Bausparer, die ihren Vertrag ab 2009 abschließen, bekommen die staatliche Wohnungsbauprämie nur, wenn sie ihren Vertrag zum Bau oder Kauf einer Immobilie oder andere wohnungswirtschaftliche Zwecke verwenden. Sparer, die einen Vertrag als reine Geldanlage abschließen, gehen leer aus.
Nur Kunden, die bei Vertragsabschluss keine 25 Jahre alt sind, können nach sieben Jahren Sperrfrist frei über ihr Guthaben verfügen, ohne die Prämie zu verlieren. Das Gleiche gilt für Sparer, die vor 2009 abschließen und mindestens einen Regelsparbeitrag einzahlen.
Die Höhe der Prämie bleibt: Sie beträgt 8,8 Prozent auf jährliche Sparbeiträge bis 512 Euro (Ehepaare 1 024 Euro), maximal 45 Euro (Ehepaare 90 Euro) pro Jahr. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 25 600 Euro (Ehepaare 51 200 Euro).
Für die neuen Riester-Bausparverträge gibt es keine Wohnungsbauprämie.
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