Bausparer müssen für die vorzeitige Rückzahlung eines Vorausdarlehens nur dann eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn dies im Vertrag eindeutig geregelt ist. Das entschied das Oberlandesgericht Schleswig nach einer Klage gegen das BHW (Az. 5 U 106/03).
Im Urteilsfall ging es um eine häufig angebotene Kombination aus einem Bausparvertrag und einem Darlehen zur Vorfinanzierung der Bausparsumme. „Das Bausparsofortdarlehen wird mit dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen nach Zuteilung zurückgezahlt“, hieß es im Kreditvertrag.
Da der Kunde Sonderzahlungen auf den Bausparvertrag leistete, wurde die Bausparsumme 16 Monate vor dem Ende der Zinsbindung zugeteilt. Das BHW verlangte für die frühe Ablösung des Vorausdarlehens eine Entschädigung und berief sich auf eine Klausel in ihren Darlehensbedingungen.
Zu Unrecht, entschieden die Richter des OLG Schleswig. Die Formulierung im Vertrag erwecke den Eindruck, dass der Kunde das Darlehen ohne Zusatzkosten zurückzahlen könne, sobald der Bausparvertrag zugeteilt ist. Das dürfe die Bausparkasse nicht im Kleingedruckten wieder einschränken.
Tipp: Lassen Sie Ihren Vertrag von einer Verbraucherzentrale prüfen, wenn Sie für die Ablösung eines Bausparvorausdarlehens eine Entschädigung zahlen sollen oder gezahlt haben.
-
- Volltilgerdarlehen bieten feste Zinsen und konstante Raten über die gesamte Finanzierungslaufzeit. Wer Angebote vergleicht, vermeidet hohe Zinsen und spart Tausende Euro.
-
- Bausparkassen kündigen alte Verträge und verweigern Kunden den Zinsbonus. test.de stellt typische Bonusfallen vor und erklärt, wie Bausparer ihr Geld retten.
-
- Der Bausparrechner der Stiftung Warentest vergleicht für Sie die aktuellen Tarife aller deutschen Bausparkassen. So können Sie mehrere tausend Euro Zinsen sparen.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.