Beleidigung im Straßenverkehr

Unser Rat

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Für Beleidigte. Werden Sie aggressiv angepöbelt? Dann lassen Sie den Wutentbrannten reden, und notieren Sie sich sein Kenn­zeichen. Pöbeln Sie nicht zurück! Sobald Sie auf die Beschimpfung eingehen, haben Sie recht­lich eine Patt­situation geschaffen, denn es zählt nicht, wer ange­fangen hat. Eine Anzeige hat vor allem dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie Zeugen mit im Auto haben. Die Geld­strafe geht an die Landes­kasse oder an gemeinnützige Vereine.

Für Hitz­köpfe. Ist Ihnen ein Ausrutscher passiert, dann hilft nur eines: Entschuldigen Sie sich und hoffen Sie, dass die Sache kein Nach­spiel hat. Besonders gegen­über Polizisten sollten Sie Ruhe bewahren. Hier fallen die Geld­strafen höher aus und es ist wahr­scheinlicher, dass Sie eine Anzeige bekommen. Wenn Sie wegen Beleidigung ange­zeigt werden und wissen, dass Sie heftig ausgerastet sind, kann es sinn­voll sein, sich früh von einem Anwalt helfen zu lassen.

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