Bausparbeiträge: Wie die Aachener ihr Wort brach
Nicht einmal drei Jahre nach Vertragsabschluss lässt die Aachener Bausparkasse ihren eigenen Sparvorschlag nicht mehr zu. Finanztest schildert den Fall der Familie Singer.
Wegen der hohen Zinsen zur Bausparkasse
Im Dezember 2012 haben Andreas und Stefanie Singer einen Bausparvertrag bei der Aachener Bausparkasse abgeschlossen. Wegen der hohen Guthabenzinsen haben sie sich für die Bausparkasse entschieden. Sie zahlt einen Basiszins von 1,5 Prozent und zusätzlich einen Bonus von 2,5 Prozent, falls sie nach Zuteilung des Vertrags auf ein Darlehen verzichten.
Nur noch die Hälfte
Schon vor Vertragsabschluss stand fest, dass die Singers monatlich 86 Euro und zusätzlich vermögenswirksame Leistungen einzahlen wollen. So steht es auch im Bausparantrag. Doch nicht einmal drei Jahre später teilte die Aachener mit: Sie nimmt jetzt nur noch den tariflichen Regelsparbeitrag an – bei den Singers ist das nur noch rund die Hälfte der bisherigen Zahlung. Die Bausparkasse beruft sich auf die Tarifbedingungen: Danach sind Zahlungen oberhalb der Regelsparrate an ihre Zustimmung gebunden. Die werde ab sofort nicht mehr erteilt.
Kunden fühlen sich „veräppelt“
Die Folge für die Singers: Sie können die staatliche Wohnungsbauprämie nicht mehr ausschöpfen. Ihr Vertrag wird viele Jahre später als versprochen zugeteilt. Die Auszahlung der Bonuszinsen verzögert sich. Andreas Singer fühlt sich „veräppelt“. Die Aachener hat die Bausparsumme selbst empfohlen. Sie hat ihm einen Plan ausgedruckt, auf dem seine Sparraten bis 2019 genau aufgelistet sind.
Widerspruch abgelehnt
Singers Widerspruch gegen die Beitragskürzung lehnte die Aachener dennoch ab. Er will jetzt Beschwerde bei der Schlichtungsstelle des Verbands der privaten Bausparkassen einlegen. Egal, wie der Streit ausgeht – eines steht für ihn fest: „Die Aachener werden wir ganz sicherlich nicht weiter empfehlen.“