Bauspar­verträge Kündigungs­klausel unzu­lässig

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Eine Bausparkasse darf einen Bauspar­vertrag nicht kündigen, bloß weil 15 Jahre seit Vertrags­abschluss vergangen sind. Eine solche Klausel in den allgemeinen Bausparbedingungen benach­teiligt Bausparer unan­gemessen und ist unwirk­sam. Das haben die Ober­landes­gerichte Karls­ruhe und Stutt­gart nach Klagen der Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia (Az. 17 U 131/17) und die LBS Südwest (Az. 2 U 188/17) entschieden.

Beide Urteile sind rechts­kräftig. Die LBS Südwest hatte ihre Revision beim Bundes­gerichts­hof im Juli 2019 zurück­gezogen, zwei Wochen vor dem Verhand­lungs­termin. Die Badenia hatte ihre Revision bereits Ende 2018 gestoppt. Die Badenia-Klausel entsprach den Musterbedingungen des Verbands der privaten Bausparkassen. Sie wurde auch von anderen Bausparkassen verwendet.

Es bleibt dabei: Bausparkassen dürfen erst kündigen, wenn das Bauspar­guthaben die vereinbarte Bausparsumme über­steigt oder der Vertrag seit mindestens zehn Jahren zuteilungs­reif ist.

Tipp: Sie haben einen älteren Bauspar­vertrag? Im Special Wann sich ein Bauspardarlehen lohnt lesen Sie, wie Sie da das Beste rausholen.

Diese Meldung ist erst­mals am 17. Juli 2018 auf test.de erschienen. Sie wurde am 16. August 2019 aktualisiert.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 15.08.2023 um 09:51 Uhr
Kündigung nach Annahme der Zuteilung

@kamimi: Wir kennen Ihre konkreten ABB nicht, bitte wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen an eine Verbraucherzentrale, diese können eine Prüfung vornehmen und Sie auch individuell beraten. Über die Rettung der Bonuszinsen haben wir an anderer Stelle berichtet: www.test.de/Bausparen-So-retten-Sie-Ihren-Bonus-5746515-0/

kamimi am 04.08.2023 um 12:47 Uhr
Kündigung nach Annahme der Zuteilung

Kann eine Bausparkasse denn kündigen, wenn ich als Kunde die Zuteilung zu einem Datum in der Zukunft angenommen und auf mein Darlehen verzichtet habe und dann in der Zwischenzeit, z.B. durch Zinsen oder WoPo vor der Auszahlung die Bausparsumme erreicht wurde?
Was würde in so einem Fall mit dem Bonuszins geschehen, der ja eigentlich durch den Darlehensverzicht "aktiviert" wurde aber eben laut ABB nicht gezahlt wird, wenn die Bausparsumme erreicht ist?

Profilbild Stiftung_Warentest am 14.05.2021 um 15:07 Uhr
LBS erhöht Regelsparrate

@LucyKumquats: Den tariflichen Regelsparbeitrag darf die Bausparkasse natürlich nicht nachträglich erhöhen. Wir vermuten, dass Sie bislang weniger als den monatlichen Regelsparbeitrag eingezahlt haben und die Bausparkasse nun die Einzahlung des Regelsparbeitrags fordert. Das darf sie grundsätzlich tun, auch wenn sie die niedrigeren Sparbeiträge lange nicht beanstandet hat. Die Allgemeinen Bausparbedingungen enthalten üblicherweise eine Klausel, dass die Bausparkasse kündigen darf, wenn der Sparer mit einer bestimmten Anzahl von Regelsparbeiträgen im Rückstand ist und der Aufforderung zur Nachzahlung nicht fristgerecht nachkommt. Grundsätzlich wäre so eine Kündigung erlaubt. Es kommt aber immer auf den genauen Wortlaut der Klausel und auch auf den Einzelfall an. Falls der Kunde zum Beispiel bei Vertragsabschluss einen individuellen, von der Regelsparrate abweichenden Sparbeitrag vereinbart hat, hat das Vorrang vor den Allgemeinen Bausparbedingungen. Am besten lassen Sie sich von einer Verbraucherzentrale beraten. Sie müssen vorsichtig sein: Bausparkassen nutzen derzeit alle Möglichkeiten, um Kunden zu kündigen, die noch einen Vertrag mit relativ hohen Guthabenzinsen haben. Um sicher zu gehen, wird es oft sinnvoll sein, der Forderung auf Zahlung des Regelsparbeitrags nachzukommen. (TK)

LucyKumquats am 13.05.2021 um 17:51 Uhr
LBS erhöht Regelsparrate

Ist es rechtens, dass ein Bausparvertrag durch die Bausparkasse erhöht wird ohne dass ich dem zugestimmt habe? Die Bausparsumme ist längst nicht erreicht, der Beitrag soll nun aber mehr als doppelt so hoch eingezahlt werden als bisher, wahrscheinlich, damit die Bausparsumme eher erreicht wird.
Wenn ich das "Angebot" nicht annehme, droht die LBS mit der Kündigung des Vertrags.

juesei am 09.11.2019 um 14:02 Uhr
"Start:Bausparkasse" ehemals "Deutscher Ring"

Offenbar ein neues Risiko - Hier Zuschriften dazu - eine von 15 venichtenden Bewertungen, keine positiv
"Gast: wagre
am 19.08.2019
Finger weg!
Ich kann die Erfahrungen der meisten Nutzer nur bestätigen. Die Kündigung musste ich zweimal durchführen. Auf meine erste Kündigung des Bausparvertrages hin, wurde mir eine Kopie meines Bausparvertrages gesendet ?! Darauf hin habe ich angerufen und bekam zur Auskunft, dass man keine Kündigung erhalten habe. Ich sendete erneut eine Kündigung. Dann habe ich mein Guthaben mit einem großem Abzug überwiesen bekommen. Eine Abrechnung die den großen Abzug erklärt - Fehlanzeige!"
https://www.herold.at/gelbe-seiten/wien/tNjgt/startbausparkasse-ag-zentrale/
Wirkliche Eigentümer sind irgendwelche "Heuschrecken-Finds"