
Für Hauseigentümer mit Prämienanspruch ist ein Bausparvertrag oft eine ideale Rücklage für Instandhaltungen. © plainpicture / HalfPoint
Ab 2021 steigen Einkommensgrenzen und Förderbeträge für die Wohnungsbauprämie. Stiftung Warentest hat die günstigsten Bauspartarife für Prämiensparer ermittelt.
Comeback der Prämie
Die staatliche Wohnungsbauprämie galt lange als Auslaufmodell. Jahr für Jahr fielen immer mehr Bausparende aus der Förderung heraus, weil sie die Einkommensgrenzen nicht mehr einhielten. Diese wurden seit 1996 nicht an die Inflations- und Einkommensentwicklung angepasst. Jetzt feiert die Prämie ein Comeback.
Höchstprämie steigt
Ab 2021 sind viel mehr Beschäftigte und Beamte, Rentner und Selbstständige berechtigt als bisher und profitieren von einer höheren Förderung. Wer bauspart, erhält künftig 10 Prozent Prämie auf jährliche Sparleistungen bis zu 700 Euro (Alleinstehende) oder 1 400 Euro (Ehepaare). Die Höchstprämie steigt für Alleinstehende von 45 Euro auf 70 Euro und für Ehepaare von 90 auf 140 Euro im Jahr (siehe Tabelle unten). Das gilt auch für diejenigen, die ihren Vertrag schon vor 2021 abgeschlossen haben.
Unser Rat
Prämiensparen. Sie halten die neue Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie ein und möchten in Zukunft eine Immobilie bauen, kaufen oder modernisieren? Dann lohnt sich zumindest ein kleiner Bausparvertrag, in den Sie den geförderten Höchstbetrag zahlen.
Bausparsumme. Für die Prämie reicht eine Bausparsumme von 10 000 bis 15 000 Euro für Alleinstehende und 20 000 bis 40 000 Euro für Ehepaare. Höhere Bausparsummen und Sparbeiträge kommen infrage, wenn Sie mit steigenden Zinsen rechnen und sich ein größeres Darlehen sichern möchten.
Vergleich Bausparen. Einen Überblick über Bauspartarife gibt unser Vergleich Bauspartarife.
Prämie auch mit gutem Einkommen
Voraussetzungen für die Prämie: Sparer verwenden ihren Vertrag später für eine Immobilie und sie halten die Einkommensgrenze ein. Ab 2021 heißt das: Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt im Sparjahr nicht höher als 35 000 Euro. Für Ehepaare gilt künftig eine Grenze von 70 000 Euro.
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen
Auf den ersten Blick scheinen auch die neuen Einkommensgrenzen nicht allzu hoch zu sein. Maßgeblich ist allerdings das zu versteuernde Einkommen. Die Tabelle So viel dürfen Sie für die Prämie brutto verdienen zeigt: Brutto dürfen Bausparer viel mehr verdienen. Denn vom Bruttolohn gehen zum Beispiel noch Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge und Freibeträge für Kinder und Alleinerziehende ab. Ein Arbeitnehmer-Ehepaar mit zwei Kindern kann die Prämie noch mit einem Bruttolohn von 105 500 Euro erhalten. Es kann noch mehr sein, wenn die beiden höhere Werbungskosten als 1 000 Euro haben oder andere Ausgaben steuerlich geltend machen können.
Voraussetzungen für die Prämie
Das Verfahren für die Wohnungsbauprämie bleibt unverändert. Die Prämie beantragen Kunden jedes Jahr bei ihrer Bausparkasse, die den Antrag mit dem Jahreskontoauszug verschickt. Ausgezahlt wird die Prämie aber erst, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird und die Person das geförderte Guthaben für wohnungswirtschaftliche Zwecke einsetzt, zum Beispiel für die Modernisierung ihres Hauses oder einen Wohnungskauf. Davon gibt es nur drei Ausnahmen:
- Jüngere, die bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt sind, können ihr Guthaben nach Ablauf von sieben Jahren beliebig verwenden. Die Prämie für die letzten sieben Sparjahre steht ihnen trotzdem zu.
- Wer seinen Vertrag vor 2009 abgeschlossen hat, erhält die Prämie wie bisher jährlich und ohne Zweckbindung ausgezahlt.
