Die Ehefrau eines Beamten hat keinen Anspruch auf Witwengeld, wenn die beiden nur 24 Tage verheiratet waren. Die Tatsache, dass das Paar vor der Ehe schon mehr als zehn Jahre zusammengelebt hat, ändert daran nichts. Bei der Ehe habe es sich um eine „Vesorgungsehe“ gehandelt, da sie weniger als ein Jahr bestanden habe, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 2 A 19800/07).
Die Richter hoben mit ihrem Spruch das anderslautende Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz auf. Eine Revision ließen sie nicht zu.
Entscheidend für das Urteil war, dass die Witwe keine „besonderen Umstände“ geltend machen konnte, mit denen sie die „gesetzliche Vermutung“ einer Versorgungsehe hätte widerlegen können.
Der Ehemann sei nicht überraschend gestorben und seine lebensbedrohliche Krebserkrankung sei dem Paar vor der Hochzeit bewusst gewesen, argumentierten die Richter.
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