
Junge Sparer mit Bausparvertrag kassieren in jedem Fall einen staatlichen Zuschuss – auch wenn sie das Geld später für eine Gitarre oder eine Weltreise ausgeben und nicht für die eigenen vier Wände. © Getty Images / Juan Estey
Bausparen. Für junge Leute kann sich Bausparen als reine Geldanlage lohnen. Mit Wohnungsbauprämie sind bis zu 2,4 Prozent Rendite drin.
Alle Testergebnisse für Bausparen für junge Leute 08/2020
Ein Bausparvertrag als Geldanlage? Was in Niedrigzinszeiten kurios klingt, kann sich für Menschen zwischen 16 und 24 Jahren lohnen. Unsere Untersuchung zeigt: Wer sieben Jahre lang rund 60 Euro im Monat sparen will, kann einen Bausparvertrag als sehr guten Sparplan nutzen – 1,3 bis 2,4 Prozent Rendite sind drin. Aber nur mit der Wohnungsbauprämie. Der Vorteil für junge Sparer: Sie kassieren den staatlichen Zuschuss in jedem Fall – auch wenn sie das Geld später für eine neue Gitarre oder eine Weltreise ausgeben und nicht für die eigenen vier Wände. Im besten Fall gibt es 490 Euro Zuschuss.
Erfreulich ist, dass 2021 nicht nur die Wohnungsbauprämie, sondern auch die Einkommensgrenzen steigen. Künftig bekommt jeder die Prämie, dessen zu versteuerndes Einkommen unter 35 000 Euro im Jahr liegt. So profitieren mehr Sparer von der staatlichen Förderung.
Unser Rat
Junge Sparer. Sie sind zwischen 16 und 24 Jahre alt und wollen rund 60 Euro im Monat über mehr als sieben Jahre sparen? Dann kann sich ein Bausparvertrag als reine Geldanlage lohnen. Denn Sie kassieren die staatliche Wohnungsbauprämie – egal, wofür Sie das Geld ausgeben. So sind je nach Tarif bis zu 2,41 Prozent Rendite drin.
Tarifsuche. Sie wollen einen Bausparvertrag als reine Geldanlage abschließen? Bitten Sie die Bausparkassen Ihrer Region um Angebote. Machen Sie dabei deutlich, dass Sie den Vertrag nicht zur Immobilienfinanzierung nutzen wollen. Fragen Sie etwa nach Sonderboni für junge Leute und nach der Wohnungsbauprämie.
Bausparidee
Eigentlich dient ein Bausparvertrag zur künftigen Finanzierung einer Immobilie. Dabei gibt es zwei Phasen:
In der Ansparphase zahlen Kunden einen monatlichen Beitrag ein und erhalten auf das angesparte Guthaben Zinsen. Ist ein bestimmter Betrag angespart, wird der Vertrag zuteilungsreif. Das bedeutet, dass sich der Kunde das angesparte Geld auszahlen lassen kann.
Gleichzeitig beginnt die Finanzierungsphase. Der Kunde erhält einen Kredit für den Kauf oder den Bau seiner Immobilie. Die Kreditkonditionen werden schon vor der Ansparphase festgelegt.
Auf Finanzierungsphase verzichten
Wichtig ist: Sparer müssen den Kredit nicht nutzen. Sie können sich nach der ersten Phase einfach nur das angesparte Guthaben auszahlen lassen und darüber frei verfügen. So wird der Bausparvertrag zum Sparplan.
Aufgrund der niedrigen Zinsen lohnt sich das aktuell bei vielen Tarifen nicht. Abschlussgebühr und Entgelte fressen die Rendite auf. Einige Bausparkassen bieten aber Tarife mit einem Bonuszins an, wenn der Kunde den Kredit nicht in Anspruch nimmt. Manche zahlen zudem einen Jugendbonus für junge Sparer. Genau auf solche Tarife haben wir bei unserer Untersuchung gesetzt. Denn gemeinsam mit der Wohnungsbauprämie machen die Boni eine gute Rendite möglich.
