Alte Bausparverträge sind für Sparer kleine Schätze. Sie sind absolut sicher und bieten noch Guthabenzinsen von 2 bis 5 Prozent im Jahr. Vergleichbare Geldanlagen werden heute nicht einmal annähernd so gut verzinst. Das ist ein Problem für Bausparkassen, die diese Zinsen erwirtschaften müssen. Die einen locken, die anderen drohen. Finanztest zeigt, mit welchen Tricks Bausparkassen Kunden aus gut verzinsten Verträgen drängen wollen.
Bausparkassen können nicht einfach so kündigen
Für die Bausparkassen werden Altverträge zunehmend zur Last. Am liebsten wären sie diese Kunden so schnell wie möglich los. Das zeigen auch zahlreiche Beschwerden unserer Leser. Doch so einfach geht das nicht. Bausparkassen dürfen frühestens kündigen, wenn das Guthaben des Kunden so hoch ist wie die vereinbarte Bausparsumme. Eventuell können sie auch Verträge auflösen, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind – darüber entscheidet der Bundesgerichtshof (Kündigung von Bausparverträgen).
Info: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes dürfen Kassen Bausparern ihre Verträge kündigen. Lesen Sie in unserer Meldung, unter welchen Bedingungen das passieren kann.
Das sind die Tricks der Anbieter
Bei der großen Mehrzahl der Altverträge haben Bausparkassen derzeit aber keine rechtliche Handhabe, ihre Kunden rauszuschmeißen. Deshalb versuchen sie, Sparer zum freiwilligen Ausstieg zu bewegen – mal mit Drohungen, mal mit verlockenden Angeboten. Wir zeigen gängige Tricks, von denen Leser berichten.
Debeka mit fragwürdigem 5-Prozent-Angebot
„Nutzen Sie den Zinsturbo für Ihr Bausparguthaben“, fordert die Debeka Kunden auf, deren Guthaben noch mit 3 Prozent verzinst wird. Der angebliche Zinsturbo besteht darin, den Bausparvertrag gegen ein „Exklusiv-Entnahmedepot“ zu tauschen. Kunden können sich ihr Guthaben zum Beispiel innerhalb von zwei Jahren in monatlichen Raten auszahlen lassen. Darauf zahlt die Kasse 5 Prozent Zinsen. 5 Prozent – das klingt auch im Vergleich zu den 3 Prozent auf dem Bausparkonto toll. Doch das Angebot ist eine Mogelpackung. Die 5 Prozent gibt es nur für zwei Jahre auf eine monatlich sinkende Summe. Von den Bausparzinsen können Sparer dagegen oft noch zehn Jahre und länger profitieren. Die Zinsen bekommen sie auf das volle Guthaben und alle künftigen Sparbeiträge. Dazu kommen Bonuszinsen bis zu 1,5 Prozent im Jahr, wenn sie später auf ein Darlehen verzichten – gerechnet ab Vertragsbeginn. Bausparern gehen daher einige Tausend Euro Zinsen verloren, wenn sie das Debeka-Angebot annehmen.
BSQ setzt Treueprämie als Köder aus
Andere Lockangebote sind leichter zu durchschauen. Die BSQ Bausparkasse (früher Quelle Bausparkasse) versuchte mit einer „Treueprämie“ von 250 Euro einem Kunden den Bausparvertrag abzuluchsen. Dafür sollte er sich sein mit 4,75 Prozent verzinstes Guthaben auszahlen lassen. Ein schlechter Tausch: Die Prämie lag noch deutlich unter den Bausparzinsen für ein einziges Jahr.
BHW bietet 3,5 Prozent auf Festgeld
BHW, die Bausparkasse der Postbank, bot einer Kundin an, ihr Guthaben für zwei Jahre als Festgeld für 3,5 Prozent Zinsen anzulegen. Bedingung: Sie löst ihren mit 4 Prozent verzinsten Bausparvertrag auf. Warum sollte sich die Sparerin auf so einen Tausch einlassen? Die Antwort des BHW-Beraters: Ihr Vertrag werde ohnehin bald „abgerechnet“, auf Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Das war eine glatte Lüge. Ein Finanzberater der Postbank versuchte es mit einer ähnlichen Masche. „Ihr Bonusanspruch ist in großer Gefahr“, schrieb er einem BHW-Sparer. Die Gefahr hatte er allerdings frei erfunden – und handelte sich deshalb eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ein. Um nicht verklagt zu werden, musste er sich verpflichten, derartige Aktionen künftig zu unterlassen.
