Ein Kommissaranwärter wurde aus dem Polizeivorbereitungsdienst entlassen, weil er falsche Angaben zu seinem Wohnort gemacht hatte, um höhere Fahrtkosten erstattet zu bekommen. Sein Eilantrag gegen die Entlassung blieb ohne Erfolg. Der Mann wohnte zu Beginn seiner Ausbildung in Aachen und zog dann nach Köln, rechnete aber weiter Kosten für die Fahrt zwischen Aachen und der Dienststelle in Köln ab.
Die Entlassung des Beamten auf Widerruf sei nicht zu beanstanden, befand das Verwaltungsgericht Aachen (Az. 1 L 981/17). Er habe mehr als 600 Euro erschlichen und seine Dienstpflichten nachhaltig verletzt. Daraus könne geschlossen werden, dass er für eine spätere Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit charakterlich nicht geeignet sei. Weil der junge Mann erst die Hälfte des Vorbereitungsdienstes absolviert hatte, sei ihm zeitnah eine berufliche Neuorientierung möglich. Gegen den Beschluss kann er Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einlegen.