Mehrere Kunden der Bausparkasse Schwäbisch Hall haben sich bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg über die Kündigung ihrer Bausparverträge beschwert. Die Bausparkasse hatte Mahnungen zur Nachzahlung rückständiger Sparraten lediglich in ihrer „digitalen Postbox“ zugestellt und nach Ablauf der gesetzten Frist auf diesem Weg gekündigt. Von der Mahnung und der Kündigung, so die Sparer, erfuhren sie erst im Nachhinein per Brief.
Was die Kunden übersehen hatten: Mit der Anmeldung zum Onlineportal „Mein Konto“ haben sie auf den Postversand der Vertragsdokumente verzichtet und sich verpflichtet, das elektronische Postfach regelmäßig einzusehen. Darin eingestellte Dokumente gelten laut Nutzungsbedingungen als zugestellt. Die Bausparkasse muss lediglich per E-Mail über neue Posteingänge informieren.
Tipp: Schauen Sie auf dem Online-Serviceportal regelmäßig in Ihre digitale Postbox? Wenn nicht, sollten Sie der Nutzung der Postbox widersprechen oder im Online-Serviceportal den Versand der Dokumente per Post wählen.