Unser Rat
Behalten. Sie haben noch einen alten Bausparvertrag, der Ihnen 2 bis 5 Prozent Guthabenzinsen im Jahr bringt? Wenn Sie das Geld nicht dringend benötigen, sollten Sie den Vertrag so lange wie möglich behalten. Lassen Sie sich nicht zu einem Tarifwechsel oder zum Tausch gegen eine andere Geldanlage überreden.
Zuteilung. Wenn Sie von der Bausparkasse die Nachricht erhalten, dass Ihr Vertrag demnächst zugeteilt wird: Lassen Sie sich nicht durch missverständliche Formulierungen verwirren. Sie müssen die Zuteilung nicht annehmen. Dann läuft der Vertrag einfach weiter. Sie sind auch nicht dazu verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, ob und wann Sie Ihr Bauspardarlehen abrufen.
Kündigung. Droht die Bausparkasse mit Kündigung, bevor Ihr Guthaben die Bausparsumme erreicht hat, widersprechen Sie schriftlich. Einen Musterbrief finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Link zum Musterbrief befindet sich unten).