Baum­pflege Gemeinschaft trägt die Kosten

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Ein Wohnungs­eigentümer muss nicht unbe­dingt für die Pflege von Bäumen in dem Garten­teil aufkommen, für den er ein Sondernut­zungs­recht hat. Das hat das Amts­gericht München entschieden (Az. 481 C 24911/16 WEG).

Die Stadt München sah für das Grund­stück der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft Bäume vor. Die Teilungs­erklärung legte die Kosten für deren Pflege anteilig auf alle Eigentümer um. Für die gärtnerische Gestaltung ihrer Sondernut­zungs­flächen sollten aber die Eigentümer allein aufkommen.

Die Kosten für die behördlich vorgesehenen Bäume auf diesen Flächen wies ihnen die Teilungs­erklärung nach Ansicht des Gerichts nicht eindeutig zu. Daher müsse die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft zahlen.

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