
Familien, die eine Immobilie bauen oder kaufen und selbst einziehen, erhalten für jedes Kind bis zu 12 000 Euro Baukindergeld in zehn Jahren.
Familien mit Kindern können Baukindergeld beantragen, wenn sie ein Eigenheim bauen oder kaufen, selbst einziehen und nicht zuviel verdienen. Eine Familie mit zwei Kindern bekommt dann über einen Zeitraum von zehn Jahren 24 000 Euro Förderung. Die Förderung gibt es jetzt noch für Haus- und Wohnungskäufer, die bis Ende März 2021 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder eine Baugenehmigung haben. Die Frist sollte ursprünglich schon zum Jahresende auslaufen, wurde aber von der Bundesregierung wegen der Corona-Pandemie um drei Monate verlängert. In Bayern wird das Baukindergeld aus Landesmitteln aufgestockt. Außerdem gibt es im Freistaat einen von Kindern unabhängigen Zuschuss von 10 000 Euro.
Baukindergeld: Das Wichtigste in Kürze
Auf diese Punkte sollten Sie achten
Finanzierung. Die Finanzierung Ihrer Immobilie sollte auch ohne Baukindergeld gesichert sein. Nutzen Sie die neuen Zuschüsse für Sondertilgungen oder als Rücklage für unvorhergesehene Ausgaben.
Fristen. Die Förderung gibt es für Haus- und Wohnungskäufer, die bis Ende März 2021 den notariellen Kaufvertrag abschließen. Wer ein Eigenheim baut, muss bis dahin eine Baugenehmigung haben. Nach dem Einzug in Ihre neue Wohnung haben Sie längstens sechs Monate Zeit, Baukindergeld zu beantragen. Es gilt das Datum der Meldebestätigung. Halten Sie die Frist unbedingt ein.
Timing. In Grenzfällen können Sie sich das Baukindergeld durch geschicktes Timing sichern. Wird Ihr Kind bald 18, sollten Sie versuchen, Einzug und Antrag vor dem Geburtstag zu schaffen. Steht die Geburt eines Kindes bevor, warten Sie mit dem Antrag noch. Es kann sogar sinnvoll sein, den Einzug zu verzögern. Wird das Kind erst nach dem Antrag oder später als sechs Monate nach dem Einzug geboren, ist das Baukindergeld weg.
Steuerbescheide. Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie Einkommensteuerbescheide bei der KfW einreichen. Maßgeblich sind die Steuerbescheide für das zweite und dritte Kalenderjahr vor dem Jahr, in dem sie den Antrag stellen. Fehlen Ihnen noch Steuerbescheide, sollten Sie umgehend die Steuererklärungen abgeben, damit Sie nicht in Zeitnot geraten.
Antworten auf Ihre Fragen zum Baukindergeld
Grundlegend gilt: Das Baukindergeld gibt es für Alleinstehende, Ehepaare und unverheiratete Paare mit Kindern, die sich eine selbst genutzte Immobilie zulegen. Voraussetzungen sind, dass sie die Einkommensgrenzen einhalten und mindestens ein Kind am Tag des Antrags noch keine 18 Jahre alt ist. Die KfW zahlt dann für jedes Kind zehn Jahre lang 1 200 Euro Zuschuss im Jahr. Eine Familie mit zwei Kindern bekommt insgesamt 24 000 Euro, wenn sie zehn Jahre lang in der geförderten Immobilie wohnt
Anzahl der Kinder | Einkommensgrenze (Euro) 1 | Baukindergeld | |
pro Jahr | in 10 Jahren | ||
Anzahl der Kinder | Einkommensgrenze (Euro) 1 | Baukindergeld | |
pro Jahr | in 10 Jahren | ||
1 | 90 000 | 1 200 | 12 000 |
2 | 105 000 | 2 400 | 24 000 |
3 | 120 000 | 3 600 | 36 000 |
4 | 135 000 | 4 800 | 48 000 |
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen im Durchschnitt des zweiten und dritten Kalenderjahres vor dem Jahr der Antragstellung. |
- 1 Zu versteuerndes Haushaltseinkommen im Durchschnitt des zweiten und dritten Kalenderjahres vor dem Jahr der Antragstellung.
Welche Immobilien werden gefördert?
Gefördert wird der Kauf oder Neubau von selbst genutztem Wohneigentum – egal, ob es sich um ein neu gebautes Einfamilienhaus oder um eine gebrauchte Eigentumswohnung handelt. Der Antragsteller muss mindestens zu 50 Prozent Eigentümer der Wohnung sein, entweder allein oder zusammen mit dem Partner oder seinen Kindern. Das Baukindergeld gibt es für Familien, die seit dem 1. Januar 2018 den notariellen Kaufvertrag abgeschlossen oder eine Baugenehmigung für ihre Immobilie erhalten haben. Bei genehmigungsfreien Bauvorhaben ist das Datum entscheidend, ab dem sie mit dem Bau beginnen durften. Spätestens bis zum 31. März 2021 müssen sie den Kaufvertrag abschließen oder die Baugenehmigung in der Tasche haben.
