurück! Sobald Sie auf die Beschimpfung eingehen, haben Sie rechtlich eine Pattsituation geschaffen, denn es zählt nicht, wer angefangen hat. Eine Anzeige hat vor allem dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie Zeugen mit im Auto haben. Die Geldstrafe geht an die Landeskasse oder an gemeinnützige Vereine.
Für Hitzköpfe. Ist Ihnen ein Ausrutscher passiert, dann hilft nur eines: Entschuldigen Sie sich und hoffen Sie, dass die Sache kein Nachspiel hat. Besonders gegenüber Polizisten sollten Sie Ruhe bewahren. Hier fallen die Geldstrafen höher aus und es ist wahrscheinlicher, dass Sie eine Anzeige bekommen. Wenn Sie wegen Beleidigung angezeigt werden und wissen, dass Sie heftig ausgerastet sind, kann es sinnvoll sein, sich früh von einem Anwalt helfen zu lassen.
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