Bausparen Die neuen Tricks der Bausparkassen

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Alte Bauspar­verträge sind für Sparer kleine Schätze. Sie sind absolut sicher und bieten noch Gutha­benzinsen von 2 bis 5 Prozent im Jahr. Vergleich­bare Geld­anlagen werden heute nicht einmal annähernd so gut verzinst. Das ist ein Problem für Bausparkassen, die diese Zinsen erwirt­schaften müssen. Die einen locken, die anderen drohen. Finanztest zeigt, mit welchen Tricks Bausparkassen Kunden aus gut verzinsten Verträgen drängen wollen.

Bausparkassen können nicht einfach so kündigen

Für die Bausparkassen werden Altverträge zunehmend zur Last. Am liebsten wären sie diese Kunden so schnell wie möglich los. Das zeigen auch zahlreiche Beschwerden unserer Leser. Doch so einfach geht das nicht. Bausparkassen dürfen frühestens kündigen, wenn das Guthaben des Kunden so hoch ist wie die vereinbarte Bausparsumme. Eventuell können sie auch Verträge auflösen, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungs­reif sind – darüber entscheidet der Bundes­gerichts­hof (Kündigung von Bausparverträgen).

Info: Nach einer Entscheidung des Bundes­gerichts­hofes dürfen Kassen Bausparern ihre Verträge kündigen. Lesen Sie in unserer Meldung, unter welchen Bedingungen das passieren kann.

Das sind die Tricks der Anbieter

Bei der großen Mehr­zahl der Altverträge haben Bausparkassen derzeit aber keine recht­liche Hand­habe, ihre Kunden raus­zuschmeißen. Deshalb versuchen sie, Sparer zum freiwil­ligen Ausstieg zu bewegen – mal mit Drohungen, mal mit verlockenden Angeboten. Wir zeigen gängige Tricks, von denen Leser berichten.

Debeka mit fragwürdigem 5-Prozent-Angebot

„Nutzen Sie den Zins­turbo für Ihr Bauspar­guthaben“, fordert die Debeka Kunden auf, deren Guthaben noch mit 3 Prozent verzinst wird. Der angebliche Zins­turbo besteht darin, den Bauspar­vertrag gegen ein „Exklusiv-Entnahme­depot“ zu tauschen. Kunden können sich ihr Guthaben zum Beispiel inner­halb von zwei Jahren in monatlichen Raten auszahlen lassen. Darauf zahlt die Kasse 5 Prozent Zinsen. 5 Prozent – das klingt auch im Vergleich zu den 3 Prozent auf dem Bauspar­konto toll. Doch das Angebot ist eine Mogel­packung. Die 5 Prozent gibt es nur für zwei Jahre auf eine monatlich sinkende Summe. Von den Bausparzinsen können Sparer dagegen oft noch zehn Jahre und länger profitieren. Die Zinsen bekommen sie auf das volle Guthaben und alle künftigen Sparbeiträge. Dazu kommen Bonuszinsen bis zu 1,5 Prozent im Jahr, wenn sie später auf ein Darlehen verzichten – gerechnet ab Vertrags­beginn. Bausparern gehen daher einige Tausend Euro Zinsen verloren, wenn sie das Debeka-Angebot annehmen.

BSQ setzt Treue­prämie als Köder aus

Andere Lock­angebote sind leichter zu durch­schauen. Die BSQ Bausparkasse (früher Quelle Bausparkasse) versuchte mit einer „Treue­prämie“ von 250 Euro einem Kunden den Bauspar­vertrag abzu­luchsen. Dafür sollte er sich sein mit 4,75 Prozent verzinstes Guthaben auszahlen lassen. Ein schlechter Tausch: Die Prämie lag noch deutlich unter den Bausparzinsen für ein einziges Jahr.

BHW bietet 3,5 Prozent auf Fest­geld

BHW, die Bausparkasse der Post­bank, bot einer Kundin an, ihr Guthaben für zwei Jahre als Fest­geld für 3,5 Prozent Zinsen anzu­legen. Bedingung: Sie löst ihren mit 4 Prozent verzinsten Bauspar­vertrag auf. Warum sollte sich die Sparerin auf so einen Tausch einlassen? Die Antwort des BHW-Beraters: Ihr Vertrag werde ohnehin bald „abge­rechnet“, auf Anordnung der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht. Das war eine glatte Lüge. Ein Finanzberater der Post­bank versuchte es mit einer ähnlichen Masche. „Ihr Bonus­anspruch ist in großer Gefahr“, schrieb er einem BHW-Sparer. Die Gefahr hatte er allerdings frei erfunden – und handelte sich deshalb eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg ein. Um nicht verklagt zu werden, musste er sich verpflichten, derartige Aktionen künftig zu unterlassen.

