
Bei der Berechnung der Elternbeiträge für Kita, Tagespflege oder Hort müssen auch Halbgeschwister berücksichtigt werden, die im selben Haushalt leben. So hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit zwei Urteilen entschieden (Az. 4 A 880/16 und 4 A 881/16). Wenn die Kinder gleichzeitig eine Tagespflege oder Tageseinrichtung besuchen, sollen Eltern die Ermäßigungen auch dann in Anspruch nehmen können, wenn sie nicht zugleich Mutter und Vater der Geschwisterkinder sind.
Familie ist da, wo Menschen zusammenleben
Geklagt hatte ein Paar aus Dresden, in deren Haushalt neben dem gemeinsamen Nachwuchs auch noch zwei ältere Kinder aus anderen Beziehungen der beiden lebten. Beim Begriff der Eltern sei nicht darauf abzustellen, ob eine leibliche oder rechtliche Verwandtschaft bestehe, argumentierten die Richter. Es komme darauf an, ob sie gemeinsam lebten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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