Beiträge für Kita, Hort und Co Rechte von Patchwork­familien gestärkt

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Beiträge für Kita, Hort und Co - Rechte von Patchwork­familien gestärkt

Familie. Bei Beiträgen einer Kita zählen auch Halb­geschwister. © Westend61 / C. Müller

Bei der Berechnung der Eltern­beiträge für Kita, Tages­pflege oder Hort müssen auch Halb­geschwister berück­sichtigt werden, die im selben Haushalt leben. So hat das Sächsische Ober­verwaltungs­gericht mit zwei Urteilen entschieden (Az. 4 A 880/16 und 4 A 881/16). Wenn die Kinder gleich­zeitig eine Tages­pflege oder Tages­einrichtung besuchen, sollen Eltern die Ermäßigungen auch dann in Anspruch nehmen können, wenn sie nicht zugleich Mutter und Vater der Geschwisterkinder sind.

Familie ist da, wo Menschen zusammenleben

Geklagt hatte ein Paar aus Dresden, in deren Haushalt neben dem gemein­samen Nach­wuchs auch noch zwei ältere Kinder aus anderen Beziehungen der beiden lebten. Beim Begriff der Eltern sei nicht darauf abzu­stellen, ob eine leibliche oder recht­liche Verwandt­schaft bestehe, argumentierten die Richter. Es komme darauf an, ob sie gemein­sam lebten. Das Urteil ist nicht rechts­kräftig.

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