Nur ein Anbieter wollte mitmachen
Insgesamt haben wir für unsere Untersuchung alle 17 Bausparkassen mit Neukundengeschäft angeschrieben. Sie sollten uns ihren besten Tarif nennen. Die Voraussetzungen: Die Kundin ist jünger als 25 Jahre und möchte das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen. Sie kann monatlich um die 60 Euro sparen und möchte die Wohnungsbauprämie möglichst voll ausschöpfen.
Mit der LBS Südwest hat aber nur eine Bausparkasse an unserer Untersuchung teilgenommen. Die anderen lehnten ab. Der häufigste Grund: Für sie diene Bausparen auch bei jungen Leuten zur Immobilienfinanzierung und nicht als reine Geldanlage.
Da viele Bausparkassen aber trotzdem passende Tarife anbieten, haben wir selbst Beispielrechnungen durchgeführt.
Das Ergebnis: Nicht nur bei der LBS Südwest lohnt sich der Bausparvertrag für junge Menschen als reine Geldanlage. Auch bei anderen Bausparkassen lassen sich Renditen von über 1 Prozent erzielen. Unsere Tabelle unten zeigt weitere Beispiele an günstigen Renditetarifen für Sparerinnen und Sparer zwischen 16 und 24 Jahren.
Großer Vorteil für alle unter 25
Unsere Untersuchung zeigt: Renditetreiber für den Bausparvertrag als Geldanlage ist die Wohnungsbauprämie. Ohne diesen staatlichen Zuschuss lohnt sich der Vertrag als reiner Sparplan nicht. Der Kunde muss sie jährlich bei seiner Bausparkasse beantragen.
Normalerweise zahlt der Staat die Prämie nur, wenn Sparer ihr Guthaben für eine Immobilie einsetzen. Doch für junge Menschen gilt eine Ausnahme: Waren sie bei Vertragsabschluss zwischen 16 und 24 Jahre alt und haben mindestens sieben Jahre gespart, steht ihnen die Prämie zu, egal, was sie mit dem Geld machen. Fließt es nicht in eine Immobilie, ist die Prämie auf die letzten sieben Jahre begrenzt, auch wenn der Vertrag länger lief.
Eltern, die einen Vertrag für ihre Kinder abschließen wollen, sollten darauf achten, dass das Kind der Vertragsnehmer ist.
Wohnungsbauprämie steigt 2021
Neben der Prämie steigen ab 2021 die Einkommensgrenzen. Davon profitieren junge Leute ebenfalls. Denn als Studierende, Auszubildende oder Berufseinsteiger liegen sie meist darunter. Sehen Sie dazu auch unsere Tabelle Bausparförderung im Überblick. Um die Förderung voll auszuschöpfen, sollten Singles mindestens 59 Euro im Monat einzahlen.
Wer vom Chef vermögenswirksame Leistungen (VL) bekommt, kann diese für die Wohnungsbauprämie nutzen. Dies gilt jedoch nicht, wenn das zu versteuernde Einkommen des Sparers unter 17 900 Euro im Jahr liegt. Die VL tragen dann nicht zur Wohnungsbauprämie bei.
Trotzdem können sich in diesem Fall die VL lohnen: Kunden können für sie die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Auf diese Weise fließt ein weiterer Zuschuss in den Vertrag. Mehr dazu im Test Vermögenswirksame Leistungen anlegen.

Das Geld aus dem Bausparvertrag muss nicht in eine Immobilien. Es kann auch für die Weltreise genutzt werden. © Getty Images / Carrie Bottomley
Blick ins Detail ist wichtig
Ein weiteres Ergebnis unserer Untersuchung: Kunden sollten sich die Tarifbedingungen vor dem Abschluss genau anschauen. Das zeigt etwa der Tarif Fuchs 04 XY von Schwäbisch Hall: Obwohl eine monatliche Sparrate von 59 Euro für die Wohnungsbauprämie reicht, zahlt die Sparerin in unserer Beispielrechnung 65 Euro ein. Der Grund: Das ist der „Regelsparbeitrag“ für eine Bausparsumme von 10 000 Euro. Würde die Sparerin 59 Euro zahlen, könnte die Bausparkasse später eine Nachzahlung verlangen und andernfalls kündigen. In unserem Beispiel zahlt die Kundin außerdem nur 80 Sparraten und verschenkt so fast 60 Euro Prämie. Auch das liegt an den Tarifbedingungen: Nach 80 Raten ist das tarifliche Mindestguthaben erreicht. Weitere Sparzahlungen sind nur mit Zustimmung der Bausparkasse erlaubt.