Aachener kassiert neue Gebühr

Auch die Aachener Bausparkasse nimmt ihre Altkunden ins Visier. Viele haben in den 90er Jahren den Tarif W mit 2 bis 4 Prozent Gutha­benzinsen abge­schlossen. Damals hatte die Bausparkasse versichert, dass während der Spar­phase keine laufenden Gebühren anfallen. Das soll jetzt nicht mehr gelten. Die Aachener änderte kurzer­hand die Tarifbedingungen und führte ab 2016 eine neue Konto­gebühr von 12 Euro im Jahr ein. Besonders dreist: Die Bausparkasse drohte mit der Kündigung, falls Kunden es wagen sollten, der Gebühr zu wider­sprechen. Tatsäch­lich erhielten 22 Kunden die Kündigung, erklärte die Aachener gegen­über Finanztest. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg ist die Einführung der Gebühr recht­lich nicht unbe­denk­lich. Sie prüft, ob sie dagegen vorgehen kann.

Deutsche Bank Bausparkasse drängt zur Auszahlung

Die Deutsche Bank Bausparkasse trickst, wenn sie Sparer über die bevor­stehende Zuteilung ihres Vertrags informiert. Ihre Schreiben sind so formuliert, als hätten die Kunden gar keine andere Wahl, als sich das Guthaben auszahlen zu lassen. Tatsäch­lich ist niemand verpflichtet, die Zuteilung anzu­nehmen. Man kann einfach weitersparen. Die Aachener warf einer Sparerin vor, sie habe den Vertrag zweck­entfremdet, weil sie nach sieben Jahren noch kein Darlehen abge­rufen hat. Damit sei die Geschäfts­grund­lage entfallen. Sie solle ein Formular zur Auszahlung ihres Guthaben ausfüllen. Tatsäch­lich gibt es keine Frist, in der sich Kunden für das Darlehen entscheiden müssen.

Tipp: Bausparer sollten sich von solchen Schreiben nicht unter Druck setzen lassen. Im Zweifel gilt: Nichts unter­schreiben, sondern erst die Verbraucherzentrale fragen. Die kennt die Tricks der Branche genau.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 04.10.2017 um 13:18 Uhr
Aachener Bausparkasse

@d.u.k: Wir haben die Meldung aktualisiert unter: https://www.test.de/Bausparen-Zu-hohe-Zinsen-Aachener-kuendigt-lukrative-Altvertraege-5151031-0/ (PK)

d.u.k am 02.10.2017 um 17:17 Uhr
Aachener Bausparkasse

Werte Damen und Herren der Test Redaktion,
hat sich an der Rechtslage in ihren Ausführungen vom 07.02.17 schon etwas getan oder geändert bezüglich der Aachener BSK?

Ammon am 22.08.2017 um 06:53 Uhr
Prozesskostenrisiko

Nachdem der BGH den Termin 22.07.2017 (Revision des OLG Celle Urteils zur Anrechnung fiktiver Bonuszinsen zur Ermittlung des Bausparziels) wegen Rücknahme der Klage aufgehoben hat, habe ich mich mit der Aachener Bausparkasse vergleichsweise über die Beendigung des Bausparvertrages geeinigt.
Mein Bausparvertrag wird zum 01.02.2018 beendet (reguläre Laufzeit wäre etwa bis Ende 2018 gewesen) und die Aachener zahlt zusätzlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Pauschale, die etwa die Hälfte der Verzinsung bis zum regulären Ende ausmacht. Natürlich habe ich ein Minus gemacht. Aber: Es müssen das Prozesskostenrisiko und die Beeinträchtigung der Lebensqualität abgewogen werden.
Ich plädiere für die Möglichkeit einer Sammelklage und auch für das Recht der Verbraucherschutzverbände, solche Klagen zu führen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum so etwas in den USA geht (Stichwort Dieselskandal) in Deutschland nicht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 22.03.2017 um 14:34 Uhr
Bausparkasse Schwäbisch Hall Treueprämie

@Michael-29: Wir kennen Ihren Bausparvertrag nicht, auch nicht, welche Frage Sie eigentlich haben. Wenn die Aussage der Bausparkasse, die Sie in dem vorherigen Kommentar bereits genannt haben so stimmt, dann bekommen Sie auch auf weitere Einzahlungen diese Treueprämie. Der exakte Wert kann nur dann genannt werden, wenn auch die weiteren Guthabenzinsen feststehen. Zu dem Zeitpunkt, wo Sie auf das Darlehen verzichten und sich das angesammelte Guthaben auszahlen lassen sollten auch die Zinsen und die Treueprämie fällig werden. Bitte wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale und nehmen Sie Ihre Bausparunterlagen mit, dort kann Ihnen entsprechend Ihres Tarifs individuell weitergeholfen werden. (AK)

Michael-29 am 21.03.2017 um 21:29 Uhr
Bausparkasse Schwäbisch Hall Treueprämie

Guten Abend ! Das der Vertrag mit 2 % gut verzinst ist ist mir schon klar. Doch die Treueprämie von bis jetzt ca. 1.240 Euro reizt mich schon.
Nur wie ist die Vorgehensweise wenn ich die Treueprämie in Anspruch nehmen möchte? Soll ich 3 Jahre weiter einzahlen und dann den Vetrag kündigen und 12 Monate liegen lassen ?
Oder wie funktioniert die Prämie ?