Bausparen als Geld­anlage Junge Sparer schaffen bis zu 2,4 Prozent Rendite

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Bausparen als Geld­anlage - Junge Sparer schaffen bis zu 2,4 Prozent Rendite

Junge Sparer mit Bauspar­vertrag kassieren in jedem Fall einen staatlichen Zuschuss – auch wenn sie das Geld später für eine Gitarre oder eine Welt­reise ausgeben und nicht für die eigenen vier Wände. © Getty Images / Juan Estey

Für junge Leute von 16 bis 24 Jahren kann sich ein güns­tiger Bauspar­vertrag auch als reine Geld­anlage lohnen. Aber nur mit der staatlichen Wohnungs­bauprämie.

Bausparen als Geld­anlage Alle Testergebnisse für Bau­sparen für junge Leute 08/2020

Liste der 6 getesteten Produkte
Bau­sparen für junge Leute 08/2020
  • BHW Tarif Wohnbausparen FI2
  • LBS Nord Tarif LBS-Plus
  • LBS Ost Tarif Vario flex 15
  • LBS Südwest Tarif Bonus
  • Schwäbisch Hall Tarif Fuchs 04 FuchsStart XY
  • Signal Iduna Tarif Freiraum F30

Bis zu 490 Euro Prämie vom Staat

Die staatliche Wohnungs­bauprämie bekommen normaler­weise nur Bausparer, die ihren Vertrag für den Bau, den Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie einsetzen. Doch es gibt eine Ausnahme: Sparer, die bei Vertrags­abschluss noch keine 25 Jahre alt sind, können mit ihrem Geld machen, was sie wollen, also auch ein Auto kaufen oder eine Welt­reise finanzieren. Die Prämie von insgesamt bis zu 490 Euro bekommen sie trotzdem.

Voraus­setzungen: Sie müssen mindestens sieben Jahre sparen und sie dürfen nicht zu viel verdienen. Dann kann die Prämie auch einen mäßig verzinsten Bauspar­vertrag in einen rent­ablen Sparplan verwandeln.

Das bietet der Bauspartest der Stiftung Warentest

Test­ergeb­nisse. Die Tabelle zeigt sechs güns­tige Bauspar­tarife für junge Sparer, die Anspruch auf die staatliche Wohnungs­bauprämie haben und ihr Geld möglichst rentabel anlegen wollen. Dafür sind nur wenige Tarife gut geeignet. Die meisten lohnen sich allenfalls in Kombination mit einer späteren Baufinanzierung.

Renditen. Mit Wohnungs­bauprämie und einem geeigneten Tarif können junge Sparer eine Rendite von 1,30 bis 2,41 Prozent erzielen. Testsieger sind Bausparkassen, die einen Jugend­bonus und zusätzlich einen Zins­bonus zahlen.

Bauspar­förderung. Wir geben einen Über­blick über die staatliche Bauspar­förderung mit Wohnungs­bauprämien und Arbeitnehmer-Spar­zulagen für vermögens­wirk­same Leistungen.

Heft­artikel. Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbe­richt aus Finanztest 8/2020.

Positiv: Einkommens­grenzen steigen

Die Einkommens­grenze einzuhalten, dürfte für die meisten jungen Leute spätestens ab 2021 kein Problem sein. Dann steigen nicht nur die Prämien von 45 auf 70 Euro im Jahr (für Ehepaare von 90 auf 140 Euro), sondern auch die Höchst­grenze für das Einkommen. Künftig bekommt jeder die Prämie, dessen zu versteuerndes Einkommen nicht höher als 35 000 Euro im Jahr liegt (Ehepaare 70 000 Euro). Brutto darf das Jahres­einkommen noch deutlich höher liegen. So profitieren mehr Sparer als bisher von der staatlichen Förderung. Um sie voll auszuschöpfen, reicht eine monatliche Sparrate von rund 60 Euro (Ehepaare 120 Euro).

