Fehlt einem betrieblichen Sportfest der Charakter einer echten Gemeinschaftsveranstaltung, muss die gesetzliche Unfallversicherung nach einer Verletzung nicht leisten. Das entschied das Bundessozialgericht (Az. B 2 U 12/15). Ein Bankangestellter hatte sich bei einem betrieblichen Fußballturnier verletzt. Dies sei kein Arbeitsunfall, urteilten die Richter. Die Einladung habe sich nur an „Fußballfans und Kicker“, nicht an alle Mitarbeiter des Hauses oder einer Abteilung gerichtet. Auch hätten zum wesentlichen Teil betriebsfremde Personen teilnehmen können.