Nicht gefördert wird der Kauf einer Immobilie vom Ehe- oder Lebenspartner sowie von Eltern und anderen, die mit einem Haushaltmitglied in gerader Linie verwandt sind. Ferien- und Wochenendhäuser sind vom Baukindergeld ebenfalls ausgeschlossen.
Muss es immer die erste eigene Immobilie sein?
Nicht die erste, aber die einzige. Keinem Haushaltsmitglied darf am Datum des Kaufvertrags oder der Baugenehmigung eine andere Wohnimmobilie in Deutschland gehören – auch dann nicht, wenn sie nur Miteigentümer sind. Das gilt auch für vermietete oder unentgeltlich überlassene Wohnungen. Ferienwohnungen und -häuser zählen aber ebenso wenig mit wie ein Immobilienbesitz im Ausland. Es schadet auch nicht, wenn der Eigentümer schon einmal eine Immobilie besaß, die er noch vor dem Kauf der neuen Wohnung wieder verkauft hat. Der Kauf einer Wohnung, die einem der Haushaltmitglieder früher schon einmal gehört hat, wird allerdings nicht gefördert.
Für welche Kinder gibt es das Baukindergeld?
Das Kind muss zum Haushalt gehören und darf zum Zeitpunkt des Antrags noch keine 18 Jahre alt sein. Der Antragsteller oder sein im Haushalt lebender Partner muss für das Kind Kindergeld erhalten. Für Kinder, die erst nach dem Antrag zur Welt kommen, gibt es keine Förderung. Eine Ausnahme gilt für Wohneigentümer, die vor dem 18. September 2018 eingezogen sind. In diesem Fall berücksichtigt die KfW alle Kinder, die am Tag des Einzugs noch keine 18 Jahre alt waren oder innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug geboren wurden.
Wird die Förderung gekürzt, wenn ein Kind später auszieht?
Nein. Entscheidend ist, dass die Fördervoraussetzungen am Tag des Antrags erfüllt sind. Wenn das Kind später auszieht und nicht mehr zum Haushalt gehört, zahlt die KfW das Baukindergeld trotzdem volle zehn Jahre lang. Das Gleiche gilt, wenn das Kindergeld für ein Kind wegfällt, nachdem die Eltern den Antrag auf Baukindergeld gestellt haben.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf für eine Familie mit einem Kind 90 000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 15 000 Euro (siehe Tabelle oben). Die Einkommen des Antragstellers und seines Ehe- oder Lebenspartners werden zusammengerechnet. Maßgeblich ist der Durchschnitt ihres zu versteuernden Einkommens aus zwei Jahren, dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor dem Antrag. Für einen Antrag im Jahr 2020 zählen die zu versteuernden Einkommen, die in den Steuerbescheiden für 2017 und 2018 ausgewiesen sind. Wie viel der Haushalt später verdient, ist egal. Ausnahmen, etwa für den Fall, dass sich das Einkommen seitdem verringert hat, sind nicht vorgesehen.
Wird das Elterngeld mit zum Einkommen gerechnet?
Nein. Steuerfreie Einkünfte wie das Elterngeld zählen nicht mit. Das Gleiche gilt für Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen.
Gibt es Wohnflächengrenzen?
Nein. Die zwischenzeitlich geplante Einführung von Wohnflächengrenzen ist vom Tisch. Für das Baukindergeld spielt die Größe der Wohnung daher keine Rolle.
Darf die geförderte Immobilie teilweise vermietet werden?
Ja. Solange der Antragsteller die Immobilie selbst bewohnt, ist eine teilweise Vermietung erlaubt.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Anträge sind auf dem Zuschuss-Portal der staatlichen KfW-Bank möglich: kfw.de/zuschussportal, allerdings erst nach dem Einzug in die eigenen vier Wände.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Den Antrag müssen Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug stellen. Stichtag ist das auf der amtlichen Meldebestätigung eingetragene Einzugsdatum. Für Eigentümer, die ihre bisherige Mietwohnung gekauft haben, gilt als Einzugsdatum der Tag, an dem sie den Kaufvertrag unterschrieben haben.
Welche Unterlagen verlangt die KfW?
Nach der Antragsbestätigung durch die KfW muss der Eigentümer seine Identität nachweisen, entweder per PostIdent bei der Post oder online per Video-Identifizierung. Außerdem muss er folgende Dokumente als Dateien auf dem Zuschussportal der KfW hochladen:
- Meldebestätigungen zum Nachweis der Selbstnutzung.
