Behand­lungs­fehler Arzt haftet für Darm­krebs

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Bleibt eine Darm­krebs­erkrankung unerkannt, weil ein Arzt trotz teils heftiger rektaler Blutungen lediglich Hämorrhoiden und Verletzungen des Afters diagnostiziert, haftet er wegen eines groben Behand­lungs­fehlers. Eine Patientin, die inzwischen gestorben ist, hatte zu Lebzeiten ihren Inter­nisten verklagt. Das Ober­landes­gericht Braun­schweig entschied zugunsten ihrer Erben (Az. 9 U 129/15). Der Mediziner hatte keine Darm­spiegelung durch­geführt. Neun Monate später war die Frau wegen eines anderen Leidens im Kranken­haus, dort wurden Darm­krebs und Metastasen in der Leber entdeckt. Das Gericht warf dem Arzt grobe Behand­lungs­fehler und Verstöße gegen die Regeln der ärzt­lichen Kunst vor, weshalb eine Beweislastumkehr greife. Der Arzt konnte nicht beweisen, dass die verspätete Diagnose nicht ursächlich für den Krank­heits­verlauf war.

Tipp: Lesen Sie auch unserer Special Darmkrebsvorsorge: Was Sie über Darmspiegelung und Stuhltest wissen sollten.

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