Bausparkassen schlagen ihren Kunden oft Sparpläne vor, die völlig unverbindlich sind. Das kann später zur Falle werden.
Flexibles Sparen war noch vor einigen Jahren ein Pluspunkt für Bausparer. Der tarifliche Regelsparbeitrag von meist 3 bis 5 Promille der Bausparsumme im Monat war kaum mehr als ein Richtwert. In der Praxis konnte jeder sparen, wie er wollte: Bausparer durften mehr oder weniger als die Regelrate sparen, Sonderzahlungen leisten oder eine Sparpause einlegen.
Unser Rat
- Sparraten.
- Bausparkassen können Sparleistungen ablehnen, die vom Regelsparbeitrag abweichen. Lassen Sie sich auf Sparpläne mit anderen Raten und Sonderzahlungen nur ein, wenn die Kasse schriftlich versichert, dass sie alle geplanten Zahlungen akzeptiert. Unverbindliche Sparpläne reichen nicht.
Kassen fordern Regelsparbeitrag
Mit dem freien Sparen ist es für viele Bausparer vorbei. Bei älteren Tarifen mit noch hohen Guthabenzinsen nehmen Bausparkassen in der Regel keine Sonderzahlungen mehr an. Darunter verstehen sie alle Sparleistungen, die über den Regelsparbeitrag hinausgehen.
Zu wenig dürfen die Kunden auch nicht mehr zahlen. Sind sie zum Beispiel mehr als sechs Regelsparbeiträge im Rückstand, verlangen Bausparkassen oft eine Nachzahlung. Zahlt der Bausparer nicht, kündigt die Kasse. Das Recht dazu haben sich Bausparkassen im Kleingedruckten vorbehalten.
Hintertür im Kleingedruckten
Betroffen von den Einschränkungen sind bislang nur Bausparer mit älteren Verträgen. Doch ein Blick in die aktuellen Tarifbedingungen zeigt: Wenn es der Bausparkasse vorteilhaft erscheint, kann sie die Freizügigkeit auch bei den neuen Tarifen jederzeit stoppen.
Fast alle Bausparkassen behalten sich das Recht vor, dem Kunden Zahlungen oberhalb des tariflichen Regelsparbeitrags zu verweigern.
Kündigung bei zu niedriger Sparrate
Sparen Kunden weniger als die Regelrate, müssen sie mit einer Nachforderung rechnen – und mit der Kündigung, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von zwei oder drei Monaten zahlen. Fast alle privaten Bausparkassen behalten sich das vor, sobald der Kunde mit sechs oder mehr als sechs Raten im Rückstand ist. Die meisten Landesbausparkassen (LBS) haben ihre Bedingungen sogar verschärft: Falls der Sparer im Kalenderjahr zuvor die Regelsparraten nicht vollständig geleistet hat, darf die Kasse die Nachzahlung verlangen und mit der Kündigung drohen. Nur wenige Bausparkassen lassen größere Freiheiten.
Besser sichergehen
Trotz der eindeutigen Bausparbedingungen: In der Praxis erstellen Bausparkassen häufig Sparpläne mit Sparraten, die viel kleiner oder viel höher als der Regelsparbeitrag sind. Für die Bausparkassen gibt es derzeit auch keinen Grund, in ihren neuen Tarifen von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Doch wie bei den Alttarifen könnte sich das im Laufe der Zeit ändern. Wer sichergehen will, sollte sich nur Sparpläne erstellen lassen, die er ohne Zustimmung der Bausparkasse verwirklichen kann. In den meisten Fällen heißt das: Die monatliche Sparrate muss dem Regelsparbeitrag entsprechen.
Tipp: Viele weitere Informationen rund ums Bausparen finden Sie auf unserer Themenseite Bausparen.
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- Mit unserem Rechner können Sie ermitteln, wie viel Kredit Sie für Ihr Haus aufnehmen können und wie viel Ihr Haus oder Ihre Wohnung höchstens kosten darf.
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- Mit dem Grenzzinsrechner der Stiftung Warentest können Sie berechnen, wie viel Zinsen Sie sparen, wenn sie vorhandene Geldanlagen für mehr Eigenkapital auflösen.
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- Bausparkassen zahlen kaum noch Zinsen aufs Guthaben. Trotzdem kann sich Bausparen lohnen. Sogar dann, wenn die Zinsen für Baukredite so niedrig bleiben wie heute.
