Bausparförderung: Von Sparzulage bis Wohn-Riester

Bausparer profitieren nicht nur von der Wohnungsbauprämie. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen sie auch Arbeitnehmer-Sparzulagen oder Riester-Zulagen.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Fließen vermögenswirksame Leistungen (VL) des Arbeitgebers auf den Bausparvertrag, können Bausparer mit niedrigem Einkommen eine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Sie beträgt 9 Prozent auf jährliche VL von maximal 470 Euro, höchstens also 43 Euro im Jahr. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf allerdings 17 900 Euro bei Alleinstehenden und 35 800 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen.
Riester-Zulagen für Bausparer
Schließen Sparer einen Riester-Bausparvertrag ab, können sie für ihre Sparbeiträge und die Tilgung ihres Darlehens Zulagen erhalten. Das sind im Jahr bis zu 175 Euro Grundzulage plus 300 Euro pro Kind (185 Euro für vor 2008 geborene Kinder). Für volle Zulagen müssen sie im Jahr 4 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich Zulagen einzahlen. Mehr als 2 100 Euro sind aber nicht nötig.
Jeder Förderberechtigte kann außerdem Riester-Beiträge bis zu 2 100 Euro im Jahr steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Die Zulagen werden aber auf die mögliche Steuerersparnis angerechnet.
Für die Riester-Förderung gelten strengere Auflagen als für die Wohnungsbauprämie: Den Vertrag dürfen Bausparer nur für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie, deren Entschuldung oder einen altersgerechten Umbau einsetzen. Außerdem müssen sie die geförderten Spar- und Tilgungsleistungen im Rentenalter versteuern – zuzüglich einer fiktiven Verzinsung von 2 Prozent im Jahr.