- Die Zweckbindung entfällt auch in Härtefällen, etwa wenn jemand mindestens ein Jahr arbeitslos ist oder erwerbsunfähig wird.
Die meisten Bausparer können mit der Prämie aber nur rechnen, wenn sie den Bausparvertrag tatsächlich für eine Immobilie einsetzen. Für einen Hauskauf ist die Förderung allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie reicht aber aus, um Bausparen deutlich attraktiver zu machen. Zumindest ein kleiner Vertrag lohnt sich mit Prämie fast immer.
Mehr Wohnungsbauprämie ab 2021
Ab 2021 gibt es für Bausparer mehr Wohnungsbauprämie. Um sie zu erhalten,dürfen Ehepaare künftig ein zu versteuerndes Einkommen bis zu 70 000 Euro haben. Der Bruttoverdienst darf noch deutlich höher liegen (Tabelle So viel dürfen Sie für die Prämie brutto verdienen).
2020 |
Ab 2021 |
|||
Alleinstehend |
Ehepaar |
Alleinstehend |
Ehepaar |
|
Einkommensgrenze (Euro)1 |
25 600 |
51 200 |
35 000 |
70 000 |
Geförderte Sparleistung (Euro) |
512 |
1 024 |
700 |
1 400 |
Prämie (Prozent) |
8,8 |
8,8 |
10,0 |
10,0 |
Höchstprämie (Euro) |
45 |
90 |
70 |
140 |
Auszahlung |
Nach Zuteilung und Nachweis der wohnungswirtschaftlichen Verwendung |
- 1
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen.
Ohne Prämie ist die Sparphase teuer

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Nachteil des Bausparens ist die schlechte Verzinsung der Sparbeiträge bis zur Zuteilung des Bausparvertrags. Auf das Guthaben zahlen die Bausparkassen nur noch Mikrozinsen von meist 0,01 bis 0,10 Prozent. Sie verlangen eine Abschlussgebühr von 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme. Fast alle kassieren zusätzlich ein Jahresentgelt von 7 bis 30 Euro.
Unterm Strich zahlen Kunden bis zur Zuteilung ihres Vertrags mehr Gebühren, als sie an Zinsen bekommen. Selbst nach zehn Jahren Sparzeit liegt ihr Guthaben noch unter den eingezahlten Sparbeiträgen.
Mit Prämie besser als Banksparplan
Mit Wohnungsbauprämie sieht die Bilanz viel besser aus. Unsere Berechnungen zeigen: Prämiensparer können nach sieben bis zehn Jahren mit einer Sparrendite von 1 bis 2 Prozent im Jahr rechnen, wenn sie die geförderten Höchstbeträge einzahlen und eine passende Bausparsumme wählen. Das ist nicht üppig, aber mehr, als Banken und Sparkassen derzeit für vergleichbare Sparpläne bieten. Den Anspruch auf das Bauspardarlehen bekommen Sparende kostenlos dazu.
Gute Rendite und günstiges Darlehen
Wie sich die Prämie auswirkt, zeigt ein Beispiel. Ein Ehepaar schließt als Rücklage für Reparaturen an seinem Haus einen Bausparvertrag mit 25 000 Euro Bausparsumme bei Schwäbisch Hall ab (Tarif Fuchs 04 XJ). Das Paar zahlt acht Jahre lang 117 Euro im Monat ein. Das entspricht dem geförderten Höchstbetrag. Ab 2021 hat es erstmals Anspruch auf die Prämie von 140 Euro im Jahr.
Sparbilanz nach acht Jahren |
|
Sparbeiträge (92 x 117 Euro) |
10 764 Euro |
+ Zinsen |
43 Euro |
+ Wohnungsbauprämie (7 x 140 Euro) |
980 Euro |
− Abschlussgebühr |
250 Euro |
− Jahresentgelte |
97 Euro |
= Guthaben nach acht Jahren |
11 440 Euro |
= Sparrendite (pro Jahr) |
1,45 Prozent |
Ergebnis: Mit einer Sparrendite von 1,45 Prozent lohnt sich der Bausparvertrag schon als reiner Sparvertrag. Für die Arbeiten am Haus kann das Ehepaar außerdem ein Darlehen in Höhe 13 560 Euro zu einem Zinssatz von 2,25 Prozent mit gut acht Jahren Laufzeit aufnehmen (Monatsrate von 150 Euro). Für so ein kleines Darlehen verlangen Banken schon heute mehr Zinsen. Und falls die Zinsen für Bankdarlehen in den kommenden Jahren steigen, wird das zinssichere Bauspardarlehen zu einem echten Schnäppchen. Mit so einem Bausparvertrag kann das Ehepaar kaum etwas verkehrt machen. Das Geld zweckgebunden auszugeben, dürfte ihnen als Hausbesitzer nicht schwerfallen.