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@andy1607: Selbstverständlich berücksichtigt der Rechner Regelsparbeiträge. Einmalzahlungen werden auf die Regelsparbeiträge angerechnet. Ein Rückstand besteht frühestens dann, wenn die Summe aus Einmalzahlungen und Sparbeiträgen die zu leistenden Regelsparbeiträge übersteigt.
In Ihrem Artikel von August 2021 heißt es:
"Regelsparbeitrag beachten. Fast alle Tarifbedingungen verpflichten dazu, einen festen monatlichen Regelsparbeitrag zu zahlen. Bausparkassen empfehlen aber oft Verträge mit viel höheren oder niedrigeren Raten. Vorsicht: Solche Sparpläne sind in aller Regel unverbindlich..."
Nun gibt Ihr Bausparrechner aber je nach gewählten Parametern selbst häufig Sparpläne aus, bei denen der monatliche Regelsparbeitrag nicht eingehalten wird, insb. wenn man eine größere anfängliche Einmalzahlung plant, oder wenn man eine relativ kurze Spardauer vorgibt bis zur gewünschten Zuteilung. Wie ist das zu interpretieren? Gilt der Regelsparbeitrag auch trotz anfänglicher Einmalzahlung oder wird diese hier irgendwie verrechnet? Wie verhält es sich mit kurzen Vertragslaufzeiten - ohne hohe Einmalzahlung zu Beginn ist es hier ja gar nicht möglich mit dem Regelsparbeitrag auf eine kürzerer Sparzeit zu kommen...?
Was eine wohnungswirtschaftliche Verwendung ist, steht in § 1 Abs. 3 Bausparkassengesetz:
www.gesetze-im-internet.de/bausparkg/__1.html
Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen im Sinne des Gesetzes sind:
1. die … Verbesserung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden und von Wohnungen, …
2. …
Die Finanzierung des Einbaus oder der Erneuerung einer Heizung gehört zu den Maßnahmen, für die das Bauspardarlehen verwandt werden kann.
Bei alten Bausparverträgen, die vor dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurden, gilt eine Besonderheit. Dort kann die Prämie auch anderwärtig verwendet werden, wenn die Laufzeit von 7 Jahren erfüllt ist.
Für seit dem 1. Januar 2009 abgeschlossene Verträge ist die Prämie dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung wie Bau/Kauf oder Modernisierung/Renovierung gebunden. Bausparer, die jünger als 25 Jahre sind, bleiben jedoch von dieser Verwendungsbindung ausgenommen. Von dieser Regelung kann jeder Bausparer einmal Gebrauch machen.
Einen Wohnriestervertrag konnte ich nicht nutzen, da die durchgeführte Baumaßnahme an den Bedingungen scheiterte. Die Tür zum Badezimmer konnte nicht auf die geforderte Breite vergrößert werden. Daher kein Anspruch. Also Auszahlung und Rückzahlung aller Prämien bzw. Steuervorteile. Welche Hürden gibt es bei der "normalen Bausparprämie"? Wäre z. B. der Austausche iner heizungsanlage ein ausreichender wohnwirtschaftlicher Verwendungszweck?
@KarlPaulWilhelm: Wer einfach nur sparen und Prämie kassieren will, braucht den Rechner nicht. Der ist vor allem dann relevant, wenn Sie ihn in eine Immobilienfinanzierung einplanen, also bauen oder kaufen wollen, wie wir schon in der Einleitung schreiben. Für Sie passend ist unser Test zu den Bausparverträgen. Bedenken sie aber: Frei verfügen können Sie über das Geld am Ende nur, wenn Sie beim Abschluss des Vertrages unter 25 Jahre alt waren. Waren Sie älter, darf das Geld nur für einen wohnwirtschaftlichen Zweck verwendet werden. Sonst müssen die erhaltenen Vergünstigungen zurückgezahlt werden. Rechnen Sie auch nicht mit üppigen Zinsen. Auf das Guthaben zahlen die Bausparkassen nur noch Mikrozinsen von meist 0,01 bis 0,10 Prozent. (PH)
https://www.test.de/Bausparen-mit-Praemie-So-finden-Sie-den-besten-Bausparvertrag-5562604-0/