Grundlegend gilt: Das Baukindergeld gibt es für Alleinstehende, Ehepaare und unverheiratete Paare mit Kindern, die sich eine selbst genutzte Immobilie zulegen. Voraussetzungen sind, dass sie die Einkommensgrenzen einhalten und mindestens ein Kind am Tag des Antrags noch keine 18 Jahre alt ist. Die KfW zahlt dann für jedes Kind zehn Jahre lang 1 200 Euro Zuschuss im Jahr. Eine Familie mit zwei Kindern bekommt insgesamt 24 000 Euro, wenn sie zehn Jahre lang in der geförderten Immobilie wohnt
Welche Immobilien werden gefördert?
Gefördert wird der Kauf oder Neubau von selbst genutztem Wohneigentum – egal, ob es sich um ein neu gebautes Einfamilienhaus oder um eine gebrauchte Eigentumswohnung handelt. Der Antragsteller muss mindestens zu 50 Prozent Eigentümer der Wohnung sein, entweder allein oder zusammen mit dem Partner oder seinen Kindern. Das Baukindergeld gibt es für Familien, die seit dem 1. Januar 2018 den notariellen Kaufvertrag abgeschlossen oder eine Baugenehmigung für ihre Immobilie erhalten haben. Bei genehmigungsfreien Bauvorhaben ist das Datum entscheidend, ab dem sie mit dem Bau beginnen durften. Spätestens bis zum 31. März 2021 mussten sie den Kaufvertrag abgeschlossen oder die Baugenehmigung in der Tasche gehabt haben.
Nicht gefördert wird der Kauf einer Immobilie vom Ehe- oder Lebenspartner sowie von Eltern und anderen, die mit einem Haushaltmitglied in gerader Linie verwandt sind. Ferien- und Wochenendhäuser sind vom Baukindergeld ebenfalls ausgeschlossen.
Muss es immer die erste eigene Immobilie sein?
Nicht die erste, aber die einzige. Keinem Haushaltsmitglied darf am Datum des Kaufvertrags oder der Baugenehmigung eine andere Wohnimmobilie in Deutschland gehören – auch dann nicht, wenn sie nur Miteigentümer sind. Das gilt auch für vermietete oder unentgeltlich überlassene Wohnungen. Ferienwohnungen und -häuser zählen aber ebenso wenig mit wie ein Immobilienbesitz im Ausland. Es schadet auch nicht, wenn der Eigentümer schon einmal eine Immobilie besaß, die er noch vor dem Kauf der neuen Wohnung wieder verkauft hat. Der Kauf einer Wohnung, die einem der Haushaltmitglieder früher schon einmal gehört hat, wird allerdings nicht gefördert.
Für welche Kinder gibt es das Baukindergeld?
Das Kind muss zum Haushalt gehören und darf zum Zeitpunkt des Antrags noch keine 18 Jahre alt sein. Der Antragsteller oder sein im Haushalt lebender Partner muss für das Kind Kindergeld erhalten. Für Kinder, die erst nach dem Antrag zur Welt kommen, gibt es keine Förderung. Eine Ausnahme gilt für Wohneigentümer, die vor dem 18. September 2018 eingezogen sind. In diesem Fall berücksichtigt die KfW alle Kinder, die am Tag des Einzugs noch keine 18 Jahre alt waren oder innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug geboren wurden.
Wird die Förderung gekürzt, wenn ein Kind später auszieht?
Nein. Entscheidend ist, dass die Fördervoraussetzungen am Tag des Antrags erfüllt sind. Wenn das Kind später auszieht und nicht mehr zum Haushalt gehört, zahlt die KfW das Baukindergeld trotzdem volle zehn Jahre lang. Das Gleiche gilt, wenn das Kindergeld für ein Kind wegfällt, nachdem die Eltern den Antrag auf Baukindergeld gestellt haben.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf für eine Familie mit einem Kind 90 000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 15 000 Euro (siehe Tabelle oben). Die Einkommen des Antragstellers und seines Ehe- oder Lebenspartners werden zusammengerechnet. Maßgeblich ist der Durchschnitt ihres zu versteuernden Einkommens aus zwei Jahren, dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor dem Antrag. Für einen Antrag im Jahr 2020 zählen die zu versteuernden Einkommen, die in den Steuerbescheiden für 2017 und 2018 ausgewiesen sind. Wie viel der Haushalt später verdient, ist egal. Ausnahmen, etwa für den Fall, dass sich das Einkommen seitdem verringert hat, sind nicht vorgesehen.
Wird das Elterngeld mit zum Einkommen gerechnet?
