
Kündigungen der Bausparkassen verstoßen oft gegen die Spielregeln.
Bausparkassen versuchen oft mit allen Mitteln, alte Bausparverträge mit hohen Guthabenzinsen loszuwerden. Kündigen dürfen sie in der Regel aber erst, wenn das Guthaben die vereinbarte Bausparsumme übersteigt oder der Kunde zehn Jahre nach der ersten Zuteilungsmöglichkeit noch immer kein Darlehen abgerufen hat. In anderen Fällen haben Bausparer gute Chancen, sich zu wehren.
Streit um Bonuszinsen
Um früher kündigen zu können, rechnen einige Bausparkassen auch Bonuszinsen mit zum Guthaben. Das ist unzulässig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle in zwei Urteilen gegen die BHW Bausparkasse (Az. 3 U 86/16 und 3 U 207/15). Die Bonuszinsen stehen dem Sparer erst zu, wenn er nach Zuteilung seines Vertrags auf ein Darlehen verzichtet. Vorher darf sie die Kasse nicht dem Guthaben zuschlagen.
Grundsatzurteil verhindert
BHW hatte zunächst Revision gegen die Urteile beim Bundesgerichtshof eingelegt – bekam dann aber offenbar kalte Füße. Kurz vor dem Verhandlungstermin schloss die Bausparkasse Vergleiche mit den Klägern ab und verhinderte damit eine höchstrichterliche Entscheidung. Betroffene Kunden können sich aber auf die Urteile des OLG Celle berufen und notfalls vor Gericht gegen die Kündigung vorgehen.
Aachener kündigt rechtswidrig
Unzulässig sind nach Auffassung von Gerichten auch Kündigungen der Aachener Bausparkasse wegen angeblicher Störung der Geschäftsgrundlage. Sie meint, sie müsse sich in der Niedrigzinsphase nicht mehr an die vereinbarten hohen Sparzinsen halten (siehe auch Special Zu hohe Zinsen - Aachener kündigt lukrative Altverträge). Das Landgericht Aachen lehnt solche Kündigungen ab (Az. 10 O 158/17). Auch nach Urteilen der Oberlandesgerichte Celle (Az. 3 U 86/16), Karlsruhe (Az. 17 U 185/15) und Stuttgart (Az. 9 U 171/15) dürfen sich Bausparkassen nicht von bestehenden Verträgen verabschieden, weil die Zinsen am Kapitalmarkt gesunken sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband will jetzt mit einer Verbandsklage die uneinsichtige Bausparkasse stoppen. Betroffene Kunden sollten nicht klein beigeben und der Kündigung widersprechen.