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Testergebnisse für 21 BauleistungsversicherungenAußergewöhnliches Hochwasser
Versichert sind in allen Bauleistungsversicherungen Schäden durch unvorhersehbare Unwetter. Vor Überschwemmungen durch Grundwasser oder über die Ufer tretende Gewässer zahlen Bauleistungsversicherungen aber nicht. Einige Policen bieten gegen Zusatzbeitrag aber Schutz bei Schäden durch „ungewöhnliches“ oder „außergewöhnliches“ Hochwasser. Es gilt wie bei der Bauleistungsversicherung sonst auch: Bei Umständen, die immer mal wieder auftreten und damit vorhersehbar sind, zahlt die Versicherung nicht. Nur bei Umständen, mit denen niemand rechnen konnte, springt sie ein. Vor Umständen, wie sie in den letzten Jahren bereits aufgetreten sind, müssen Bauherren und -unternehmen ihre Baustellen schützen und können sich nicht darauf verlassen, dass die Versicherung einspringt.
Bausumme
Das ist die Summe aller Kosten der Baustelle. Dazu gehören:
- Sämtliche Kosten für die Planung
- Gegebenenfalls Kosten für den Abbruch alter Gebäude auf dem Grundstück
- Kosten für den Aushub der Baugrube und ähnliche Bodenarbeiten
- Kosten für Material und Arbeiten (vor allem Errichtung des Rohbaus, Putz- und Stuckarbeiten, Zimmerer und Dachdecker, Fliesen, Tischler, Schlosser, Glaser und Elektriker)
- Gestaltung der Außenanlagen samt Wegen, Mauern und Zäunen
- Gebühren für Behördenleistungen
- Wert von Eigenleistungen (sämtliche Arbeiten auf der Baustelle, die der Bauherr selbst oder Freunde und Bekannte vornehmen und für die sonst Bauhandwerker beauftragt werden müssten; maßgebend ist, was eine Fachfirma für die Arbeiten berechnen würde)
Bauherren sollten die Bausumme lieber etwas höher angeben als zu knapp. Bei Überschreitung der Bausumme ist entweder ein Nachschlag fällig oder eine ganz neue Versicherung nötig.
Diebstahl
Die Bauleistungsversicherung springt nicht ein, wenn auf der Baustelle Material gestohlen wird. Fast alle Policen bieten aber eine Entschädigung an, wenn bereits fest eingebaute Technik entwendet wird – etwa Heizkörper, Badewannen oder Waschbecken.
Einmalbeiträge
Bei Bauversicherungen sind in der Regel Einmalbeiträge statt der sonst üblichen Jahresbeiträge zu zahlen. Sie decken das gesamte Bauvorhaben ab. Allerdings gilt stets eine Höchstfrist von bis zu drei Jahren. Wenn die vereinbarte Höchstfrist nicht ausreicht, müssen Bauherren entweder den Versicherungsschutz verlängern oder eine weitere Police abschließen. Am Ende der Bauzeit überprüfen manche Versicherer die Einhaltung der Bausumme. Ist sie höher ausgefallen als vereinbart, ist Beitrag nachzuzahlen.
Feuerrisiko
Für Schäden, die bei einem Brand entstehen, zahlen Bauleistungsversicherungen zunächst nicht. Oft bieten die Versicherer an, das Feuerrisiko gegen Zusatzbeitrag extra zu versichern. Alternative sind separate Feuerrohbauversicherungen. Auch Gebäudeversicherungen zahlen für Brandschäden bereits in der Bauphase. Da eine Gebäudeversicherung nach Abschluss der Bauarbeiten ohnehin nötig ist, bietet es sich an, sie gleich abzuschließen.
Glasbruchschäden
Das ist eine Erweiterung von Bauleistungsversicherungen. Der Versicherer zahlt für zerbrochene Scheiben auch, wenn der Schaden erst nach dem Einbau der Fenster entsteht.
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Testergebnisse für 21 BauleistungsversicherungenKosten für Baugrund und Bodenmassen
Das ist eine Erweiterung von Bauleistungsversicherungen, die wir für wichtig halten. Sie gibt an, bis zu welchem Betrag der Versicherer Kosten übernehmen, wenn Bodenaushub etwa bei Starkregen weggeschwemmt wird und der Bauherr zum Verfüllen der Baugrube neuen kaufen muss. Stets versichert ist Boden, den der Bauherr eigens gekauft hat und der dementsprechend in der Bausumme enthalten ist.
Leitungswasser
Die Bauleistungsversicherung zahlt meist auch, wenn eine Wasserleitung platzt und das auslaufende Wasser die Baustelle beschädigt.
Schäden an der Photovoltaikanlage
Bauleistungsversicherungen mit dieser Deckungserweiterung springen auch ein, wenn ein unvorhersehbares Ereignis eine Photovoltaikanlage beschädigt, soweit sie in der Bausumme berücksichtigt ist.
Schadensuchkosten
Das ist eine Erweiterung von Bauleistungsversicherungen, die wir für wichtig halten. Sie gibt an, bis zu welchem Betrag der Versicherer nach unvorhersehbaren Ereignissen die Kosten für die Suche nach Schäden übernimmt.
Selbstbehalt
Bei fast allen Bauleistungsversicherungen müssen Bauherren einen Teil des Schadens selbst bezahlen. Auch für die Bauherrenhaftpflichtversicherung bieten manche Versicherer an, einen auch Selbstbeteiligung genannten Selbstbehalt zu vereinbaren. Versicherte müssen dann bei jedem Schaden einen bestimmten Betrag selbst zahlen. Der Versicherer springt nur für den Teil des Schadens ein, der den als Selbstbehalt vereinbarten Betrag übersteigt. Dafür sinkt der Versicherungsbeitrag. Bauherren sollten genau überlegen, ob die Beitragsersparnis den Leistungsverzicht rechtfertigt.
Sturm- und Leitungswasserschäden
Das ist eine Erweiterung von Bauleistungsversicherungen. Der Versicherer zahlt auch, wenn ein Sturm oder auslaufendes Leitungswasser ein Gebäude nach vorzeitiger Fertigstellung beschädigen.
Überschwemmung aufgrund von außergewöhnlichem Hochwasser
Das ist eine Erweiterung von Bauleistungsversicherungen, die wir für wichtig halten. Der Versicherer zahlt dann auch, wenn ein nicht vorhersehbares Hochwasser zu Schäden auf der Baustelle führt.
Versicherungssumme
Sie gibt an, bis zu welchem Höchstbetrag der Versicherer Schäden ersetzt. Bei der Bauleistungsversicherung ist sie mit der --> Bausumme identisch. Übersteigt ein Schaden die Versicherungssumme, muss der Versicherte für Beträge jenseits der Versicherungssumme selbst aufkommen.
Zusätzliche Aufräumkosten
Das ist eine Erweiterung von Bauleistungsversicherungen, die wir für wichtig halten. Sie gibt an, bis zu welchem Betrag der Versicherer fürs Aufräumen des Grundstücks bezahlt.
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Testergebnisse für 21 Bauleistungsversicherungen-
- Baustellen sind gefährlich. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist daher unerlässlich. Der Finanztest-Vergleich zeigt große Unterschiede bei Preisen und Leistungen.
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