Der Bundestag hat ein neues Bauvertragsrecht beschlossen. Das neue Recht gilt ab 2018. Die Reform bringt vor allem privaten Bauherren Vorteile, die schlüsselfertig bauen. Sie haben nun Anspruch auf eine präzise Baubeschreibung. Außerdem muss die Baufirma wichtige Planungsunterlagen künftig bereits vor Baubeginn herausgeben.
Präzise Baubeschreibung
Private Bauherren haben künftig Anspruch auf eine präzise Baubeschreibung. Die Baufirmen müssen die Baubeschreibung frühzeitig vor der Unterschrift unter den Bauvertrag zur Verfügung stellen – kostenlos. Wesentliche Eigenschaften des geplanten Hauses müssen beschrieben sein, etwa der Innenausbau, die Armaturen und der Energie- und Schallschutzstandard. Die Baufirma muss sagen, wann der Bau fertig ist. Steht der Termin noch nicht fest, muss sie die Dauer der Baumaßnahme nennen. Die Vorgaben für Baubeschreibungen sollen es Kunden erleichtern, Angebote zu vergleichen.
Das gilt bei Unklarheiten
In der Vergangenheit kam es oft zum Streit, wenn in der Baubeschreibung Leistungen gar nicht oder unklar beschrieben worden sind. Künftig gilt: Das Niveau der in der Baubeschreibung erwähnten Leistungen ist für die nicht oder nur unklar beschriebene Leistung maßgeblich. Beispiel: Eine Baufirma verspricht in der Beschreibung Bauleistungen mit hohem Qualitäts- und Komfortstandard, der Schallschutz ist nicht erwähnt. Nach neuem Recht gilt: Obwohl zum Schallschutz nichts gesagt ist, darf die Baufirma nicht nur einfachen Schallschutz verbauen, sondern muss auch hier ein überdurchschnittliches Niveau liefern.
Herausgabe von Unterlagen
Bislang kommen private Bauherren zum Teil nicht an wichtige Unterlagen von der Baufirma heran, die sie etwa für den Antrag auf einen Förderkredit oder gegenüber Behörden benötigen, um die Einhaltung von Bauvorschriften nachweisen zu können. Künftig muss die Baufirma wichtige Planungsunterlagen bereits vor Baubeginn herausgeben. Damit kann der Kunde dann auch mit Hilfe eines Sachverständigen das Bauvorhaben überprüfen.
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@corvus: Die Regelung gilt erst für Verträge, die im Jahr 2018 geschlossen werden. Alle Verbesserungen, die das neue Bauvertragsrecht bietet, können und sollten aber auch jetzt schon vereinbart werden. (AK)
Hallo!
Gilt die neue Regelung auch für laufende Verträge (Unterzeichnung 2017) deren Bauphase sich deutlich in 2018 hineinzieht? Hier müsste man zusätzliche Unterlagen nachfordern können?
Besten Dank und Gruß!