Zur Finanzierung besser andere Tarife
Junge Leute, die einen Bausparvertrag als reine Geldanlage abschließen wollen, sollten bei der Angebotssuche deutlich machen, dass sie den Vertrag nicht zur Immobilienfinanzierung nutzen wollen. Denn wir haben in der Untersuchung festgestellt: Für Sparer, die ihren Bausparvertrag ganz klassisch für eine spätere Immobilienfinanzierung nutzen wollen, gibt es bessere Tarife. Detaillierte Infos bietet unser Vergleich Bausparen.
Trotzdem können Kunden mit einem Tarif aus unserer Untersuchung natürlich auch eine Immobilie finanzieren. Ist ihr Bausparvertrag später zuteilungsreif, können sie immer noch flexibel vergleichen: Ist das Darlehen aus dem Bausparvertrag günstiger oder ein neuer Kredit?
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Wenn die Anbieter tatsächlich im Interesse Ihrer (jungen) Kunden handeln würden, dann würden sie Verträge mit einer exakten Laufzeit von 7 Jahren bei einer Monatsrate von 58,34 € anbieten und auf alle weitere (Abschluss-) Gebühren und Kosten verzichten, statt irgendwelche Pseudozinsen und Boni "anzubieten", die hintenrum wieder abkassiert werden. Das wäre dann absolut transparent und einfach und den Anbietern sicherlich problemlos möglich, wenn man sich ihren sonstigen "Einfallsreichtum" so betrachtet.
Bei dem ersten Anbieter, der sowas anbietet würde ich sofort abschließen. Also: "Think New"
@ Insomnia Eigentlich ist es ganz einfach: Für die Nutzung der VL-Zulage ist die Vertragsform weitestgehend egal (es kann auch ein Bausparvertag sein), für die Wohnungsbauprämie muss es ein Bausparvertrag sein. Beides ist völlig unabhängig voneinander.
Hallo,
bei einer Nullverzinsung für den Sparanteil wäre unter optimalen Bedingungen sogar eine Rendite von rund 2,64 % drin und es mag sich aus Sparersicht auch um eine gute Anlagemöglichkeit handeln. Trotzdem halte ich es für eine Unverfrorenheit, daß, wie bei dem Angebot der BHW, fast die Hälfte der staatlichen Zulagen beim Anbieter versickert, der damit quasi subventioniert wird. Bei allen anderen Anbietern scheint es wohl noch düsterer auszusehen.
Daß dies möglich ist sieht man ja am Angebot der LBS Südwest. Hier müsste bestenfalls noch an den Randbedingen gefeilt werden, um die volle Zulage auszuschöpfen.
Daher muss der Gesetzgeber dringend nachsteuern: Einzahlungen und Zulagen müssen dem Sparer zum Laufzeitende komplett erhalten bleiben. Zinsen auf den Sparanteil sind dann die Kür. Oder man fördert bei unter 25-jährigen (auch oder nur) ganz normale Ratensparverträge mit entsprechender Laufzeit.
Hallo,
sie haben die Stelle zitiert. §2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 4 Wohnungsbauprämiengesetz regelt, dass jeder Bausparer nur EINMAL über EINEN vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossenen Bausparvertrag ohne wohnungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verfügen kann. Meine Tochter schließt aber nun einen zweiten Vertrag ab. Ich gehe nun aber davon aus, dass dies unproblematisch ist, da sie im 1. Vertrag keine WOP beantragt. Und sie den 2. Vertrag ohne wohnungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verwenden kann.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
@Insomnia: Ich weiß jetzt nicht, woher Sie das mit dem ersten Bausparvertrag nehmen.
§2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 4 Wohnungsbauprämiengesetz regelt lediglich, dass jeder Bausparer nur EINMAL über EINEN vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossenen Bausparvertrag ohne wohnungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verfügen kann. (maa)