Eine Rendite bis zu 2,4 Prozent ist drin

Längst nicht alle Bauspar­tarife sind für Renditesparer geeignet. Bei den meisten sind die Abschluss- und Jahres­gebühren deutlich höher als die Zinsen, die sie ihren Kunden zahlen. Die Finanztest-Experten haben daher nach Tarifen gesucht, die ihre mageren Basiszinsen durch einen Jugend­bonus aufstocken oder Bonuszinsen zahlen, wenn der Sparer kein Bauspardarlehen in Anspruch nimmt. Ergebnis: Bei den güns­tigen Tarifen im Test sind mit der Wohnungs­bauprämie Renditen von 1,30 bis 2,41 Prozent drin. Das ist deutlich mehr, als Banken und Sparkassen derzeit für ihre Sparpläne bieten.

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kptools am 12.12.2020 um 08:34 Uhr
Übrigens....

Wenn die Anbieter tatsächlich im Interesse Ihrer (jungen) Kunden handeln würden, dann würden sie Verträge mit einer exakten Laufzeit von 7 Jahren bei einer Monatsrate von 58,34 € anbieten und auf alle weitere (Abschluss-) Gebühren und Kosten verzichten, statt irgendwelche Pseudozinsen und Boni "anzubieten", die hintenrum wieder abkassiert werden. Das wäre dann absolut transparent und einfach und den Anbietern sicherlich problemlos möglich, wenn man sich ihren sonstigen "Einfallsreichtum" so betrachtet.
Bei dem ersten Anbieter, der sowas anbietet würde ich sofort abschließen. Also: "Think New"

kptools am 12.12.2020 um 07:36 Uhr
2 Verträge

@ Insomnia Eigentlich ist es ganz einfach: Für die Nutzung der VL-Zulage ist die Vertragsform weitestgehend egal (es kann auch ein Bausparvertag sein), für die Wohnungsbauprämie muss es ein Bausparvertrag sein. Beides ist völlig unabhängig voneinander.

kptools am 12.12.2020 um 07:22 Uhr
Verschwendung von Steuergeldern

Hallo,
bei einer Nullverzinsung für den Sparanteil wäre unter optimalen Bedingungen sogar eine Rendite von rund 2,64 % drin und es mag sich aus Sparersicht auch um eine gute Anlagemöglichkeit handeln. Trotzdem halte ich es für eine Unverfrorenheit, daß, wie bei dem Angebot der BHW, fast die Hälfte der staatlichen Zulagen beim Anbieter versickert, der damit quasi subventioniert wird. Bei allen anderen Anbietern scheint es wohl noch düsterer auszusehen.
Daß dies möglich ist sieht man ja am Angebot der LBS Südwest. Hier müsste bestenfalls noch an den Randbedingen gefeilt werden, um die volle Zulage auszuschöpfen.
Daher muss der Gesetzgeber dringend nachsteuern: Einzahlungen und Zulagen müssen dem Sparer zum Laufzeitende komplett erhalten bleiben. Zinsen auf den Sparanteil sind dann die Kür. Oder man fördert bei unter 25-jährigen (auch oder nur) ganz normale Ratensparverträge mit entsprechender Laufzeit.

Insomnia am 26.08.2020 um 12:07 Uhr
2. Vertrag WOP - WOP für junge Leute

Hallo,
sie haben die Stelle zitiert. §2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 4 Wohnungsbauprämiengesetz regelt, dass jeder Bausparer nur EINMAL über EINEN vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossenen Bausparvertrag ohne wohnungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verfügen kann. Meine Tochter schließt aber nun einen zweiten Vertrag ab. Ich gehe nun aber davon aus, dass dies unproblematisch ist, da sie im 1. Vertrag keine WOP beantragt. Und sie den 2. Vertrag ohne wohnungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verwenden kann.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Profilbild Stiftung_Warentest am 24.08.2020 um 17:33 Uhr
2. Vertrag WOP - WOP für junge Leute

@Insomnia: Ich weiß jetzt nicht, woher Sie das mit dem ersten Bausparvertrag nehmen.
§2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 4 Wohnungsbauprämiengesetz regelt lediglich, dass jeder Bausparer nur EINMAL über EINEN vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossenen Bausparvertrag ohne wohnungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verfügen kann. (maa)