Seit Jahren warten Verbraucherschützer auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu Bearbeitungsgebühren bei Krediten. Für September war nun die Verhandlung angesetzt. Doch jetzt hat die Sparkasse Chemnitz einen Rückzieher gemacht und die Revision zurückgenommen.
Gerichte sind uneins
Das Problem: Viele Banken verlangen bei der Vergabe von Krediten nicht bloß Zinsen, sondern zusätzlich auch eine Bearbeitungsgebühr. Immer wieder hatten Verbraucherschützer dagegen geklagt. Vor Land- oder Oberlandesgerichten bekamen sie überwiegend recht. Inzwischen haben acht Oberlandesgerichte Verbraucherschutzklagen recht gegeben. Doch vereinzelt finden sich Gerichte, die der gerade betroffenen Bank Recht geben. Jetzt sollte ein Urteil des Bundesgerichtshof endlich für Klarheit sorgen. Für den 11. September war die Verhandlung anberaumt. Doch die Sparkasse Chemnitz hat die Revision noch kurz vor Abschluss des Verfahrens zurückgenommen und verhindert so ein BGH-Urteil zur Sache. Die Hintergründe für den Rückzieher sind unklar. Roger Wirtz, Sprecher der Sparkasse Chemnitz, war für test.de bisher nicht zu sprechen.
Bedauern bei Verbraucherschützern
„Das ärgert mich schon“, bedauert Jörg Schädtler, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Bankkunden, den Rückzieher der Sparkasse. Er ist sicher: Der Bundesgerichtshof hätte das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden bestätigt. Dem Verband bleibe jetzt nichts übrig, als weiter gegen Banken und Sparkassen vorzugehen, die nach wie vor Bearbeitungsgebühren bei der Kreditvergabe kassieren. Immerhin: Das Urteil gegen die Sparkasse Chemnitz ist nach der Rücknahme der Revision endgültig rechtskräftig und die Sparkasse muss die Kosten des Rechtsstreits über alle Instanzen hinweg zahlen.
Musterbrief für Rückforderung
Weiterhin gilt für Betroffene der Tipp: Fordern Sie Ihr Geld zurück, wenn Ihre Bank oder Sparkasse bei der Kreditvergabe eine Bearbeitungsgebühr kassiert hat. Die Stiftung Warentest hilft mit einem Mustertext.
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 29.09.2011
Aktenzeichen: 8 U 562/11
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- So urteilte der Bundesgerichtshof bereits vor Jahren: Kreditbearbeitungsgebühren sind rechtswidrig. Immer noch gibt‘s Streit. Zuletzt verdächtig: HSH-Firmenkredite.
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- Kreditbearbeitungsgebühren sind rechtswidrig. Die Banken müssen sie erstatten. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.
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- Banken und Sparkassen müssen zusätzlich Zinsen zahlen, wenn sie rechtswidrige Gebühren zu erstatten haben. Bei der Berechnung hilft test.de mit einem Excel-Rechner.
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Alle Banken und Sparkassen haben immer gesagt: Bei uns war das eine Individualvereinbarung & ich kenne keine einzigen Fall, wo das jemals ein Gericht akzeptiert hat. Sofern noch nicht geschehen: Warten Sie ab, was der Ombudsmann vorschlägt, bis jetzt liegt ja wohl nur die Stellungnahme der Sparkasse vor. Wenn der Ombudsmann nicht für sie entscheidet/entschieden haben sollte, wäre es nett, wenn Sie mir das scannen und per Mail schicken könnten. Meine Mail-Adresse schickt Ihnen unser Leserservice. Unabhängig davon: Ich würde in dem Fall an Ihrer Stelle einen der Kreditbearbeitungsgebührenanwälte einschalten & das wegen des geringen Streitwerts ohnehin nicht der Rechtsschutzversicherung melden.
Nach nunmehr fast dreimonatiger (!) Bearbeitungszeit hat uns der Schlichter der Sparkasse zu Lübeck geschrieben, dass die Sparkasse nach ihrer Sicht die Meinung vertritt, das die von uns geltend gemachte Erstattung der Bearbeitungsprovision nicht zusteht, das sich das BGH-Urteil auf Individualvereinbarungen nicht bezieht und dass die Sparkasse mit uns Vertragsverhandlungen über die Preisgestaltung (ha, ha) geführt hätte. Da muss ich schon sehr lachen. Gleichwohl ist man bereit, uns im Hinblick auf die langjährige und angenehme Zusammenarbeit ohne Anerkennung einen Teilbetrag i. H. v. 660,00 € zuerstatten. Das wäre immerhin die Basisforderung. Nicht jedoch die von uns geforderten Zinsen. Was tun? Annehmen? Mahnbescheid schicken? Leider habe ich nur eine Rechtschutz mit Selbstbeteiligung. Für Infos wäre ich dankbar.
Richtig: Auch die Herausgabe von Nutzungen = Verzinsungen von Forderungen auf Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherungen sind kapitalertragssteuerpflichtig & muss die Bank die Abgeltungssteuer einbehalten. Das haben unsere Steuerexpertinnen extra überprüfen lassen. Sie kriegen das Geld nach der nächsten Steuererklärung wieder, wenn Sie nicht mehr als 801 Euro Kapitalerträge im laufenden Jahr hatten (Ehepaare: 1602 Euro).
Hallo! Mein erstes Schreiben - per Einwurfeinschreiben - wurde von der DB ignoriert. Nach Fristablauf habe ich erneut per - diesmal an den Co-Vorstizenden der DB geschrieben - erneut mit Einwurfeinschreiben- geschrieben und prompt floss das Geld. Das Schreiben dazu bekam ich allerdings erst genau eine Woche später.
Hier wurde mir allerdings die Kapitalertragsteuer abgezogen. Ist das eigentlich erlaubt und wo kann ich nachsehen, ob das überhaupt gerechtfertigt ist?
Hallo! Mein erstes Schreiben - per Einwurfeinschreiben - wurde von der DB ignoriert. Nach Fristablauf habe ich erneut per - diesmal an den Co-Vorstizenden der DB geschrieben - erneut mit Einwurfeinschreiben- geschrieben und prompt floss das Geld. Das Schreiben dazu bekam ich allerdings erst genau eine Woche später.
Hier wurde mir allerdings die Kapitalertragsteuer abgezogen. Ist das eigentlich erlaubt und wo kann ich nachsehen, ob das überhaupt gerechtfertigt ist?