Kann ein Zahnarzt eine misslungene Implantatbehandlung auch durch eine Nachbehandlung nicht mehr retten, verliert er seinen Anspruch auf das Honorar, so der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 294/16). In dem Fall hatte ein Zahnarzt seiner Patientin acht Implantate fehlerhaft eingesetzt. Eine Korrektur ihrer Position war nicht möglich. Das verlangte Honorar von mehr als 34 000 Euro stehe dem Zahnarzt nicht zu, so die Richter.
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