
Junge Sparer mit Bausparvertrag kassieren in jedem Fall einen staatlichen Zuschuss – auch wenn sie das Geld später für eine Gitarre oder eine Weltreise ausgeben und nicht für die eigenen vier Wände. © Getty Images / Juan Estey
Für junge Leute von 16 bis 24 Jahren kann sich ein günstiger Bausparvertrag auch als reine Geldanlage lohnen. Aber nur mit der staatlichen Wohnungsbauprämie.
Alle Testergebnisse für Bausparen für junge Leute 08/2020
Liste der 6 getesteten Produkte
- BHW Tarif Wohnbausparen FI2
- LBS Nord Tarif LBS-Plus
- LBS Ost Tarif Vario flex 15
- LBS Südwest Tarif Bonus
- Schwäbisch Hall Tarif Fuchs 04 FuchsStart XY
- Signal Iduna Tarif Freiraum F30
Bis zu 490 Euro Prämie vom Staat
Die staatliche Wohnungsbauprämie bekommen normalerweise nur Bausparer, die ihren Vertrag für den Bau, den Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie einsetzen. Doch es gibt eine Ausnahme: Sparer, die bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt sind, können mit ihrem Geld machen, was sie wollen, also auch ein Auto kaufen oder eine Weltreise finanzieren. Die Prämie von insgesamt bis zu 490 Euro bekommen sie trotzdem.
Voraussetzungen: Sie müssen mindestens sieben Jahre sparen und sie dürfen nicht zu viel verdienen. Dann kann die Prämie auch einen mäßig verzinsten Bausparvertrag in einen rentablen Sparplan verwandeln.
Das bietet der Bauspartest der Stiftung Warentest
Testergebnisse. Die Tabelle zeigt sechs günstige Bauspartarife für junge Sparer, die Anspruch auf die staatliche Wohnungsbauprämie haben und ihr Geld möglichst rentabel anlegen wollen. Dafür sind nur wenige Tarife gut geeignet. Die meisten lohnen sich allenfalls in Kombination mit einer späteren Baufinanzierung.
Renditen. Mit Wohnungsbauprämie und einem geeigneten Tarif können junge Sparer eine Rendite von 1,30 bis 2,41 Prozent erzielen. Testsieger sind Bausparkassen, die einen Jugendbonus und zusätzlich einen Zinsbonus zahlen.
Bausparförderung. Wir geben einen Überblick über die staatliche Bausparförderung mit Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmer-Sparzulagen für vermögenswirksame Leistungen.
Heftartikel. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbericht aus Finanztest 8/2020.
Positiv: Einkommensgrenzen steigen
Die Einkommensgrenze einzuhalten, dürfte für die meisten jungen Leute spätestens ab 2021 kein Problem sein. Dann steigen nicht nur die Prämien von 45 auf 70 Euro im Jahr (für Ehepaare von 90 auf 140 Euro), sondern auch die Höchstgrenze für das Einkommen. Künftig bekommt jeder die Prämie, dessen zu versteuerndes Einkommen nicht höher als 35 000 Euro im Jahr liegt (Ehepaare 70 000 Euro). Brutto darf das Jahreseinkommen noch deutlich höher liegen. So profitieren mehr Sparer als bisher von der staatlichen Förderung. Um sie voll auszuschöpfen, reicht eine monatliche Sparrate von rund 60 Euro (Ehepaare 120 Euro).
Eine Rendite bis zu 2,4 Prozent ist drin
Längst nicht alle Bauspartarife sind für Renditesparer geeignet. Bei den meisten sind die Abschluss- und Jahresgebühren deutlich höher als die Zinsen, die sie ihren Kunden zahlen. Die Finanztest-Experten haben daher nach Tarifen gesucht, die ihre mageren Basiszinsen durch einen Jugendbonus aufstocken oder Bonuszinsen zahlen, wenn der Sparer kein Bauspardarlehen in Anspruch nimmt. Ergebnis: Bei den günstigen Tarifen im Test sind mit der Wohnungsbauprämie Renditen von 1,30 bis 2,41 Prozent drin. Das ist deutlich mehr, als Banken und Sparkassen derzeit für ihre Sparpläne bieten.
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- Bausparkassen kündigen alte Verträge und verweigern Kunden den Zinsbonus. test.de stellt typische Bonusfallen vor und erklärt, wie Bausparer ihr Geld retten.
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Wenn die Anbieter tatsächlich im Interesse Ihrer (jungen) Kunden handeln würden, dann würden sie Verträge mit einer exakten Laufzeit von 7 Jahren bei einer Monatsrate von 58,34 € anbieten und auf alle weitere (Abschluss-) Gebühren und Kosten verzichten, statt irgendwelche Pseudozinsen und Boni "anzubieten", die hintenrum wieder abkassiert werden. Das wäre dann absolut transparent und einfach und den Anbietern sicherlich problemlos möglich, wenn man sich ihren sonstigen "Einfallsreichtum" so betrachtet.
Bei dem ersten Anbieter, der sowas anbietet würde ich sofort abschließen. Also: "Think New"
@ Insomnia Eigentlich ist es ganz einfach: Für die Nutzung der VL-Zulage ist die Vertragsform weitestgehend egal (es kann auch ein Bausparvertag sein), für die Wohnungsbauprämie muss es ein Bausparvertrag sein. Beides ist völlig unabhängig voneinander.
Hallo,
bei einer Nullverzinsung für den Sparanteil wäre unter optimalen Bedingungen sogar eine Rendite von rund 2,64 % drin und es mag sich aus Sparersicht auch um eine gute Anlagemöglichkeit handeln. Trotzdem halte ich es für eine Unverfrorenheit, daß, wie bei dem Angebot der BHW, fast die Hälfte der staatlichen Zulagen beim Anbieter versickert, der damit quasi subventioniert wird. Bei allen anderen Anbietern scheint es wohl noch düsterer auszusehen.
Daß dies möglich ist sieht man ja am Angebot der LBS Südwest. Hier müsste bestenfalls noch an den Randbedingen gefeilt werden, um die volle Zulage auszuschöpfen.
Daher muss der Gesetzgeber dringend nachsteuern: Einzahlungen und Zulagen müssen dem Sparer zum Laufzeitende komplett erhalten bleiben. Zinsen auf den Sparanteil sind dann die Kür. Oder man fördert bei unter 25-jährigen (auch oder nur) ganz normale Ratensparverträge mit entsprechender Laufzeit.
Hallo,
sie haben die Stelle zitiert. §2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 4 Wohnungsbauprämiengesetz regelt, dass jeder Bausparer nur EINMAL über EINEN vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossenen Bausparvertrag ohne wohnungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verfügen kann. Meine Tochter schließt aber nun einen zweiten Vertrag ab. Ich gehe nun aber davon aus, dass dies unproblematisch ist, da sie im 1. Vertrag keine WOP beantragt. Und sie den 2. Vertrag ohne wohnungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verwenden kann.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
@Insomnia: Ich weiß jetzt nicht, woher Sie das mit dem ersten Bausparvertrag nehmen.
§2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 4 Wohnungsbauprämiengesetz regelt lediglich, dass jeder Bausparer nur EINMAL über EINEN vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossenen Bausparvertrag ohne wohnungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verfügen kann. (maa)