Eine Bausparkasse darf einen Bausparvertrag nicht kündigen, bloß weil 15 Jahre seit Vertragsabschluss vergangen sind. Eine solche Klausel in den allgemeinen Bausparbedingungen benachteiligt Bausparer unangemessen und ist unwirksam. Das haben die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart nach Klagen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia (Az. 17 U 131/17) und die LBS Südwest (Az. 2 U 188/17) entschieden.
Beide Urteile sind rechtskräftig. Die LBS Südwest hatte ihre Revision beim Bundesgerichtshof im Juli 2019 zurückgezogen, zwei Wochen vor dem Verhandlungstermin. Die Badenia hatte ihre Revision bereits Ende 2018 gestoppt. Die Badenia-Klausel entsprach den Musterbedingungen des Verbands der privaten Bausparkassen. Sie wurde auch von anderen Bausparkassen verwendet.
Es bleibt dabei: Bausparkassen dürfen erst kündigen, wenn das Bausparguthaben die vereinbarte Bausparsumme übersteigt oder der Vertrag seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif ist.
Tipp: Sie haben einen älteren Bausparvertrag? Im Special Wann sich ein Bauspardarlehen lohnt lesen Sie, wie Sie da das Beste rausholen.
Diese Meldung ist erstmals am 17. Juli 2018 auf test.de erschienen. Sie wurde am 16. August 2019 aktualisiert.
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@LucyKumquats: Den tariflichen Regelsparbeitrag darf die Bausparkasse natürlich nicht nachträglich erhöhen. Wir vermuten, dass Sie bislang weniger als den monatlichen Regelsparbeitrag eingezahlt haben und die Bausparkasse nun die Einzahlung des Regelsparbeitrags fordert. Das darf sie grundsätzlich tun, auch wenn sie die niedrigeren Sparbeiträge lange nicht beanstandet hat. Die Allgemeinen Bausparbedingungen enthalten üblicherweise eine Klausel, dass die Bausparkasse kündigen darf, wenn der Sparer mit einer bestimmten Anzahl von Regelsparbeiträgen im Rückstand ist und der Aufforderung zur Nachzahlung nicht fristgerecht nachkommt. Grundsätzlich wäre so eine Kündigung erlaubt. Es kommt aber immer auf den genauen Wortlaut der Klausel und auch auf den Einzelfall an. Falls der Kunde zum Beispiel bei Vertragsabschluss einen individuellen, von der Regelsparrate abweichenden Sparbeitrag vereinbart hat, hat das Vorrang vor den Allgemeinen Bausparbedingungen. Am besten lassen Sie sich von einer Verbraucherzentrale beraten. Sie müssen vorsichtig sein: Bausparkassen nutzen derzeit alle Möglichkeiten, um Kunden zu kündigen, die noch einen Vertrag mit relativ hohen Guthabenzinsen haben. Um sicher zu gehen, wird es oft sinnvoll sein, der Forderung auf Zahlung des Regelsparbeitrags nachzukommen. (TK)
Ist es rechtens, dass ein Bausparvertrag durch die Bausparkasse erhöht wird ohne dass ich dem zugestimmt habe? Die Bausparsumme ist längst nicht erreicht, der Beitrag soll nun aber mehr als doppelt so hoch eingezahlt werden als bisher, wahrscheinlich, damit die Bausparsumme eher erreicht wird.
Wenn ich das "Angebot" nicht annehme, droht die LBS mit der Kündigung des Vertrags.
Offenbar ein neues Risiko - Hier Zuschriften dazu - eine von 15 venichtenden Bewertungen, keine positiv
"Gast: wagre
am 19.08.2019
Finger weg!
Ich kann die Erfahrungen der meisten Nutzer nur bestätigen. Die Kündigung musste ich zweimal durchführen. Auf meine erste Kündigung des Bausparvertrages hin, wurde mir eine Kopie meines Bausparvertrages gesendet ?! Darauf hin habe ich angerufen und bekam zur Auskunft, dass man keine Kündigung erhalten habe. Ich sendete erneut eine Kündigung. Dann habe ich mein Guthaben mit einem großem Abzug überwiesen bekommen. Eine Abrechnung die den großen Abzug erklärt - Fehlanzeige!"
https://www.herold.at/gelbe-seiten/wien/tNjgt/startbausparkasse-ag-zentrale/
Wirkliche Eigentümer sind irgendwelche "Heuschrecken-Finds"