
Eingeschränkt dienstfähige Beamte nur eingeschränkt zu bezahlen, ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht über ein Gesetz in Niedersachsen entschieden (Az. 2 BvL 3/15). Wer als Beamter dort aus gesundheitlichen Gründen nur noch in Teilzeit eingesetzt werden kann, erhält auch nur Teilzeitbezahlung. Teilweise dienstfähige Beamte widmen aber ihre gesamte Arbeitskraft dem Dienst. Die Bezahlung muss sich deshalb an der Vollzeitbesoldung orientieren, entschied das Bundesverfassungsgericht.
-
- Wer heiratet oder Vater wird, muss dafür keine Urlaubstage abzwacken. Dafür gibt es Sonderurlaub. Hier lesen Sie, wann eine bezahlte Freistellung in Frage kommt.
-
- Wer andere im Netz kritisiert, muss sich an Regeln halten. Unser Knigge für Onlinekritik klärt, wo das Recht auf freie Meinungsäußerung endet.
-
- Hier lesen Sie, wann und wie viele Überstunden der Chef anordnen kann, welche Regeln Beschäftigte beachten müssen und wann es tatsächlich kein Geld für Mehrarbeit gibt.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.