
Bausparkassen dürfen keine Kontoentgelte oder Servicepauschalen kassieren. Das haben Gerichte gegen die Debeka und die LBS Nord entschieden. Während die Revision der Debeka gegen das Urteil noch offen ist, hat die LBS Nord ihre Berufung zurückgezogen. Die Finanztest-Experten erklären, was betroffene Bausparer nun tun können.
Oberlandesgericht Koblenz verwirft Servicepauschale der Debeka
Der Ärger unter den Kunden der Debeka war groß: Anfang 2017 hatte die Bausparkasse darüber informiert, dass sie eine neue Servicepauschale einführt. „Für die bauspartechnische Verwaltung und Steuerung des Kollektivs sowie die Führung der Zuteilungsmasse“ sollten die Sparer künftig je nach Tarif 12 oder 24 Euro im Jahr zahlen. Die Vertragsänderung war unwirksam, entschied das Oberlandgericht Koblenz nach einer Klage der Verbraucherzentrale Sachsen (Az. 2 U 1/19). Die für die Zuteilung der Verträge nötigen Verwaltungsaufgaben erfülle die Bausparkasse nach Auffassung des Gerichts überwiegend im eigenen Interesse, um ihren gesetzlichen und vertraglichen Pflichten nachzukommen. Es handele sich nicht um eine zusätzliche Leistung für Bausparer. Beendet ist der Rechtsstreit damit aber noch nicht. Die Debeka hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Unser Rat
Gebühr ablehnen. Ihre Bausparkasse will die Tarifbedingungen ändern und ein Kontoentgelt einführen? Widersprechen Sie sofort!
Erstattung fordern. Fordern Sie Ihre Bausparkasse auf, bereits abgebuchte Jahresgebühren zu erstatten oder zu erklären, dass sie bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung auf die „Einrede der Verjährung“ verzichtet.
Landgericht Hannover hält Kontogebühr der LBS Nord für nicht rechtmäßig
Auch die Landesbausparkasse (LBS) Nord durfte im Jahr 2018 kein Kontoentgelt einführen. Das hatte das Landgericht Hannover nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden (Az. 74 O 19/18). Die Bausparkasse hatte das Kontoentgelt von 18 Euro im Jahr in einem Rundschreiben angekündigt. Als Gegenleistung erbringe sie „alle Leistungen, die für die Verschaffung der Anwartschaft auf das zinssichere Bauspardarlehen erforderlich sind“. Die Richter kritisierten, dass die Bausparkasse mit der Gebühr allgemeine Betriebskosten auf den Kunden abwälze. Sie verpflichteten die Bausparkasse, alle betroffenen Kunden über die Unwirksamkeit der Vertragsänderung zu informieren – oder das zu Unrecht abgebuchte Geld gleich zu erstatten.
LBS Nord zieht Berufung zurück
Die LBS Nord ging gegen das Landgerichtsurteil in die Berufung, zog diese aber nach einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Celle zurück. Die Richter hatten angekündigt, die Berufung als „offensichtlich unbegründet“ zurückzuweisen. Mit der Kontogebühr in der Ansparphase wälze die Bausparkasse ihre eigenen organisatorischen Aufwendungen unzulässig auf die Kunden ab (Az. 3 U 3/19).
Viele Bausparer betroffen
Der Ausgang des Debeka-Rechtsstreits vor dem Bundesgerichtshof ist für viele Bausparer wichtig. In den vergangenen Jahren haben mehrere Bausparkassen jährliche Gebühren neu eingeführt oder erhöht. Und fast alle neuen Tarife sehen von Anfang an ein jährliches Entgelt von 9 bis 30 Euro vor, das ebenfalls unzulässig sein könnte. Widersprechen kann sich auch hier lohnen. „Nach der Rechtsprechung war bisher nur klar, dass Bausparkassen keine Kontogebühren für ihre Bauspardarlehen verlangen dürfen“, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. „Jetzt haben Gerichte entschieden, dass auch ein Kontoentgelt oder eine Servicepauschale in der Sparphase unzulässig ist.“
Auch Aachener, Alte Leipziger und Badenia verlangen Gebühren
Aachener, Alte Leipziger und Badenia zum Beispiel verlangen eine „Kontogebühr“ für die „bauspartechnische Verwaltung, Kollektivsteuerung und Führung einer Zuteilungsmasse“. Die meisten Landesbausparkassen erheben ein „Jahresentgelt“ für die „Verschaffung und Aufrechterhaltung der Anwartschaft auf das Bauspardarlehen“. Die Formulierungen entsprechen fast wörtlich den Klauseln, die von den Richtern in Hannover und Koblenz für unwirksam erklärt wurden.
Tipp: Auf unserer Themenseite Bausparen finden Sie Informationen und Tests rund ums Bausparen.
Diese Meldung ist erstmals am 22. Januar 2019 auf test.de erschienen. Sie wurde zuletzt am 20. Januar 2020 aktualisiert.