Josef K. aus Bielefeld: Ich habe 2015 vermögenswirksame Leistungen vom Gehalt in einen Bausparvertrag eingezahlt. Was muss ich tun, um die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen?
Finanztest: Sie brauchen nur die Bescheinigung (Anlage VL) von Ihrer Bausparkasse für Ihre eingezahlten Beträge. Diese reichen Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung für 2015 beim Finanzamt ein und kreuzen zusätzlich in Zeile 1 auf dem Mantelbogen „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ an. Mehr müssen Sie nicht tun.
Bedingung für die Sparzulage beim Bausparen ist, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr höchstens 17 900 Euro betragen hat. Für Ehe- und gesetzliche Lebenspartner gilt die Grenze von 35 800 Euro. Dann bekommen Sie für die Tilgung eines Baukredits oder für den Bausparvertrag noch 43 Euro im Jahr vom Finanzamt überwiesen. Die Arbeitnehmersparzulage für 2015 müssen Sie spätestens bis Ende 2019 beim Finanzamt beantragen. Nach Ablauf der Sperrfrist zahlt das Finanzamt die Zulage aus.