Aachener kassiert neue Gebühr
Auch die Aachener Bausparkasse nimmt ihre Altkunden ins Visier. Viele haben in den 90er Jahren den Tarif W mit 2 bis 4 Prozent Guthabenzinsen abgeschlossen. Damals hatte die Bausparkasse versichert, dass während der Sparphase keine laufenden Gebühren anfallen. Das soll jetzt nicht mehr gelten. Die Aachener änderte kurzerhand die Tarifbedingungen und führte ab 2016 eine neue Kontogebühr von 12 Euro im Jahr ein. Besonders dreist: Die Bausparkasse drohte mit der Kündigung, falls Kunden es wagen sollten, der Gebühr zu widersprechen. Tatsächlich erhielten 22 Kunden die Kündigung, erklärte die Aachener gegenüber Finanztest. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist die Einführung der Gebühr rechtlich nicht unbedenklich. Sie prüft, ob sie dagegen vorgehen kann.
Deutsche Bank Bausparkasse drängt zur Auszahlung
Die Deutsche Bank Bausparkasse trickst, wenn sie Sparer über die bevorstehende Zuteilung ihres Vertrags informiert. Ihre Schreiben sind so formuliert, als hätten die Kunden gar keine andere Wahl, als sich das Guthaben auszahlen zu lassen. Tatsächlich ist niemand verpflichtet, die Zuteilung anzunehmen. Man kann einfach weitersparen. Die Aachener warf einer Sparerin vor, sie habe den Vertrag zweckentfremdet, weil sie nach sieben Jahren noch kein Darlehen abgerufen hat. Damit sei die Geschäftsgrundlage entfallen. Sie solle ein Formular zur Auszahlung ihres Guthaben ausfüllen. Tatsächlich gibt es keine Frist, in der sich Kunden für das Darlehen entscheiden müssen.
Tipp: Bausparer sollten sich von solchen Schreiben nicht unter Druck setzen lassen. Im Zweifel gilt: Nichts unterschreiben, sondern erst die Verbraucherzentrale fragen. Die kennt die Tricks der Branche genau.
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- Wer einen alten Bausparvertrag hat, profitiert oft noch von hohen Sparzinsen, muss dafür aber auch hohe Kreditzinsen zahlen. In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase...
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@d.u.k: Wir haben die Meldung aktualisiert unter: https://www.test.de/Bausparen-Zu-hohe-Zinsen-Aachener-kuendigt-lukrative-Altvertraege-5151031-0/ (PK)
Werte Damen und Herren der Test Redaktion,
hat sich an der Rechtslage in ihren Ausführungen vom 07.02.17 schon etwas getan oder geändert bezüglich der Aachener BSK?
Nachdem der BGH den Termin 22.07.2017 (Revision des OLG Celle Urteils zur Anrechnung fiktiver Bonuszinsen zur Ermittlung des Bausparziels) wegen Rücknahme der Klage aufgehoben hat, habe ich mich mit der Aachener Bausparkasse vergleichsweise über die Beendigung des Bausparvertrages geeinigt.
Mein Bausparvertrag wird zum 01.02.2018 beendet (reguläre Laufzeit wäre etwa bis Ende 2018 gewesen) und die Aachener zahlt zusätzlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Pauschale, die etwa die Hälfte der Verzinsung bis zum regulären Ende ausmacht. Natürlich habe ich ein Minus gemacht. Aber: Es müssen das Prozesskostenrisiko und die Beeinträchtigung der Lebensqualität abgewogen werden.
Ich plädiere für die Möglichkeit einer Sammelklage und auch für das Recht der Verbraucherschutzverbände, solche Klagen zu führen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum so etwas in den USA geht (Stichwort Dieselskandal) in Deutschland nicht.
@Michael-29: Wir kennen Ihren Bausparvertrag nicht, auch nicht, welche Frage Sie eigentlich haben. Wenn die Aussage der Bausparkasse, die Sie in dem vorherigen Kommentar bereits genannt haben so stimmt, dann bekommen Sie auch auf weitere Einzahlungen diese Treueprämie. Der exakte Wert kann nur dann genannt werden, wenn auch die weiteren Guthabenzinsen feststehen. Zu dem Zeitpunkt, wo Sie auf das Darlehen verzichten und sich das angesammelte Guthaben auszahlen lassen sollten auch die Zinsen und die Treueprämie fällig werden. Bitte wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale und nehmen Sie Ihre Bausparunterlagen mit, dort kann Ihnen entsprechend Ihres Tarifs individuell weitergeholfen werden. (AK)
Guten Abend ! Das der Vertrag mit 2 % gut verzinst ist ist mir schon klar. Doch die Treueprämie von bis jetzt ca. 1.240 Euro reizt mich schon.
Nur wie ist die Vorgehensweise wenn ich die Treueprämie in Anspruch nehmen möchte? Soll ich 3 Jahre weiter einzahlen und dann den Vetrag kündigen und 12 Monate liegen lassen ?
Oder wie funktioniert die Prämie ?