Bausparen mit Prämie

So viel dürfen Sie für die Prämie brutto verdienen

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Das Brutto­einkommen, bis zu dem es Wohnungs­bauprämie gibt, liegt vor allem für Familien mit Kindern viel höher als die Grenze für das zu versteuernde Einkommen.

Die Tabelle zeigt das zulässige Brutto für sozial­versicherungs­pflichtige Arbeitnehmer und Beamte, die neben Pauschalen und Frei­beträgen keine weiteren Kosten steuerlich geltend machen können.*)

Beruflicher Status

Anzahl Kinder

 0

 1

 2

 3

 4

Jahres-Brutto­lohn für die Wohnungs­bauprämie 2021

Allein­stehende (zu versteuerndes Einkommen maximal 35 000 Euro)

Arbeitnehmer

43 300

50 300

 55 300

59 900

64 400

Beamter

37 900

43 700

 47 800

52 000

56 100

Ehepaare (zu versteuerndes Einkommen maximal 70 000 Euro)

Beide Arbeitnehmer

86 700

96 100

105 500

114 600

123 100

Ein Arbeitnehmer

82 600

90 400

98 200

106 000

113 800

Ein Arbeitnehmer, ein Beamter

80 700

89 300

97 800

106 300

114 800

Beide Beamte

75 800

83 600

91 400

99 300

107 100

Ein Beamter

72 900

80 700

88 500

96 400

104 200

Jahres-Brutto­lohn für die Wohnungs­bauprämie 2020

Allein­stehende (zu versteuerndes Einkommen maximal 25 600 Euro)

Arbeitnehmer

31 900

38 800

43 800

48 700

53 700

Beamter

28 500

34 300

38 400

42 600

46 700

Ehepaare (zu versteuerndes Einkommen maximal 51 200 Euro)

Beide Arbeitnehmer

63 800

73 100

82 500

91 800

101 200

Ein Arbeitnehmer

61 900

70 400

78 800

86 900

94 700

Ein Arbeitnehmer, ein Beamter

60 100

68 600

77 100

85 800

94 100

Beide Beamte

57 000

64 800

72 600

80 500

88 300

Ein Beamter

54 100

61 900

69 700

77 600

85 400

*) Annahmen: Der Sparer hat neben dem Arbeits­lohn keine weiteren Einkünfte. Für die Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden die Werbungs­kostenpauschale, der Sonder­ausgabenpausch­betrag, die Frei­beträge für Kinder und die Vorsorgeaufwendungen berück­sichtigt (bei Arbeitnehmern mit den für 2020 geltenden Beitrags­sätzen für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Renten­versicherung, einschließ­lich des durch­schnitt­lichen Krankenkassen­zuschlags). Bei doppelt verdienenden Ehepaaren sind wir davon ausgegangen, dass beide gleich viel verdienen. Die Beträge sind jeweils auf volle 100 Euro abge­rundet.

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