Bausparvertrag

Wohnungswirtschaftliche Zwecke

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Das Darlehen aus einem Bausparvertrag muss für „wohnungswirtschaftliche Zwecke“ verwendet werden. Das sind unter anderem:

  • Bau einer Immobilie.
  • Kauf einer Immobilie.
  • Erwerb von Bauland, Bauerwartungsland oder Erbbaurechten.
  • Einkauf in ein Altenheim mit dem Recht der dauernden Selbstnutzung einer Wohnung. Die selbstständige Haushaltsführung muss möglich sein.
  • Erhebliche Verbesserung des Gebäudes (auch der Mietwohnung), zum Beispiel durch Einbau einer Gasheizung statt des Kohleofens.
  • Modernisierung der Immobilie, zum Beispiel durch Verlegen eines neuen Fußbodenbelags, der den alten ersetzt.
  • Schönheitsreparaturen wie Tapezieren nur im Rahmen größerer Instandhaltungsarbeiten wie dem Einbau eines Boilers.
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