Die BHW Bausparkasse darf Bausparverträge kündigen, sobald das Guthaben die volle Bausparsumme erreicht. Das haben die Ombudsleute der privaten Bausparkassen entschieden, nachdem sich viele Sparer über die Kündigung ihrer hochverzinsten Verträge aus den 1990er Jahren beschwert hatten.
Die Bausparkasse muss lediglich eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.
Etwas anderes gilt nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nur, wenn der Berater bei Abschluss des Vertrags den Eindruck erweckt hat, dass der Kunde selbst die Laufzeit des Vertrags bestimmen kann. Das muss der Kunde im Streitfall allerdings nachweisen.
Tipp: BHW-Kunden müssen ihren Bausparverträgen nicht nachweinen. Inzwischen zahlen viele Banken für Festgeld und Tagesgeld Zinsen über 4,5 Prozent im Jahr und können mit den alten Bausparzinsen mithalten.
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