Bausparen mit Prämie So finden Sie den besten Bauspar­vertrag

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Bausparen mit Prämie - So finden Sie den besten Bauspar­vertrag

Für Haus­eigentümer mit Prämien­anspruch ist ein Bauspar­vertrag oft eine ideale Rück­lage für Instandhaltungen. © plainpicture / HalfPoint

Ab 2021 steigen Einkommens­grenzen und Förderbeträge für die Wohnungs­bauprämie. Stiftung Warentest hat die güns­tigsten Bauspar­tarife für Prämiensparer ermittelt.

Come­back der Prämie

Die staatliche Wohnungs­bauprämie galt lange als Auslaufmodell. Jahr für Jahr fielen immer mehr Bausparende aus der Förderung heraus, weil sie die Einkommens­grenzen nicht mehr einhielten. Diese wurden seit 1996 nicht an die Inflations- und Einkommens­entwick­lung angepasst. Jetzt feiert die Prämie ein Come­back.

Höchst­prämie steigt

Ab 2021 sind viel mehr Beschäftigte und Beamte, Rentner und Selbst­ständige berechtigt als bisher und profitieren von einer höheren Förderung. Wer bauspart, erhält künftig 10 Prozent Prämie auf jähr­liche Spar­leistungen bis zu 700 Euro (Allein­stehende) oder 1 400 Euro (Ehepaare). Die Höchst­prämie steigt für Allein­stehende von 45 Euro auf 70 Euro und für Ehepaare von 90 auf 140 Euro im Jahr (siehe Tabelle unten). Das gilt auch für diejenigen, die ihren Vertrag schon vor 2021 abge­schlossen haben.

Unser Rat

Prämiensparen. Sie halten die neue Einkommens­grenze für die Wohnungs­bauprämie ein und möchten in Zukunft eine Immobilie bauen, kaufen oder modernisieren? Dann lohnt sich zumindest ein kleiner Bauspar­vertrag, in den Sie den geförderten Höchst­betrag zahlen.

Bausparsumme. Für die Prämie reicht eine Bausparsumme von 10 000 bis 15 000 Euro für Allein­stehende und 20 000 bis 40 000 Euro für Ehepaare. Höhere Bausparsummen und Sparbeiträge kommen infrage, wenn Sie mit steigenden Zinsen rechnen und sich ein größeres Darlehen sichern möchten.

Vergleich Bausparen. Einen Über­blick über Bauspar­tarife gibt unser Vergleich Bauspartarife.

Prämie auch mit gutem Einkommen

Voraus­setzungen für die Prämie: Sparer verwenden ihren Vertrag später für eine Immobilie und sie halten die Einkommens­grenze ein. Ab 2021 heißt das: Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt im Spar­jahr nicht höher als 35 000 Euro. Für Ehepaare gilt künftig eine Grenze von 70 000 Euro.

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen

Auf den ersten Blick scheinen auch die neuen Einkommens­grenzen nicht allzu hoch zu sein. Maßgeblich ist allerdings das zu versteuernde Einkommen. Die Tabelle So viel dürfen Sie für die Prämie brutto verdienen zeigt: Brutto dürfen Bausparer viel mehr verdienen. Denn vom Brutto­lohn gehen zum Beispiel noch Werbungs­kosten, Sozial­versicherungs­beiträge und Frei­beträge für Kinder und Allein­erziehende ab. Ein Arbeitnehmer-Ehepaar mit zwei Kindern kann die Prämie noch mit einem Brutto­lohn von 105 500 Euro erhalten. Es kann noch mehr sein, wenn die beiden höhere Werbungs­kosten als 1 000 Euro haben oder andere Ausgaben steuerlich geltend machen können.

Voraus­setzungen für die Prämie

Das Verfahren für die Wohnungs­bauprämie bleibt unver­ändert. Die Prämie beantragen Kunden jedes Jahr bei ihrer Bausparkasse, die den Antrag mit dem Jahres­konto­auszug verschickt. Ausgezahlt wird die Prämie aber erst, wenn der Bauspar­vertrag zugeteilt wird und die Person das geförderte Guthaben für wohnungs­wirt­schaftliche Zwecke einsetzt, zum Beispiel für die Modernisierung ihres Hauses oder einen Wohnungs­kauf. Davon gibt es nur drei Ausnahmen:

  • Jüngere, die bei Vertrags­abschluss noch keine 25 Jahre alt sind, können ihr Guthaben nach Ablauf von sieben Jahren beliebig verwenden. Die Prämie für die letzten sieben Spar­jahre steht ihnen trotzdem zu.
  • Wer seinen Vertrag vor 2009 abge­schlossen hat, erhält die Prämie wie bisher jähr­lich und ohne Zweck­bindung ausgezahlt.
  • Die Zweck­bindung entfällt auch in Härtefällen, etwa wenn jemand mindestens ein Jahr arbeitslos ist oder erwerbs­unfähig wird.

