Bauvertrag

Von Fristen und Kosten: So vermeiden Bauherren die größten Fallen

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Vorauszahlung. Viele Bauherren unterschreiben Verträge, die sie zu Vorauszahlungen verpflichten. Nach Angaben des Bauherrenschutzbundes müssen etwa zwei Drittel der Bauherren Geld im Voraus zahlen. Geht ihre Baufirma pleite, ist das Geld weg. Zahlungspläne sollten so gestaltet sein, dass der Bauherr nach Abnahme des Baus noch 5 Prozent der Bausumme als Druckmittel in der Hand hält. Sind dann noch Mängel zu beseitigen, ist der Bauträger viel eher dazu bereit.

Sicherheitsleistungen. Unabhängig von diesem Druckmittel sollten Käufer Sicherheiten für den Fall verlangen, dass der Bau durch eine Insolvenz nicht fertig wird oder deshalb später Reklamationen nicht mehr möglich sind. Die gesetzlich vorgesehene Höhe der Sicherheit beträgt 5 Prozent der Bausumme, die der Bauträger dem Bauherrn von der ersten Rate abzuziehen hat. Oft bietet die Firma dem Bauherrn auch eine Bürgschaft an.

Änderungen. In vielen Bauverträgen sind Klauseln enthalten, die der Baufirma Änderungen erlauben, wenn es dem Unternehmen „zweckmäßig“ erscheint. Diese Klausel ist unzulässig. Sollte die Firma eine Änderung für sinnvoll halten, kann sie das mit dem Kunden im Einzelfall absprechen. Er sollte aber nicht im Vorfeld pauschal jeder Änderung zustimmen. Was in Vorbesprechungen noch als machbar geschildert wurde, ist sonst nur noch Schall und Rauch.

Baubeschreibung. Die Bauleistung wird oft nur unzureichend beschrieben. Bauherren sollten bei Vertragsschluss schon genau wissen, welche Fenster, Türen und Treppen in ihrer Wohnung verbaut werden. Entscheidet sich der Kunde erst nach Vertragsschluss, ist er an den Bauträger gebunden und der diktiert den Preis. Die Bodenplatte ist zwar häufig im Preis enthalten, allerdings nur bei idealen Bodenbedingungen. Die gibt es selten, so dass der Kunde für das Fundament des Hauses häufig nachzahlen muss.

Bodengutachten. Firmen holen oft erst nach dem Grundstückskauf ein Baugrundgutachten ein. Dieses sagt, ob geologische Besonderheiten umfangreiche und teure Vorbereitungsarbeiten erzwingen. Doch dann ist es für den Hausbauer zu spät, mögliche Mehrkosten in die Finanzierung einzuplanen. Er sollte es unbedingt vor dem Kauf einholen. Es kostet meist zwischen 1 000 und 3 000 Euro.

Bauzeiten. Bei jedem zweiten Bau fehlen klare Regeln für Baubeginn und Fertigstellung, sagt der Bauherrenschutzbund. Sind doch Fristen genannt, fehlen häufig Vertragsstrafen oder Rück­behaltungs­rechte des Bauherrn, mit denen er die Baufirma zur Pünktlichkeit zwingen kann.

Nebenkosten. Schließen Bauherren einen Generalunternehmervertrag, weist die Baufirma häufig einen Festpreis aus. Hinzu kommen aber noch Baunebenkosten, etwa für Hausanschlüsse, Grundstücks- und Erschließungskosten, Baugenehmigungskosten oder Kosten für die Hauswasserversorgung. Auch Bereitstellungszinsen für ihren Kredit sollten Hausbauer einplanen und insgesamt mit Nebenkosten von 15 bis 20 Prozent des Festpreises kalkulieren.

Eigenleistung. Für alle Arbeiten, die der Bauherr in Eigenleistungen erbringt, hat er keinen Gewährleistungsanspruch an die Baufirma. Hausbauer ohne Fachkenntnisse sollten sich nur einfache Arbeiten selbst vornehmen, wie Schutt wegfahren, Malern, Tapezieren oder Fußböden verlegen. Wollen sie noch mehr selbst tun, müssen sie gut planen und dürfen den Aufwand nicht unterschätzen.

Material. Häufig listen die Baufirmen Baustoffe namentlich auf, schränken die konkreten Angaben dann aber durch Zusätze wie „oder gleichwertiges Material“ oder „deutsches Markenfabrikat“ ein. Das birgt die Gefahr, dass am Ende doch minderwertigeres Material verbaut wird.

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