Bausparkasse Schwäbisch Hall Kündigung per Post­box

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Mehrere Kunden der Bausparkasse Schwäbisch Hall haben sich bei der Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg über die Kündigung ihrer Bauspar­verträge beschwert. Die Bausparkasse hatte Mahnungen zur Nach­zahlung rück­ständiger Sparraten lediglich in ihrer „digitalen Post­box“ zugestellt und nach Ablauf der gesetzten Frist auf diesem Weg gekündigt. Von der Mahnung und der Kündigung, so die Sparer, erfuhren sie erst im Nach­hinein per Brief.

Was die Kunden über­sehen hatten: Mit der Anmeldung zum Onlineportal „Mein Konto“ haben sie auf den Post­versand der Vertrags­dokumente verzichtet und sich verpflichtet, das elektronische Post­fach regel­mäßig einzusehen. Darin einge­stellte Dokumente gelten laut Nutzungs­bedingungen als zugestellt. Die Bausparkasse muss lediglich per E-Mail über neue Post­eingänge informieren.

Tipp: Schauen Sie auf dem Online-Service­portal regel­mäßig in Ihre digitale Post­box? Wenn nicht, sollten Sie der Nutzung der Post­box wider­sprechen oder im Online-Service­portal den Versand der Dokumente per Post wählen.

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estimator am 28.02.2019 um 15:09 Uhr
Tipp vom 13.01.2017

Ich hoffe, viele haben den Hinweis vom 13.01.2017 gelesen:
(Online-) Jahresabrechnung genau durchlesen!
https://www.test.de/Bausparen-Die-neuen-Tricks-der-Bausparkassen-5045646-0/