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Bausparer profitieren nicht nur von der Wohnungsbauprämie. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen sie auch Arbeitnehmer-Sparzulagen oder Riester-Zulagen.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Fließen vermögenswirksame Leistungen (VL) des Arbeitgebers auf den Bausparvertrag, können Bausparer mit niedrigem Einkommen eine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Sie beträgt 9 Prozent auf jährliche VL von maximal 470 Euro, höchstens also 43 Euro im Jahr. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf allerdings 17 900 Euro bei Alleinstehenden und 35 800 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen.
Riester-Zulagen für Bausparer
Schließen Sparer einen Riester-Bausparvertrag ab, können sie für ihre Sparbeiträge und die Tilgung ihres Darlehens Zulagen erhalten. Das sind im Jahr bis zu 175 Euro Grundzulage plus 300 Euro pro Kind (185 Euro für vor 2008 geborene Kinder). Für volle Zulagen müssen sie im Jahr 4 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich Zulagen einzahlen. Mehr als 2 100 Euro sind aber nicht nötig.
Jeder Förderberechtigte kann außerdem Riester-Beiträge bis zu 2 100 Euro im Jahr steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Die Zulagen werden aber auf die mögliche Steuerersparnis angerechnet.
Für die Riester-Förderung gelten strengere Auflagen als für die Wohnungsbauprämie: Den Vertrag dürfen Bausparer nur für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie, deren Entschuldung oder einen altersgerechten Umbau einsetzen. Außerdem müssen sie die geförderten Spar- und Tilgungsleistungen im Rentenalter versteuern – zuzüglich einer fiktiven Verzinsung von 2 Prozent im Jahr.
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ich finde man sollte als mindeste noch die Angabe um VL-Leistungen ergänzen können.
Die Vorteile allein Anhang der WoP Prämie zu berechnten ist nicht prickelnd attraktiv.
Und bei heutigen Bauzinsten ist fast davon auszugehen, dass Bauspargeschäft nur Nachteile mit sich bringt.
mfG
Schneider
@kub0815: Das jährliche Vertragsentgelt ist nur eine von vielen Konditionen, die für einen Bausparvertrag wichtig sind. Die (wenigen) Tarife ohne jährliches Vertragsentgelt sind deshalb nicht unbedingt besser als Tarife mit Vertragsentgelt. Wir berücksichtigen alle Konditionen, insbesondere auch Abschlussgebühren, Zuteilungsvoraussetzungen (Mindestansparung und Bewertungsverfahren), Guthaben- und Bonuszinsen, Darlehensbedingungen etc. Es stimmt aber nicht, dass unsere Empfehlungen keine Tarife ohne jährliches Vertragsentgelt enthalten. Die Debeka liegt mit ihrem Tarif ohne Vertragsentgelt für Alleinstehende mit einer Sparzeit von 10 Jahren sogar an der Spitze. (PH)
mich wundert das bei der Empfehlung keine Tarife dabei sind die ohne Vertragsentgeld auskommen. Aus Rendiete sich hätten diese vorne liegen müssen meiner Meinung nach.
@OrSz80: theoretisch ist das möglich, wir raten aber eher von so einer Kombination ab. Für Sparbeiträge auf Riester-Bausparverträgen bis zu 2.100 Euro im Jahr (inkl. Zulagen) gibt es keine Wohnungsbauprämie – auch wenn der Sparer weniger einzahlen müsste, um die volle Riester-Zulage zu erhalten. Es kann daher passieren, dass ein Teil der Sparbeiträge keinen Fördervorteil bringt, später aber in die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter einbezogen wird. Die Riester-Förderung gibt es nur für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie, deren Entschuldung oder einen altersgerechten Umbau. Die Wohnungsbauprämie gibt es dagegen auch für vermietete Immobilien oder eine Modernisierung. Das kann später zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Hier ist es ausnahmsweise einmal einfacher, zwei Verträge statt einen abzuschließen, um die beiden sehr unterschiedlichen Förderungen sauber getrennt zu halten. (TK)
Kann man auch die Wohnungsbauprämie und die Riesterzulage in einem Bausparvertrag kombinieren oder muss ich dafür zwei verschiedene Bausparverträge abschließen, um von beiden Förderungen zu profitieren?