Prüfen. Achten Sie im Bausparantrag auf Hinweise zur Hauszeitschrift. Wenn Sie die Zeitschrift nicht wollen, streichen Sie die Aboklausel oder kreuzen Sie – falls vorhanden – das Nein-Kästchen an.
Kündigen. Falls Sie die Hauszeitschrift nicht mehr wollen, können Sie jederzeit fristlos oder zum Monatsende schriftlich kündigen.
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- Wer einen alten Bausparvertrag hat, profitiert oft noch von hohen Sparzinsen, muss dafür aber auch hohe Kreditzinsen zahlen. In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase...
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- So urteilte der Bundesgerichtshof bereits vor Jahren: Kreditbearbeitungsgebühren sind rechtswidrig. Immer noch gibt‘s Streit. Zuletzt verdächtig: HSH-Firmenkredite.
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- Sparformen für vermögenswirksame Leistungen: Wir haben Fondssparplan, Banksparplan, Bausparvertrag sowie Baukredit-Tilgung verglichen und nennen die besten Angebote.
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