Bauvertrags-Varianten
Kauf vom Bauträger

Eine Baufirma baut auf eigenem Land ein Haus oder Wohnungen und verkauft beides im Paket. Bauherr ist der Bauträger. Oft werden Typenhäuser gebaut, manchmal vorgefertigte Bauteile verwendet (Fertighaus).
Vorteile
- Alles aus einer Hand
- Grundsätzlich Festpreis
- Kein Risiko durch Pleite eines Subunternehmers
Nachteile
- Mehrkosten bei unklarem Vertrag
- Wenig Einfluss auf Bauausführung und wenig Verbraucherschutz
- Kostenrisiko bei Pleite des Bauträgers
Bau mit Generalunter- oder -übernehmer

Wer Bauland hat und Bauarbeiten aus einer Hand wünscht, kann eine Baufirma als Generalunter- oder -übernehmer beauftragen. Die Bauplanung übernimmt meist die Baufirma, selten ein Architekt des Bauherren.
Vorteile
- Alles aus einer Hand
- Grundsätzlich Festpreis
- Kein Risiko durch Pleite eines Subunternehmers
Nachteile
- Mehrkosten bei unklarer Leistungsbeschreibung
- Wenig Gestaltungsspielraum
- Kostenrisiko bei Pleite der Baufirma
Klassisch: Architektenhaus

Der Bauherr hat bereits ein Grundstück und beauftragt einen Architekten mit der Planung des Baus. Der Bauherr beauftragt anschließend verschiedene Bauunternehmen und -handwerker mit den einzelnen Bauarbeiten.
Vorteile
- Freie Gestaltung
- Einfluss auf die Auswahl der Handwerker
- Volle Kontrolle über die Baustelle
Nachteile
- Nur eingeschränkt kalkulierbare Kosten
- Kostet Zeit und Nerven
- Kein Musterhaus zu besichtigen
Neue Regeln für Bauherren

Bisher kannte das Gesetz keinen Bauvertrag. Ein Hausbau wurde wie eine Autoreparatur als Werkvertrag behandelt. Werkvertragsrecht passte beim Bau aber oft nicht. Das neue Bauvertragsrecht soll Probleme besser lösen.
Positiv für private Bauherren
- Recht auf Bauunterlagen
- Anspruch auf Baubeschreibung
- Widerrufsrecht
- Grenze für Abschlagszahlungen
Negativ für private Bauherren
- Viele Schutzvorschriften gelten bei Erwerb vom Bauträger nicht. Und auch nicht, wenn der Bauherr Bauarbeiten einzeln vergibt.