
Urteil. Die Lehrerin Viktoria Volk wird entlassen. © picture alliance / Philipp Schul
Beamte gelten als unkündbar. Bei schweren Verletzungen ihrer Pflichten können sie aber entlassen werden. Das erlebte eine Lehrerin, die sich eine Krankmeldung erschummelte, um die Tochter beim Dschungelcamp in Australien zu besuchen. Die Reise wurde ein sehr teurer Spaß: Am Ende verlor die Lehrerin auch ihre Pensionsansprüche. Das hat nun auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigt.
Besonderes Disziplinarrecht für Dienstvergehen
Der Staat und seine Bediensteten stehen in einem besonderen Treueverhältnis zueinander. Beamte genießen gewisse Privilegien, die anderen Beschäftigten nicht zuteil werden, wie etwa die staatliche Beihilfe zur Krankenversicherung. Im Gegenzug treffen sie Pflichten, die über die von Angestellten hinaus gehen. Sie müssen ihrem Dienstherrn gegenüber absolut loyal sein und dürfen zum Beispiel nicht streiken. Sobald Beamte ihre Pflichten schuldhaft verletzen, begehen sie ein Dienstvergehen. Dann unterfallen sie einem besonderen Disziplinarrecht. Denn einfach gekündigt werden können sie nicht.
Tipp: Alles rund um die Kündigung von Nicht-Beamten lesen Sie im Special Jobkündigung.
Reise zum Dschungelcamp nach Krankmeldung
Beamtinnen und Beamte werden in der Regel auf Lebenszeit ernannt. Wenn sie ihre Dienstpflichten jedoch schwer verletzen, verlieren sie ihren Job. Das ist kürzlich einer Lehrerin passiert – begleitet von allerhand Medienrummel. Viktoria Volk hatte ihre Tochter im Jahr 2016 während der Unterrichtszeit zum Dreh der RTL-Fernsehshow „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“ nach Australien begleitet. Dafür hatte sie zunächst vergeblich Sonderurlaub beantragt und sich dann eine Krankmeldung erschummelt. Das kam heraus und hatte ernsthafte Konsequenzen (zum FAQ Krankmeldung beim Arbeitgeber).
Verfahren endete mit Geldstrafe und Rauswurf
Die Landesschulbehörde leitete ein Disziplinarverfahren gegen Viktoria Volk ein und klagte vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg auf Entfernung der Lehrerin aus dem Dienst. Parallel lief ein Strafverfahren, in dem das Landgericht Lüneburg die Lehrerin zu einer Geldstrafe verurteilte. Sie hatte ein unrichtiges Gesundheitszeugnis abgegeben. Auch die Disziplinarklage ging nicht gut für die 49-Jährige aus: Sie darf nicht mehr als Lehrerin arbeiten. Indem sie ungerechtfertigt ihrem Dienst ferngeblieben ist, sei sie nicht der Achtung und dem Vertrauen gerecht geworden, die ihr Beruf erfordern, so das Gericht. Sie habe aufgrund ihres Verhaltens das Vertrauen ihres Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren. Als Lehrerin ist die Frau nach Auffassung des Gerichts nicht mehr geeignet.
[Update 10. Dezember 2019]: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Klage von Frau Volk gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg zurückgewiesen.
Entlassung führt zum Verlust der Pensionsansprüche
Die Entlassung aus dem Dienst ist die disziplinarische Höchstmaßnahme. Sie führt auch zum Verlust der Pensionsansprüche. Neben dem vollständigen Verlust des Vertrauens zwischen Dienstherrn und dem Beamten ist dafür auch entscheidend, ob das Verhalten eines Beamten dem Ansehen des Berufsbeamtentums in der Öffentlichkeit schadet.
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Um den Einzelfall wurde deshalb "so viel Radau" gemacht, weil Fr. Volk während ihrer Krankmeldung öffentliche Interviews aus Australien gegeben hat, die zu berechtigten Nachfragen seitens der Schüler und Eltern geführt haben. Sie hat ihre Schummelei somit selbst offenbart. Was blieb dem Land Niedersachsen anderes als die Einleitung einer Überprüfung dieser Krankmeldung übrig?
Die "staatliche" Beihilfe zur Krankenversicherung ist kein Privileg, das nur Beamte genießen. Es ist der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung, den auch alle anderen gesetzlich Versicherten erhalten. Es somit auch keine "staatliche" Beihilfe, sondern der "Arbeitgeber"anteil für Beamte, die bei Bund, Ländern, Gemeinden und (noch) Post, Bahn, Telekom etc. beschäftigt sind oder waren. Staatlich bezuschußt werden allerdings die Renten der "Nichtbeamten".
Kommentar vom Autor gelöscht.
Ich finde es merkwürdig, dass bei solch einem Einzelfall so viel Radau gemacht wird, wo es doch ein offenes Geheimnis ist, dass viele Beamte mehr oder weniger krankschreiben lassen können, wie sie wollen - eben weil sie mehr oder weniger unkündbar sind.
Laut Statistik von 2018 sind Beamte im öffentlichen Dienst im Schnitt 38,7 Tage krank im Jahr und dort hat es auch nicht den Anschein, als würden die Dienstherren prüfen, ob das auch seine Berechtigung hat.
Andererseits kann ich mir vorstellen, dass eben durch dieses Medienereignis die Ämter ein Signal senden wollten, dass nicht doch alles hingenommen wird - zugegeben auch nicht die unauffällgste Idee der Lehrerin gewesen.