Abschlussgebühren bei Bausparverträgen sind zulässig. Damit entschied der Bundesgerichtshof einen Musterprozess, den die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall geführt hatte (Az. XI ZR 3/10). Für seine Abschlussgebühr erhalte der Kunde keine Extraleistung, argumentierten die Verbraucherschützer, vielmehr wälzten die Bausparkassen ihre Vertriebskosten auf die Kundschaft ab. Dem mochten die Richter aber nicht folgen.
Tipp: Eigenheimkäufer sollten verschiedene Immobilienfinanzierungen vergleichen. Wer sich dann für einen Bausparvertrag entscheidet, muss neben dem Zinssatz auch die Abschlussgebühr einbeziehen. Sie beträgt meist 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme.