[Update 13.5.2020]: OLG Nürnberg entscheidet zugunsten der Bausparkasse
Die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth, über die wir unten berichtet haben, wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg aufgehoben. Das OLG wies die Klage des Bausparers auf Zahlung der Bonuszinsen ab, da er den Verzicht auf das Bauspardarlehen nicht erklärt und damit die Voraussetzung für Auszahlung des Bonus nicht erfüllt habe (Az. 14 U 36/19).
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die BSQ Bauspar AG dazu verurteilt, mehr als 6 000 Euro Bonuszinsen an einen Kunden zu zahlen (Az. 6 O 2219/18).
Die Bausparkasse hatte ihm gekündigt, weil er zehn Jahre nach Zuteilung noch immer kein Bauspardarlehen abgerufen hatte. Danach kam es zum Streit über die Zinsen. Laut Tarif sollte das Guthaben mit 5,0 statt 2,5 Prozent verzinst werden, wenn der Sparer nach sieben Jahren kündigt oder auf ein Darlehen verzichtet. Doch die Bausparkasse behielt die Bonuszinsen ein. Der Sparer habe weder selbst gekündigt noch den Verzicht auf das Darlehen erklärt.
Eine solche Erklärung ist nach Auffassung der Richter nicht nötig. Wenn der Sparer das Bauspardarlehen bis zum Vertragsende nicht in Anspruch nehme, sei klar, dass er auf das Darlehen verzichte. Entschieden ist der Rechtsstreit aber noch nicht. Die Bausparkasse hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.
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cs2244 : Offenbar hat die BSQ auch Sie nicht darüber informiert, wie alle bisher gezahlten Steuern auf den Bonuszins zurückgezahlt werden, sofern man den Bonuszins nicht erhalten hat.
Dazu ist bei der BSQ eine Verlustbescheinigung anzufordern. Die BSQ trägt dann alle gezahlten Steuern in die Bescheinigung ein. Diese Bescheinigung kann man dann beim Finanzamt einreichen.
Allerdings gibt es einen Haken: Nur wenn man im Kalenderjahr anderweitig Zinseinnahmen hatte und diese versteuert wurden, wird der Betrag aus der Verlustbescheinigung gegengerechnet und man bekommt die Steuer zurück. Bleibt dann aus der Verlustbescheinigung immer noch ein Betrag übrig, wird dieser Betrag vom Finanzamt ins Folgejahr übernommen und mt zukünftigen Zinseinnahmen verrechnet.
Sogar falls der Bonuszins nun für mich verloren sein sollte ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, dass in jedem Jahr jeweils der Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Kapitalertragssteuer für den Bonus berechnet und vom Hauptkonto abgezogen wurden, obwohl nun der Bonusbetrag nicht ausgezahlt werden soll?
Nach 17 Jahren Einzahlung in den Vertrag ist der Ertrag nach Abzug aller Gebühren und Steuern (auch auf den Bonusbetrag) auf weniger als 1800€ gesunken.
@auchegal500: Danke für den Hinweis, wir haben unseren Text um das Urteil ergänzt. (PH)
BITTE DAS OLG URTEIL HIER NENNEN!!
Das OLG hat entschiede, Bausparer fi.... ist erlaubt.
Wer nicht rechtzeitug durch die verschiedenen Reifen der BSQ gesprungen ist geht leer aus. Da spielt es für das OLG auch keine Rolle das man das damals als Anlagekonto verkauft hat
Wir merken uns diese Firmen !! Für die Zukunft uns erzählen es unseren Freunden.
Übrigens sind die anderen auch nicht besser, die und die Versicherungen.
Mitglied des Vorstandes der Debeka Bausparkasse KG, Koblenz
Jürgen Gießler, Schwäbisch Hall (stellvertretender Vorsitzender)
Mitglied des Vorstands der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Schwäbisch Hall
Dietmar König, Lügde
Mitglied des Vorstands der BHW Bausparkasse AG, Hameln
Ulrike Weiler, Bretten
Leiterin Kollektiv-Management bei der Wüstenrot Bausparkasse AG, Ludwigsburg