
Nach der großen Beitragserhöhungswelle zum 1. Januar hat mit der BKK Mobil Oil erstmals eine weitere gesetzliche Krankenkasse ihren Beitrag erhöht. Ihre mehr als 760 000 Mitglieder zahlen ab 1. April einen Beitragssatz von 15,7 Prozent. Dies sind 0,3 Prozentpunkte mehr als bisher. Noch Ende 2014 hatte die BKK Mobil Oil angekündigt, bis zum Jahr 2017 sei „keine Erhöhung geplant“.
Kasse rudert zurück
„Stark gestiegene Leistungsausgaben“ sowie reduzierte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, von denen die Kasse im Februar erfahren habe, seien der Grund für die Beitragserhöhung, teilte die BKK Mobil Oil jetzt mit. Vor allem für Klinikleistungen und Medikamente habe sie mehr Geld ausgeben müssen. Mehr als die Hälfte der bundesweit geöffneten Kassen verlangt bereits seit Januar einen höheren Beitrag. Nun zog auch die BKK Mobil Oil nach. Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen wird, verlangt sie einen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent. Er muss allein vom Arbeitnehmer gezahlt werden.
BKK Mobil Oil informiert zu spät
Eine Krankenkasse, die den Beitrag erhöht, muss ihre Mitglieder rechtzeitig schriftlich darüber informieren. Das schreibt das Sozialgesetzbuch vor. Diese Information müsse spätestens am letzten Tag des Monats vor der Beitragserhöhung bei den Versicherten angekommen sein, so eine Sprecherin des Bundesversicherungsamtes, das die Kassen beaufsichtigt. Diese Frist hat die BKK Mobil Oil verstreichen lassen. Die Information mit Datum „im März 2016“ erreichte ihre Mitglieder erst in der ersten April-Woche.
Zwei-Monats-Frist für den Wechsel
Doch für Kunden, die die Kasse nach einer Beitragserhöhung wechseln wollen, hat dies nur geringfügige praktische Auswirkungen.* Mit dem Sonderkündigungsrecht können sie die Kündigung bis zum Ende des Monats erklären, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird. Bei einer verspäteten Information der Kasse verlängert sich diese Möglichkeit einfach um den Verspätungszeitraum. Mitglieder der BKK Mobil Oil können also jetzt zum 30. Juni kündigen und ihre Kasse wechseln. Die Mitgliedschaft in der neuen Kasse beginnt dann am 1. Juli. Generell gilt: Wer seiner Kasse länger als 18 Monate angehört, kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten wechseln. Wer weniger als 18 Monate Mitglied seiner Kasse ist, hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Beitrag erhöht wird.
Geld aus dem Finanzausgleich
Die BKK Mobil Oil gehört zu einer Gruppe von 13 Kassen, die Ungerechtigkeiten beim Finanzausgleich zwischen den Kassen beklagen. Neben einer Reihe anderer Faktoren werden hier die Durchschnittskosten von 80 Krankheiten berücksichtigt. Kassen, die viele kranke Versicherte haben, sollen dafür einen Ausgleich erhalten. Auch die Zahl der Krankengeldempfänger und Erwerbsminderungsrentner spielt eine Rolle. Die 13 Kassen, die für eine Änderung des Finanzausgleichs eintreten, wollen beispielsweise nicht, dass für jeden Erwerbsminderungsrentner extra Geld ausgeschüttet wird. Denn dies bevorzuge die Allgemeinen Ortskrankenkassen. Wie hoch der Beitragssatz einer Kasse ist, hängt also nicht nur davon ab, wie gut sie wirtschaftet und welche Extraleistungen sie bietet. Es kommt auch darauf an, wie viel Geld sie aus dem Ausgleichstopf bekommt.
Nicht um jeden Preis wechseln
Zwar sind mehr als 95 Prozent der Leistungen gesetzlich vorgeschrieben. Doch viele Kassen bieten darüber hinaus Extras, durch die sie sich von ihren Mitbewerbern unterschieden. Solche Extras sind beispielsweise besondere Behandlungsprogramme für chronisch Kranke, eine Geschäftsstelle in Wohnortnähe oder Geld für eine professionelle Zahnreinigung. Kassenmitglieder sollten daher nicht nur auf den Beitrag schauen, sondern auch auf die Extraleistungen und den Service ihrer Kasse. Darüber informiert unser Produktfinder Gesetzliche Krankenkasse. Er zeigt die aktuellen Beitragssätze für 75 gesetzliche Krankenkassen – und damit für 96 Prozent der gesetzlich Versicherten – und informiert über zusätzliche Leistungen und Service-Angebote der jeweiligen Kasse.
* korrigiert am 8. April 2016