Die meisten Bausparer können mit der Prämie aber nur rechnen, wenn sie den Bauspar­vertrag tatsäch­lich für eine Immobilie einsetzen. Für einen Hauskauf ist die Förderung allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie reicht aber aus, um Bausparen deutlich attraktiver zu machen. Zumindest ein kleiner Vertrag lohnt sich mit Prämie fast immer.

Mehr Wohnungs­bauprämie ab 2021

Ab 2021 gibt es für Bausparer mehr Wohnungs­bauprämie. Um sie zu erhalten,dürfen Ehepaare künftig ein zu versteuerndes Einkommen bis zu 70 000 Euro haben. Der Brutto­verdienst darf noch deutlich höher liegen (Tabelle So viel dürfen Sie für die Prämie brutto verdienen).

2020

Ab 2021

Allein­stehend

Ehepaar

Allein­stehend

Ehepaar

Einkommens­grenze (Euro)1

25 600

51 200

35 000

70 000

Geförderte Spar­leistung (Euro)

   512

  1 024

   700

 1 400

Prämie (Prozent)

8,8

8,8

10,0

10,0

Höchst­prämie (Euro)

    45

    90

    70

   140

Auszahlung

Nach Zuteilung und Nach­weis der wohnungs­wirt­schaftlichen Verwendung

1
Zu versteuerndes Jahres­einkommen.

Ohne Prämie ist die Spar­phase teuer

Bausparen mit Prämie - So finden Sie den besten Bauspar­vertrag

© plainpicture / HalfPoint

Nachteil des Bausparens ist die schlechte Verzinsung der Sparbeiträge bis zur Zuteilung des Bauspar­vertrags. Auf das Guthaben zahlen die Bausparkassen nur noch Mikrozinsen von meist 0,01 bis 0,10 Prozent. Sie verlangen eine Abschluss­gebühr von 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme. Fast alle kassieren zusätzlich ein Jahres­entgelt von 7 bis 30 Euro.

Unterm Strich zahlen Kunden bis zur Zuteilung ihres Vertrags mehr Gebühren, als sie an Zinsen bekommen. Selbst nach zehn Jahren Spar­zeit liegt ihr Guthaben noch unter den einge­zahlten Sparbeiträgen.

Mit Prämie besser als Bank­sparplan

Mit Wohnungs­bauprämie sieht die Bilanz viel besser aus. Unsere Berechnungen zeigen: Prämiensparer können nach sieben bis zehn Jahren mit einer Sparrendite von 1 bis 2 Prozent im Jahr rechnen, wenn sie die geförderten Höchst­beträge einzahlen und eine passende Bausparsumme wählen. Das ist nicht üppig, aber mehr, als Banken und Sparkassen derzeit für vergleich­bare Sparpläne bieten. Den Anspruch auf das Bauspardarlehen bekommen Sparende kostenlos dazu.

Gute Rendite und güns­tiges Darlehen

Wie sich die Prämie auswirkt, zeigt ein Beispiel. Ein Ehepaar schließt als Rück­lage für Reparaturen an seinem Haus einen Bauspar­vertrag mit 25 000 Euro Bausparsumme bei Schwäbisch Hall ab (Tarif Fuchs 04 XJ). Das Paar zahlt acht Jahre lang 117 Euro im Monat ein. Das entspricht dem geförderten Höchst­betrag. Ab 2021 hat es erst­mals Anspruch auf die Prämie von 140 Euro im Jahr.

Spar­bilanz nach acht Jahren

Sparbeiträge (92 x 117 Euro)

10 764 Euro

+ Zinsen

43 Euro

+ Wohnungs­bauprämie (7 x 140 Euro)

980 Euro

− Abschluss­gebühr

250 Euro

− Jahres­entgelte

97 Euro

= Guthaben nach acht Jahren

11 440 Euro

= Sparrendite (pro Jahr)

1,45 Prozent

Ergebnis: Mit einer Sparrendite von 1,45 Prozent lohnt sich der Bauspar­vertrag schon als reiner Spar­vertrag. Für die Arbeiten am Haus kann das Ehepaar außerdem ein Darlehen in Höhe 13 560 Euro zu einem Zins­satz von 2,25 Prozent mit gut acht Jahren Lauf­zeit aufnehmen (Monats­rate von 150 Euro). Für so ein kleines Darlehen verlangen Banken schon heute mehr Zinsen. Und falls die Zinsen für Bank­darlehen in den kommenden Jahren steigen, wird das zins­sichere Bauspardarlehen zu einem echten Schnäpp­chen. Mit so einem Bauspar­vertrag kann das Ehepaar kaum etwas verkehrt machen. Das Geld zweck­gebunden auszugeben, dürfte ihnen als Haus­besitzer nicht schwerfallen.

