Anwalt im Interview
test.de hat mit Rechtsanwalt Dirk Feiertag über die Klage gegen das Jobcenter Leipzig gesprochen. Er hat das bürgerfreundliche Urteil erstritten.
Wie sind Sie auf die Idee gekommen, das Jobcenter auf Herausgabe der Telefonliste zu verklagen?

Rechtsanwalt Dirk Feiertag: Hier in Leipzig ist das Jobcenter nur über eine zentrale Rufnummer zu erreichen. Das gilt auch für uns als Rechtsanwälte. Das erschwert unsere Arbeit erheblich. Viele Verfahren hätten verhindert werden können, wenn wir mit dem Sachbearbeiter direkt hätten sprechen können. Außerdem sollten Behörden und gerade auch die Jobcenter und Arbeitsagenturen transparent und bürgernah sein und sich nicht abschotten.
Hat Ihnen das Jobcenter die Telefonliste schon gegeben?
Nein, das wird auch bestimmt noch dauern. Die spielen sicher auf Zeit und schöpfen die Rechtsmittel aus. Das kann noch zwei, drei Jahre dauern. Immerhin hat uns ein Informant unter der Hand die Telefonliste der Mitarbeiter in der Widerspruchsstelle zugespielt. Das hilft uns schon etwas weiter.
Werden Sie die Telefonliste veröffentlichen, wenn Sie sie dann eines Tages bekommen?
Ja, das werden wir. Das gehört in die Öffentlichkeit. Betroffene sollen ihren Sachbearbeiter direkt erreichen können. Das Jobcenter kann uns ja verklagen, wenn es das nicht will. In anderen Städten wie zum Beispiel Wuppertal funktioniert das ja auch.
Ist das Urteil auf andere Behörden übertragbar?
Ja, das ist es. Es beruht auf dem Informationsfreiheitsgesetz. Das ist ein Bundesgesetz. Es gilt für alle Bundesbehörden und für alle Arbeitsagenturen und Jobcenter, soweit sie nicht ausnahmsweise allein von der Kommune getragen werden. Für alle anderen Behörden gelten die Informationsfreiheitsgesetze der Länder. Die enthalten zum Teil Einschränkungen.