Nein. Steuerfreie Einkünfte wie das Elterngeld zählen nicht mit. Das Gleiche gilt für Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen.
Gibt es Wohnflächengrenzen?
Nein. Die zwischenzeitlich geplante Einführung von Wohnflächengrenzen ist vom Tisch. Für das Baukindergeld spielt die Größe der Wohnung daher keine Rolle.
Darf die geförderte Immobilie teilweise vermietet werden?
Ja. Solange der Antragsteller die Immobilie selbst bewohnt, ist eine teilweise Vermietung erlaubt.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Anträge sind auf dem Zuschuss-Portal der staatlichen KfW-Bank möglich: kfw.de/zuschussportal, allerdings erst nach dem Einzug in die eigenen vier Wände.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Den Antrag müssen Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug stellen. Stichtag ist das auf der amtlichen Meldebestätigung eingetragene Einzugsdatum. Für Eigentümer, die ihre bisherige Mietwohnung gekauft haben, gilt als Einzugsdatum der Tag, an dem sie den Kaufvertrag unterschrieben haben.
Welche Unterlagen verlangt die KfW?
Nach der Antragsbestätigung durch die KfW muss der Eigentümer seine Identität nachweisen, entweder per PostIdent bei der Post oder online per Video-Identifizierung. Außerdem muss er folgende Dokumente als Dateien auf dem Zuschussportal der KfW hochladen:
- Meldebestätigungen zum Nachweis der Selbstnutzung.
- Einkommensteuerbescheide für das zweite und dritte Kalenderjahr vor dem Jahr, in dem der Antrag gestellt wird.
- Grundbuchauszug als Nachweis über den Eigentumserwerb. Ist der Eigentümerwechsel im Grundbuch noch nicht eingetragen, reicht eine Auflassungsvormerkung.
Die Dokumente muss der Eigentümer zunächst scannen oder fotografieren und als Dateien im PDF-Format speichern. Die KfW behält sich vor, weitere Dokumente anzufordern, etwa den notariellen Kaufvertrag oder die Baugenehmigung.
Bis wann müssen die Nachweise erbracht werden?
Alle Dokumente müssen drei Monate nach Antragsbestätigung vorliegen.
Wann wird das Baukindergeld ausgezahlt?
Die erste Rate für das Baukindergeld zahlt die KfW nach Prüfung der Nachweise aus, die weiteren Raten in jährlichem Abstand.
Was passiert nach einem Verkauf der Immobilie?
Wer die geförderte Immobilie später verkauft oder vermietet, bekommt kein Baukindergeld mehr. Die bis dahin erhaltene Förderung für die Jahre der Selbstnutzung muss aber nicht zurückgezahlt werden. Empfänger von Baukindergeld sind verpflichtet, der KfW mitzuteilen, dass sie die Immobilie nicht mehr selbst nutzen.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung?
Nein. Die KfW kann Baukindergeld nur bewilligen, solange die dafür vorgesehenen Bundesmittel von 9,9 Milliarden Euro reichen. Ein Engpass ist derzeit aber nicht in Sicht. Lehnt die KfW einen Förderantrag ab, haben Betroffene keine rechtliche Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Sie können aber Beschwerde bei der KfW einlegen, die den Fall dann nochmals prüft.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@qf3: Die Förderung gibt es für Haus- und Wohnungskäufer, die bis Ende März 2021 den notariellen Kaufvertrag abschließen. Wer ein Eigenheim baut, muss bis dahin eine Baugenehmigung haben. Nach dem Einzug in Ihre neue Wohnung haben Sie längstens sechs Monate Zeit, Baukindergeld zu beantragen. Es gilt das Datum der Meldebestätigung. (PH)
Laut KfW wurde das Baukindergeld bis 31.03.21 verlängert. Mir ist nur unklar, was beim Bau eines EFH erfüllt sein muss zu diesem Stichtag. Genügt der Abschluss des Bauvertrages? Muss der Bauantrag gestellt sein? Oder muss er auch schon genehmigt sein?
Danke.
@MKA75: Sie können spätestens bis zum 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen, wenn Sie zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 Ihre Wohnimmobilie gekauft haben oder Ihnen die Baugenehmigung erteilt wurde. Stichtag beim Kauf ist die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags. Wichtig ist, dass Sie den Antrag innerhalb der ersten 6 Monate nach Einzug stellen. (PH) https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/
Gibt es einen Deadline für das Baukindergeld? D.h. bis wann/in welchem Jahr könnte man noch das Baukindergeld beantragen?
Danke vorab.
Grüße
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