Bausparen mit Prämie

Bauspar­förderung: Von Spar­zulage bis Wohn-Riester

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Bausparen mit Prämie - So finden Sie den besten Bauspar­vertrag

© plainpicture / HalfPoint

Bausparer profitieren nicht nur von der Wohnungs­bauprämie. Unter bestimmten Voraus­setzungen bekommen sie auch Arbeitnehmer-Spar­zulagen oder Riester-Zulagen.

Arbeitnehmer-Spar­zulage

Fließen vermögens­wirk­same Leistungen (VL) des Arbeit­gebers auf den Bauspar­vertrag, können Bausparer mit nied­rigem Einkommen eine Arbeitnehmer-Spar­zulage beantragen. Sie beträgt 9 Prozent auf jähr­liche VL von maximal 470 Euro, höchs­tens also 43 Euro im Jahr. Das zu versteuernde Jahres­einkommen darf allerdings 17 900 Euro bei Allein­stehenden und 35 800 Euro bei Ehepaaren nicht über­steigen.

Riester-Zulagen für Bausparer

Schließen Sparer einen Riester-Bauspar­vertrag ab, können sie für ihre Sparbeiträge und die Tilgung ihres Darlehens Zulagen erhalten. Das sind im Jahr bis zu 175 Euro Grund­zulage plus 300 Euro pro Kind (185 Euro für vor 2008 geborene Kinder). Für volle Zulagen müssen sie im Jahr 4 Prozent ihres renten­versicherungs­pflichtigen Brutto­einkommens des Vorjahres abzüglich Zulagen einzahlen. Mehr als 2 100 Euro sind aber nicht nötig.

Jeder Förderberechtigte kann außerdem Riester-Beiträge bis zu 2 100 Euro im Jahr steuerlich als Sonder­ausgaben absetzen. Die Zulagen werden aber auf die mögliche Steuerersparnis ange­rechnet.

Für die Riester-Förderung gelten strengere Auflagen als für die Wohnungs­bauprämie: Den Vertrag dürfen Bausparer nur für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie, deren Entschuldung oder einen alters­gerechten Umbau einsetzen. Außerdem müssen sie die geförderten Spar- und Tilgungs­leistungen im Renten­alter versteuern – zuzüglich einer fiktiven Verzinsung von 2 Prozent im Jahr.

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waldis80 am 21.08.2020 um 14:46 Uhr
Bausparrechner

ich finde man sollte als mindeste noch die Angabe um VL-Leistungen ergänzen können.
Die Vorteile allein Anhang der WoP Prämie zu berechnten ist nicht prickelnd attraktiv.
Und bei heutigen Bauzinsten ist fast davon auszugehen, dass Bauspargeschäft nur Nachteile mit sich bringt.
mfG
Schneider

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.07.2020 um 10:45 Uhr
Parameterwahl

@kub0815: Das jährliche Vertragsentgelt ist nur eine von vielen Konditionen, die für einen Bausparvertrag wichtig sind. Die (wenigen) Tarife ohne jährliches Vertragsentgelt sind deshalb nicht unbedingt besser als Tarife mit Vertragsentgelt. Wir berücksichtigen alle Konditionen, insbesondere auch Abschlussgebühren, Zuteilungsvoraussetzungen (Mindestansparung und Bewertungsverfahren), Guthaben- und Bonuszinsen, Darlehensbedingungen etc. Es stimmt aber nicht, dass unsere Empfehlungen keine Tarife ohne jährliches Vertragsentgelt enthalten. Die Debeka liegt mit ihrem Tarif ohne Vertragsentgelt für Alleinstehende mit einer Sparzeit von 10 Jahren sogar an der Spitze. (PH)

kub0815 am 22.06.2020 um 14:24 Uhr
Seltsames Parameterwahl

mich wundert das bei der Empfehlung keine Tarife dabei sind die ohne Vertragsentgeld auskommen. Aus Rendiete sich hätten diese vorne liegen müssen meiner Meinung nach.

Profilbild Stiftung_Warentest am 05.06.2020 um 11:39 Uhr
Wohnungsbauprämie und Riester-Zulage kombinieren

@OrSz80: theoretisch ist das möglich, wir raten aber eher von so einer Kombination ab. Für Sparbeiträge auf Riester-Bausparverträgen bis zu 2.100 Euro im Jahr (inkl. Zulagen) gibt es keine Wohnungsbauprämie – auch wenn der Sparer weniger einzahlen müsste, um die volle Riester-Zulage zu erhalten. Es kann daher passieren, dass ein Teil der Sparbeiträge keinen Fördervorteil bringt, später aber in die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter einbezogen wird. Die Riester-Förderung gibt es nur für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie, deren Entschuldung oder einen altersgerechten Umbau. Die Wohnungsbauprämie gibt es dagegen auch für vermietete Immobilien oder eine Modernisierung. Das kann später zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Hier ist es ausnahmsweise einmal einfacher, zwei Verträge statt einen abzuschließen, um die beiden sehr unterschiedlichen Förderungen sauber getrennt zu halten. (TK)

OrSz80 am 04.06.2020 um 17:22 Uhr
Wohnungsbauprämie und Riester-Zulage kombinieren

Kann man auch die Wohnungsbauprämie und die Riesterzulage in einem Bausparvertrag kombinieren oder muss ich dafür zwei verschiedene Bausparverträge abschließen, um von beiden Förderungen zu profitieren?