Bausparen

Unser Rat

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Behalten. Sie haben noch einen alten Bauspar­vertrag, der Ihnen 2 bis 5 Prozent Gutha­benzinsen im Jahr bringt? Wenn Sie das Geld nicht dringend benötigen, sollten Sie den Vertrag so lange wie möglich behalten. Lassen Sie sich nicht zu einem Tarifwechsel oder zum Tausch gegen eine andere Geld­anlage über­reden.

Zuteilung. Wenn Sie von der Bausparkasse die Nach­richt erhalten, dass Ihr Vertrag demnächst zugeteilt wird: Lassen Sie sich nicht durch miss­verständliche Formulierungen verwirren. Sie müssen die Zuteilung nicht annehmen. Dann läuft der Vertrag einfach weiter. Sie sind auch nicht dazu verpflichtet, eine Erklärung abzu­geben, ob und wann Sie Ihr Bauspardarlehen abrufen.

Kündigung. Droht die Bausparkasse mit Kündigung, bevor Ihr Guthaben die Bausparsumme erreicht hat, wider­sprechen Sie schriftlich. Einen Muster­brief finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Link zum Muster­brief befindet sich unten).

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.10.2017 um 13:18 Uhr
    Aachener Bausparkasse

    @d.u.k: Wir haben die Meldung aktualisiert unter: https://www.test.de/Bausparen-Zu-hohe-Zinsen-Aachener-kuendigt-lukrative-Altvertraege-5151031-0/ (PK)

  • d.u.k am 02.10.2017 um 17:17 Uhr
    Aachener Bausparkasse

    Werte Damen und Herren der Test Redaktion,
    hat sich an der Rechtslage in ihren Ausführungen vom 07.02.17 schon etwas getan oder geändert bezüglich der Aachener BSK?

  • Ammon am 22.08.2017 um 06:53 Uhr
    Prozesskostenrisiko

    Nachdem der BGH den Termin 22.07.2017 (Revision des OLG Celle Urteils zur Anrechnung fiktiver Bonuszinsen zur Ermittlung des Bausparziels) wegen Rücknahme der Klage aufgehoben hat, habe ich mich mit der Aachener Bausparkasse vergleichsweise über die Beendigung des Bausparvertrages geeinigt.
    Mein Bausparvertrag wird zum 01.02.2018 beendet (reguläre Laufzeit wäre etwa bis Ende 2018 gewesen) und die Aachener zahlt zusätzlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Pauschale, die etwa die Hälfte der Verzinsung bis zum regulären Ende ausmacht. Natürlich habe ich ein Minus gemacht. Aber: Es müssen das Prozesskostenrisiko und die Beeinträchtigung der Lebensqualität abgewogen werden.
    Ich plädiere für die Möglichkeit einer Sammelklage und auch für das Recht der Verbraucherschutzverbände, solche Klagen zu führen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum so etwas in den USA geht (Stichwort Dieselskandal) in Deutschland nicht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.03.2017 um 14:34 Uhr
    Bausparkasse Schwäbisch Hall Treueprämie

    @Michael-29: Wir kennen Ihren Bausparvertrag nicht, auch nicht, welche Frage Sie eigentlich haben. Wenn die Aussage der Bausparkasse, die Sie in dem vorherigen Kommentar bereits genannt haben so stimmt, dann bekommen Sie auch auf weitere Einzahlungen diese Treueprämie. Der exakte Wert kann nur dann genannt werden, wenn auch die weiteren Guthabenzinsen feststehen. Zu dem Zeitpunkt, wo Sie auf das Darlehen verzichten und sich das angesammelte Guthaben auszahlen lassen sollten auch die Zinsen und die Treueprämie fällig werden. Bitte wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale und nehmen Sie Ihre Bausparunterlagen mit, dort kann Ihnen entsprechend Ihres Tarifs individuell weitergeholfen werden. (AK)

  • Michael-29 am 21.03.2017 um 21:29 Uhr
    Bausparkasse Schwäbisch Hall Treueprämie

    Guten Abend ! Das der Vertrag mit 2 % gut verzinst ist ist mir schon klar. Doch die Treueprämie von bis jetzt ca. 1.240 Euro reizt mich schon.
    Nur wie ist die Vorgehensweise wenn ich die Treueprämie in Anspruch nehmen möchte? Soll ich 3 Jahre weiter einzahlen und dann den Vetrag kündigen und 12 Monate liegen lassen ?
    Oder wie funktioniert die Prämie ?