Mehr als 4 000 Behandlungsfehler hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen 2011 bestätigt. Die Gutachter prüften 12 686 Vorwürfe – etwas mehr als 2010. Zwei Drittel richteten sich gegen Kliniken, der Rest gegen niedergelassene Ärzte. Besonders viele Beschwerden betrafen Chirurgen. Die Statistik umfasst aber nur Vorwürfe, die über die Krankenkassen eingehen. Daneben können sich Patienten an Beschwerdestellen in Kliniken und die Ärztekammern wenden oder Mediziner direkt verklagen. Eine Fülle von Behandlungsfehlern bleibt wohl ungemeldet. Einen Überblick, wie Betroffene im Verdachtsfall vorgehen können, bietet das Aktionsbündnis Patientensicherheit (www.aktionsbuendnis-‧patientensicherheit.de). Einige Verbesserungen sieht das Patientenrechtegesetz vor, das 2013 in Kraft treten soll. Demnach soll sich zumindest bei schweren Verdachtsfällen die Beweislast umkehren. Bisher musste immer der Patient dem Arzt den Fehler und den daraus entstehenden Schaden nachweisen, um Schadenersatz zu bekommen.