
© Getty Images
Eingeschränkt dienstfähige Beamte nur eingeschränkt zu bezahlen, ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht über ein Gesetz in Niedersachsen entschieden (Az. 2 BvL 3/15). Wer als Beamter dort aus gesundheitlichen Gründen nur noch in Teilzeit eingesetzt werden kann, erhält auch nur Teilzeitbezahlung. Teilweise dienstfähige Beamte widmen aber ihre gesamte Arbeitskraft dem Dienst. Die Bezahlung muss sich deshalb an der Vollzeitbesoldung orientieren, entschied das Bundesverfassungsgericht.