So funktioniert Bausparen
Ein Bausparvertrag ist ein kombinierter Spar- und Darlehensvertrag. Der Sparer zahlt mehrere Jahre regelmäßige Raten, bis er ein Mindestguthaben angespart hat. Außerdem muss er eine bestimmte Bewertungszahl erreichen, die sich nach der Spardauer und den Einzahlungen richtet. Dann wird der Vertrag zugeteilt: Der Bausparer kann sich das Guthaben auszahlen lassen und ein Bauspardarlehen abrufen
Das Mindestguthaben beträgt je nach Tarif 30 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme. Das Darlehen ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bausparsumme und dem Guthaben zum Zeitpunkt der Zuteilung.
Nachteil des Bausparens: Es fallen Abschluss- und Jahresgebühren an und das Guthaben wird kaum verzinst. Dafür sichern sich Bausparer schon heute die Option auf ein künftiges Baudarlehen zum Zinssatz von meist 1,5 bis 2,5 Prozent – egal, wie sich die Zinsen am Kapitalmarkt entwickeln.
Tipp: Mehr Tests und Tipps rund ums Bausparen finden Sie auf unserer Themenseite Bausparen.
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ich finde man sollte als mindeste noch die Angabe um VL-Leistungen ergänzen können.
Die Vorteile allein Anhang der WoP Prämie zu berechnten ist nicht prickelnd attraktiv.
Und bei heutigen Bauzinsten ist fast davon auszugehen, dass Bauspargeschäft nur Nachteile mit sich bringt.
mfG
Schneider
@kub0815: Das jährliche Vertragsentgelt ist nur eine von vielen Konditionen, die für einen Bausparvertrag wichtig sind. Die (wenigen) Tarife ohne jährliches Vertragsentgelt sind deshalb nicht unbedingt besser als Tarife mit Vertragsentgelt. Wir berücksichtigen alle Konditionen, insbesondere auch Abschlussgebühren, Zuteilungsvoraussetzungen (Mindestansparung und Bewertungsverfahren), Guthaben- und Bonuszinsen, Darlehensbedingungen etc. Es stimmt aber nicht, dass unsere Empfehlungen keine Tarife ohne jährliches Vertragsentgelt enthalten. Die Debeka liegt mit ihrem Tarif ohne Vertragsentgelt für Alleinstehende mit einer Sparzeit von 10 Jahren sogar an der Spitze. (PH)
mich wundert das bei der Empfehlung keine Tarife dabei sind die ohne Vertragsentgeld auskommen. Aus Rendiete sich hätten diese vorne liegen müssen meiner Meinung nach.
@OrSz80: theoretisch ist das möglich, wir raten aber eher von so einer Kombination ab. Für Sparbeiträge auf Riester-Bausparverträgen bis zu 2.100 Euro im Jahr (inkl. Zulagen) gibt es keine Wohnungsbauprämie – auch wenn der Sparer weniger einzahlen müsste, um die volle Riester-Zulage zu erhalten. Es kann daher passieren, dass ein Teil der Sparbeiträge keinen Fördervorteil bringt, später aber in die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter einbezogen wird. Die Riester-Förderung gibt es nur für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie, deren Entschuldung oder einen altersgerechten Umbau. Die Wohnungsbauprämie gibt es dagegen auch für vermietete Immobilien oder eine Modernisierung. Das kann später zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Hier ist es ausnahmsweise einmal einfacher, zwei Verträge statt einen abzuschließen, um die beiden sehr unterschiedlichen Förderungen sauber getrennt zu halten. (TK)
Kann man auch die Wohnungsbauprämie und die Riesterzulage in einem Bausparvertrag kombinieren oder muss ich dafür zwei verschiedene Bausparverträge abschließen, um von beiden Förderungen zu profitieren?