Viele Bauunternehmen missachten die seit 2018 geltenden Verbraucherrechte im Bauvertragsrecht. Das zeigen zwei neue Berichte. Mehr als 2 000 Bauverträge prüften die 55 Vertragsanwälte des Bauherrenschutzbunds (BSB). Besonders häufig fanden sie verbraucherfeindliche Regelungen zur Bauzeit und zum Zahlungsplan. Beides muss heute im Vertrag feststehen. BSB-Geschäftsführer Florian Becker: „Die meisten Verträge treffen keine konkreten Aussagen zum Fertigstellungszeitpunkt.“ Nach einem Bericht des Verbands Privater Bauherren (VPB) wussten fast vier Fünftel der Baufirmen noch gar nicht über das neue Recht Bescheid. In 87 Prozent der Fälle erhielten Bauherren Statikunterlagen nicht rechtzeitig. Verträge ohne diese Angaben sehen oft günstiger aus, als sie es sind, warnt der VPB.
Tipp: Mehr zum Bauvertragsrecht lesen Sie in unserem Special Wie Sie Fallen im Bauvertrag vermeiden.