So funk­tioniert Bausparen

Ein Bauspar­vertrag ist ein kombinierter Spar- und Darlehens­vertrag. Der Sparer zahlt mehrere Jahre regel­mäßige Raten, bis er ein Mindest­guthaben angespart hat. Außerdem muss er eine bestimmte Bewertungs­zahl erreichen, die sich nach der Spardauer und den Einzahlungen richtet. Dann wird der Vertrag zugeteilt: Der Bausparer kann sich das Guthaben auszahlen lassen und ein Bauspardarlehen abrufen

Das Mindest­guthaben beträgt je nach Tarif 30 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme. Das Darlehen ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bausparsumme und dem Guthaben zum Zeit­punkt der Zuteilung.

Nachteil des Bausparens: Es fallen Abschluss- und Jahres­gebühren an und das Guthaben wird kaum verzinst. Dafür sichern sich Bausparer schon heute die Option auf ein künftiges Baudarlehen zum Zins­satz von meist 1,5 bis 2,5 Prozent – egal, wie sich die Zinsen am Kapitalmarkt entwickeln.

Tipp: Mehr Tests und Tipps rund ums Bausparen finden Sie auf unserer Themenseite Bausparen.

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waldis80 am 21.08.2020 um 14:46 Uhr
Bausparrechner

ich finde man sollte als mindeste noch die Angabe um VL-Leistungen ergänzen können.
Die Vorteile allein Anhang der WoP Prämie zu berechnten ist nicht prickelnd attraktiv.
Und bei heutigen Bauzinsten ist fast davon auszugehen, dass Bauspargeschäft nur Nachteile mit sich bringt.
mfG
Schneider

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.07.2020 um 10:45 Uhr
Parameterwahl

@kub0815: Das jährliche Vertragsentgelt ist nur eine von vielen Konditionen, die für einen Bausparvertrag wichtig sind. Die (wenigen) Tarife ohne jährliches Vertragsentgelt sind deshalb nicht unbedingt besser als Tarife mit Vertragsentgelt. Wir berücksichtigen alle Konditionen, insbesondere auch Abschlussgebühren, Zuteilungsvoraussetzungen (Mindestansparung und Bewertungsverfahren), Guthaben- und Bonuszinsen, Darlehensbedingungen etc. Es stimmt aber nicht, dass unsere Empfehlungen keine Tarife ohne jährliches Vertragsentgelt enthalten. Die Debeka liegt mit ihrem Tarif ohne Vertragsentgelt für Alleinstehende mit einer Sparzeit von 10 Jahren sogar an der Spitze. (PH)

kub0815 am 22.06.2020 um 14:24 Uhr
Seltsames Parameterwahl

mich wundert das bei der Empfehlung keine Tarife dabei sind die ohne Vertragsentgeld auskommen. Aus Rendiete sich hätten diese vorne liegen müssen meiner Meinung nach.

Profilbild Stiftung_Warentest am 05.06.2020 um 11:39 Uhr
Wohnungsbauprämie und Riester-Zulage kombinieren

@OrSz80: theoretisch ist das möglich, wir raten aber eher von so einer Kombination ab. Für Sparbeiträge auf Riester-Bausparverträgen bis zu 2.100 Euro im Jahr (inkl. Zulagen) gibt es keine Wohnungsbauprämie – auch wenn der Sparer weniger einzahlen müsste, um die volle Riester-Zulage zu erhalten. Es kann daher passieren, dass ein Teil der Sparbeiträge keinen Fördervorteil bringt, später aber in die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter einbezogen wird. Die Riester-Förderung gibt es nur für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie, deren Entschuldung oder einen altersgerechten Umbau. Die Wohnungsbauprämie gibt es dagegen auch für vermietete Immobilien oder eine Modernisierung. Das kann später zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Hier ist es ausnahmsweise einmal einfacher, zwei Verträge statt einen abzuschließen, um die beiden sehr unterschiedlichen Förderungen sauber getrennt zu halten. (TK)

OrSz80 am 04.06.2020 um 17:22 Uhr
Wohnungsbauprämie und Riester-Zulage kombinieren

Kann man auch die Wohnungsbauprämie und die Riesterzulage in einem Bausparvertrag kombinieren oder muss ich dafür zwei verschiedene Bausparverträge abschließen, um von beiden Förderungen zu profitieren?