- Einkommensteuerbescheide für das zweite und dritte Kalenderjahr vor dem Jahr, in dem der Antrag gestellt wird.
- Grundbuchauszug als Nachweis über den Eigentumserwerb. Ist der Eigentümerwechsel im Grundbuch noch nicht eingetragen, reicht eine Auflassungsvormerkung.
Die Dokumente muss der Eigentümer zunächst scannen oder fotografieren und als Dateien im PDF-Format speichern. Die KfW behält sich vor, weitere Dokumente anzufordern, etwa den notariellen Kaufvertrag oder die Baugenehmigung.
Bis wann müssen die Nachweise erbracht werden?
Alle Dokumente müssen drei Monate nach Antragsbestätigung vorliegen.
Wann wird das Baukindergeld ausgezahlt?
Die erste Rate für das Baukindergeld zahlt die KfW nach Prüfung der Nachweise aus, die weiteren Raten in jährlichem Abstand.
Was passiert nach einem Verkauf der Immobilie?
Wer die geförderte Immobilie später verkauft oder vermietet, bekommt kein Baukindergeld mehr. Die bis dahin erhaltene Förderung für die Jahre der Selbstnutzung muss aber nicht zurückgezahlt werden. Empfänger von Baukindergeld sind verpflichtet, der KfW mitzuteilen, dass sie die Immobilie nicht mehr selbst nutzen.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung?
Nein. Die KfW kann Baukindergeld nur bewilligen, solange die dafür vorgesehenen Bundesmittel von 9,9 Milliarden Euro reichen. Ein Engpass ist derzeit aber nicht in Sicht. Lehnt die KfW einen Förderantrag ab, haben Betroffene keine rechtliche Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Sie können aber Beschwerde bei der KfW einlegen, die den Fall dann nochmals prüft.
Baukindergeld – alle Schritte im Überblick
1. In die neue Wohnung einziehen
Die Immobilie muss Ihr Hauptwohnsitz sein. Melden Sie sich, Ihren Partner und die zum Haushalt gehörenden Kinder beim Einwohnermeldeamt an.
2. Auf KfW-Zuschussportal registrieren und Onlineantrag stellen
Den Antrag müssen Sie spätestens sechs Monate nach dem Einzug auf kfw.de/zuschussportal stellen. Danach verfällt der Anspruch auf die Förderung.
3. Identität nachweisen
Identifizieren Sie sich per PostIdent in einer Postfiliale oder online per Video-Identifizierung, sobald Sie von der KfW die Antragsbestätigung erhalten haben.
4. Unterlagen hochladen
Sie benötigen Einkommensteuerbescheide, Meldebestätigung und Grundbuchauszug. Scannen oder fotografieren Sie die Dokumente und speichern Sie die Dateien als PDF. Laden Sie Dateien auf dem Zuschussprotal der KfW hoch. Spätestens drei Monate nach der Antragsbestätigung müssen Sie die Unterlagen einreichen.
5. Das Baukindergeld kommt
Nach Prüfung der Unterlagen zahlt die KfW die erste Rate aus. Danach wird das Baukindergeld in jährlichem Abstand gezahlt.
Das gibt es in Bayern extra
Das Land Bayern stockt das Baukindergeld um 300 Euro pro Kind und Jahr auf. Maximal gibt es also 3 000 Euro pro Kind zusätzlich. Den Bonus können Eigentümer beim Förderinstitut BayernLabo beantragen, sobald sie die Auszahlungsbestätigung der KfW erhalten – sofern sie seit mindestens einem Jahr in Bayern wohnen oder arbeiten. Für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie gibt es im Freistaat außerdem eine bayerische Eigenheimzulage von 10 000 Euro, auch für Alleinstehende und Paare ohne Kinder. Die wichtigsten Voraussetzungen:
- Der Bauherr oder Käufer muss mindestens seit einem Jahr in Bayern wohnen oder dort arbeiten.
- Gefördert werden Eigentümer, die seit dem 1. Juli 2018 den notariellen Kaufvertrag abgeschlossen oder eine Baugenehmigung für ihre Immobilie erhalten haben. Der Stichtag liegt damit ein halbes Jahr nach dem Stichtag für das Baukindergeld.
- Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei Alleinstehenden ohne Kinder nicht höher als 50 000 Euro und bei kinderlosen Paaren nicht höher als 75 000 Euro sein. Für Eigentümer mit Kindern gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie beim Baukindergeld.
Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug in die eigenen vier Wände beim Förderinstitut BayernLabo gestellt werden, das auf seiner Internetseite das Antragsformular und detaillierte Informationen zur Förderung bereit hält.
Dieses Special ist erstmals am 19. Juni 2018 auf test.de erschienen. Es wurde seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt am 24. September 2020.
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