Bausparkassen dürfen kündigen, wenn das Guthaben des Kunden die vereinbarte Bausparsumme übersteigt. Sie dürfen in das Guthaben aber keinen Zinsbonus einrechnen, den sie nur bei Darlehensverzicht auszahlen. Das hat das Oberlandesgericht Celle gegen die BHW entschieden.
Bonuszinsen mitgerechnet
Die Bausparkasse hatte gekündigt, obwohl das Guthaben des Sparers rund 3 000 Euro niedriger war als die Bausparsumme. Nur zusammen mit Bonuszinsen von rund 5 600 Euro wäre der Vertrag überspart gewesen. Nicht nur BHW, auch andere Kassen wollen Kunden auf diese Weise loswerden.
Kündigung unwirksam
Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Auf den Bonus hatte der Sparer zum Zeitpunkt der Kündigung keinen Anspruch. Dafür hätte er laut Tarif die Zuteilung annehmen und auf sein Bauspardarlehen verzichten müssen. Das hatte er nicht getan, weil er den Vertrag mit bis zu 5 Prozent Sparzinsen behalten wollte. Die Richter stellten klar, dass der Kunde und nicht die Bausparkasse darüber zu entscheiden habe, ob und wann er das Bauspardarlehen nimmt (Az. 3 U 154/16).
Streit geht weiter
Entschieden ist der Streit noch nicht. BHW kann Revision beim Bundesgerichtshof einlegen – und wird dies wahrscheinlich tun. Mit einem BGH-Urteil wäre dann frühestens Ende 2017 zu rechnen.[Update 8.10.19] Der BGH hat inzwischen geurteilt. Mehr dazu in unserer Meldung Bausparverträge: Rausschmiss nicht rechtens. [Ende Update]
Tipp: Widersprechen Sie schriftlich, wenn die Bausparkasse kündigt, bevor Ihr Guthaben die Bausparsumme erreicht hat. Viele Tipps und Informationen rund um gekündigte Bausparverträge finden Sie in unserem Special Die neuen Tricks der Bausparkassen.
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- Bausparkassen kündigen alte Verträge und verweigern Kunden den Zinsbonus. test.de stellt typische Bonusfallen vor und erklärt, wie Bausparer ihr Geld retten.
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@EugenK: Die Bausparkasse hat kurz vor dem Verhandlungstermin mit den Bausparern Vergleiche geschlossen und damit ein höchstricherliches Urteil verhindert. Wir berichteten dazu vor kurzem: www.test.de/Bausparvertraege-Rausschmiss-nicht-rechtens-5218422-0
etroffene Kunden können sich aber auf die Urteile des OLG Celle berufen und notfalls vor Gericht gegen die Kündigung vorgehen. (maa)
Von der BHW Bausparkasse AG habe ich heute ein Schreiben erhalten, wo ich darauf hingewiesen werden, dass die vertraglich vereinbarte Bausparsumme demnächst erreicht wird. Dabei wurden bei der Berechnung die Sonderzinsen miteingerechnet.
Mich würde interessieren, ob mittlerweile ein wirksames BGH-Urteil zur dieser Sachlage (wie oben im Artikel angekündigt) vorliegt.
@Gonzales67: Unter dem folgenden Link finden Sie unsere aktuellen FAQ´s Bausparverträge: Gebühren zurückfordern, Vertragskündigung stoppen: https://www.test.de/FAQ-Bausparvertraege-Gebuehren-zurueckfordern-Vertragskuendigung-stoppen-5125448-0/ (PK)
Trotz Widerspruchs und Einschaltung der Schlichtungsstelle wurde mein Vertrag im August 2015 ausgezahlt - das Guthaben überstieg NUR durch Anrechnung der Guthabenzinsen die eigentliche Bausparsumme; zusätzlich war die Zehnjahresfrist war noch nicht erreicht.
Die Schlichtungsstelle schrieb u.a am 14.12.2015.:
... Nach alldem kann ein Recht zur Kündigung eines Bausparvertages nach § 488 Abs. 3 BGB also auch dann bestehen, wenn die Summe aus dem Bausparguthaben und den zu erlangenden Bonuszinsen die Bausparsumme erreicht oder übersteigt und damit die Gewährung das Bauspardarlehens ausscheidet.
Einen enstsprechenden Schlichtungsspruch der Ombudsleute haben wir diesem Schreiben in anonymisierter Form beigefügt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Mitteilung, ob Sie Ihre Beschwerde weiter verfolgen möchten. Sofern wir bis zum 31.Dezember 2015 (WFeiertage!!) keine Nachricht von Ihnen erhalten, werden wir das Verfahren einstellen.
Mit freundl.. Gr ....
Ist das nun ein Betrug?!
Meine Bausparkasse hat die Kündigung jetzt zurückgenommen.
Vermutlich hat sie von der Schlichtungsstelle den Hinweis bekommen, dass ein möglicher Schlichtungsspruch nicht positiv für sie ausfallen würde...