Einige Baufirmen versuchen offenbar, mit einer Klausel die Verbraucherschutzrechte des neuen Bauvertragsrechts zu untergraben. Davor warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Bei der Prüfung von Verträgen privater Bauherren sei Sachverständigen diese Klausel aufgefallen: „Vorvertraglich übergebene Baubeschreibungen werden nicht Vertragsinhalt.“ Für den Verband ist das ein klarer Versuch, das neue Baurecht auszuhebeln.
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Bauherren haben jetzt mehr Ansprüche
Seit Januar 2018 haben Bauherren Anspruch auf eine präzise Baubeschreibung, zum Beispiel auf Angaben, mit welcher Technik das Haus ausgestattet wird oder wann der Bau fertig sein soll. Der Gesetzgeber will Verbraucher damit vor unklaren Vereinbarungen schützen. Händigen Firmen nun Kunden eine geschönte „vorvertragliche“ Baubeschreibung aus, die anschließend nicht Bestandteil des Bauvertrags ist, unterlaufe das den neuen Schutz, so der Verband.
Vertrag vorab prüfen lassen
Auch auf weitere Ungereimtheiten stießen die Sachverständigen, etwa veraltete und falsche Vertragsmuster ohne Angaben zur Bauzeit. Auf Nummer sicher gehen Verbraucher, die ihren Vertrag vorab prüfen lassen.