Bauleistungs­versicherungen im Vergleich

Bauversicherungen – wichtige Begriffe

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Außergewöhnliches Hoch­wasser

Versichert sind in allen Bauleistungs­versicherungen Schäden durch unvor­hersehbare Unwetter. Vor Über­schwemmungen durch Grund­wasser oder über die Ufer tretende Gewässer zahlen Bauleistungs­versicherungen aber nicht. Einige Policen bieten gegen Zusatz­beitrag aber Schutz bei Schäden durch „ungewöhnliches“ oder „außergewöhnliches“ Hoch­wasser. Es gilt wie bei der Bauleistungs­versicherung sonst auch: Bei Umständen, die immer mal wieder auftreten und damit vorhersehbar sind, zahlt die Versicherung nicht. Nur bei Umständen, mit denen niemand rechnen konnte, springt sie ein. Vor Umständen, wie sie in den letzten Jahren bereits aufgetreten sind, müssen Bauherren und -unternehmen ihre Baustellen schützen und können sich nicht darauf verlassen, dass die Versicherung einspringt.

Bausumme

Das ist die Summe aller Kosten der Baustelle. Dazu gehören:

  • Sämtliche Kosten für die Planung
  • Gegebenenfalls Kosten für den Abbruch alter Gebäude auf dem Grund­stück
  • Kosten für den Aushub der Baugrube und ähnliche Boden­arbeiten
  • Kosten für Material und Arbeiten (vor allem Errichtung des Rohbaus, Putz- und Stuck­arbeiten, Zimmerer und Dach­decker, Fliesen, Tischler, Schlosser, Glaser und Elektriker)
  • Gestaltung der Außen­anlagen samt Wegen, Mauern und Zäunen
  • Gebühren für Behörden­leistungen
  • Wert von Eigen­leistungen (sämtliche Arbeiten auf der Baustelle, die der Bauherr selbst oder Freunde und Bekannte vornehmen und für die sonst Bauhand­werker beauftragt werden müssten; maßgebend ist, was eine Fachfirma für die Arbeiten berechnen würde)

Bauherren sollten die Bausumme lieber etwas höher angeben als zu knapp. Bei Über­schreitung der Bausumme ist entweder ein Nach­schlag fällig oder eine ganz neue Versicherung nötig.

Diebstahl

Die Bauleistungsversicherung springt nicht ein, wenn auf der Baustelle Material gestohlen wird. Fast alle Policen bieten aber eine Entschädigung an, wenn bereits fest einge­baute Technik entwendet wird – etwa Heizkörper, Badewannen oder Wasch­becken.

Einmalbeiträge

Bei Bauversicherungen sind in der Regel Einmalbeiträge statt der sonst üblichen Jahres­beiträge zu zahlen. Sie decken das gesamte Bauvorhaben ab. Allerdings gilt stets eine Höchst­frist von bis zu drei Jahren. Wenn die vereinbarte Höchst­frist nicht ausreicht, müssen Bauherren entweder den Versicherungs­schutz verlängern oder eine weitere Police abschließen. Am Ende der Bauzeit über­prüfen manche Versicherer die Einhaltung der Bausumme. Ist sie höher ausgefallen als vereinbart, ist Beitrag nach­zuzahlen.

Feuerrisiko

Für Schäden, die bei einem Brand entstehen, zahlen Bauleistungs­versicherungen zunächst nicht. Oft bieten die Versicherer an, das Feuerrisiko gegen Zusatz­beitrag extra zu versichern. Alternative sind separate Feuerrohbau­versicherungen. Auch Gebäudeversicherungen zahlen für Brand­schäden bereits in der Bauphase. Da eine Gebäude­versicherung nach Abschluss der Bauarbeiten ohnehin nötig ist, bietet es sich an, sie gleich abzu­schließen.

Glasbruch­schäden

Das ist eine Erweiterung von Bauleistungsversicherungen. Der Versicherer zahlt für zerbrochene Scheiben auch, wenn der Schaden erst nach dem Einbau der Fenster entsteht.

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Kosten für Baugrund und Bodenmassen

Das ist eine Erweiterung von Bauleistungsversicherungen, die wir für wichtig halten. Sie gibt an, bis zu welchem Betrag der Versicherer Kosten über­nehmen, wenn Boden­aushub etwa bei Stark­regen weggeschwemmt wird und der Bauherr zum Verfüllen der Baugrube neuen kaufen muss. Stets versichert ist Boden, den der Bauherr eigens gekauft hat und der dementsprechend in der Bausumme enthalten ist.

Leitungs­wasser

Die Bauleistungs­versicherung zahlt meist auch, wenn eine Wasser­leitung platzt und das auslaufende Wasser die Baustelle beschädigt.

Schäden an der Photovoltaikanlage

Bauleistungs­versicherungen mit dieser Deckungs­erweiterung springen auch ein, wenn ein unvor­hersehbares Ereignis eine Photovoltaikanlage beschädigt, soweit sie in der Bausumme berück­sichtigt ist.

Schadensuch­kosten

Das ist eine Erweiterung von Bauleistungs­versicherungen, die wir für wichtig halten. Sie gibt an, bis zu welchem Betrag der Versicherer nach unvor­hersehbaren Ereig­nissen die Kosten für die Suche nach Schäden über­nimmt.

Selbst­behalt

Bei fast allen Bauleistungs­versicherungen müssen Bauherren einen Teil des Schadens selbst bezahlen. Auch für die Bauherrenhaft­pflicht­versicherung bieten manche Versicherer an, einen auch Selbst­beteiligung genannten Selbst­behalt zu vereinbaren. Versicherte müssen dann bei jedem Schaden einen bestimmten Betrag selbst zahlen. Der Versicherer springt nur für den Teil des Schadens ein, der den als Selbst­behalt vereinbarten Betrag über­steigt. Dafür sinkt der Versicherungs­beitrag. Bauherren sollten genau über­legen, ob die Beitrags­ersparnis den Leistungs­verzicht recht­fertigt.

Sturm- und Leitungs­wasser­schäden

Das ist eine Erweiterung von Bauleistungs­versicherungen. Der Versicherer zahlt auch, wenn ein Sturm oder auslaufendes Leitungs­wasser ein Gebäude nach vorzeitiger Fertigstellung beschädigen.

Über­schwemmung aufgrund von außergewöhnlichem Hoch­wasser

Das ist eine Erweiterung von Bauleistungs­versicherungen, die wir für wichtig halten. Der Versicherer zahlt dann auch, wenn ein nicht vorhersehbares Hoch­wasser zu Schäden auf der Baustelle führt.

Versicherungs­summe

Sie gibt an, bis zu welchem Höchst­betrag der Versicherer Schäden ersetzt. Bei der Bauleistungs­versicherung ist sie mit der --> Bausumme identisch. Über­steigt ein Schaden die Versicherungs­summe, muss der Versicherte für Beträge jenseits der Versicherungs­summe selbst aufkommen.

Zusätzliche Aufräum­kosten

Das ist eine Erweiterung von Bauleistungsversicherungen, die wir für wichtig halten. Sie gibt an, bis zu welchem Betrag der Versicherer fürs Aufräumen des Grund­stücks bezahlt.

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