Das Darlehen aus einem Bausparvertrag muss für „wohnungswirtschaftliche Zwecke“ verwendet werden. Das sind unter anderem:
- Bau einer Immobilie.
- Kauf einer Immobilie.
- Erwerb von Bauland, Bauerwartungsland oder Erbbaurechten.
- Einkauf in ein Altenheim mit dem Recht der dauernden Selbstnutzung einer Wohnung. Die selbstständige Haushaltsführung muss möglich sein.
- Erhebliche Verbesserung des Gebäudes (auch der Mietwohnung), zum Beispiel durch Einbau einer Gasheizung statt des Kohleofens.
- Modernisierung der Immobilie, zum Beispiel durch Verlegen eines neuen Fußbodenbelags, der den alten ersetzt.
- Schönheitsreparaturen wie Tapezieren nur im Rahmen größerer Instandhaltungsarbeiten wie dem Einbau eines Boilers.
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- Sparformen für vermögenswirksame Leistungen: Wir haben Fondssparplan, Banksparplan, Bausparvertrag sowie Baukredit-Tilgung verglichen und nennen die besten Angebote.
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- So urteilte der Bundesgerichtshof bereits vor Jahren: Kreditbearbeitungsgebühren sind rechtswidrig. Immer noch gibt‘s Streit. Zuletzt verdächtig: HSH-Firmenkredite.
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