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Testergebnisse für 31 BauherrenhaftpflichtversicherungenAbwässer
Leistungsstarke Bauherrenhaftpflichtversicherungen zahlen auch für Schäden durch auslaufendes Abwasser. Ausgeschlossen sind aber meist Ansprüche wegen Schäden an Entwässerungsleitungen infolge von Verschmutzungen und Verstopfungen – und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Allmählichkeitsschäden
So heißen im Versicherungsdeutsch Schäden, die erst im Laufe der Zeit entstehen, wenn etwa durch die leichte Beschädigung eines Rohrs Wasser- oder Abwassertropfen austreten und im Laufe der Zeit Schäden verursachen. Die meisten Bauherrenhaftpflichtversicherungen zahlen für solche Schäden, die durch allmähliche Einwirkung von hohen oder tiefen Temperaturen, durch Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit oder Niederschläge, Rauch, Ruß und Staub entstehen.
Bausumme
Das ist die Summe aller Kosten der Baustelle. Dazu gehören:
- Sämtliche Kosten für die Planung
- Gegebenenfalls Kosten für den Abbruch alter Gebäude auf dem Grundstück
- Kosten für den Aushub der Baugrube und ähnliche Bodenarbeiten
- Kosten für Material und Arbeiten (vor allem Errichtung des Rohbaus, Putz- und Stuckarbeiten, Zimmerer und Dachdecker, Fliesen, Tischler, Schlosser, Glaser und Elektriker)
- Gestaltung der Außenanlagen samt Wegen, Mauern und Zäunen
- Gebühren für Behördenleistungen
- Wert von Eigenleistungen (sämtliche Arbeiten auf der Baustelle, die der Bauherr selbst oder seine Freunde und Bekannte vornehmen und für die sonst Bauhandwerker beauftragt werden müssten; maßgebend ist, was eine Fachfirma für die Arbeiten berechnen würde)
Bauherren sollten die Bausumme lieber etwas höher angeben als zu knapp. Bei Überschreitung der Bausumme ist entweder ein Nachschlag fällig oder eine ganz neue Versicherung nötig. Einige Versicherer überprüfen am Ende der Bauzeit die Bausumme und passen gegebenenfalls den Beitrag an.
Eigenleistung
Die Haftung des Bauherren bei Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung zunächst oft nicht ab. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sehen Leistungen nur vor, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind. Die Haftung für Eigenleistungen kann aber zusätzlich versichert werden. Dafür ist meist ein höherer Versicherungsbeitrag zu zahlen.
Die Erfahrung der Versicherer zeigt nämlich: Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe führen häufiger zu Haftpflichtfällen als die Arbeit von beauftragten Unternehmen oder Unternehmern.
Wichtig: Nicht immer umfasst die Bauherrenhaftpflichtversicherung bei Eigenleistungen auch die Benutzung von selbstfahrenden Baumaschinen oder anderen Kraftfahrzeugen. Diesen Schutz sollten Bauherren aber haben, wenn sie solche Fahrzeuge benutzen wollen.
Einmalbeiträge
Bei Bauversicherungen wie der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind Einmalbeiträge statt der sonst üblichen Jahresbeiträge zu zahlen. Sie decken das gesamte Bauvorhaben ab. Allerdings gilt stets eine Höchstfrist von bis zu drei Jahren. Reicht die vereinbarte Höchstfrist nicht aus, müssen Bauherren entweder den Versicherungsschutz verlängern oder eine weitere Police abschließen. Die Höhe der Beiträge hängt bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung vor allem von der --> Bausumme ab. Einige Versicherer geben einen Rabatt, wenn ein Fertighaus gebaut wird oder die Bauarbeiten schon nach drei oder sechs Monaten fertig werden.
Erschütterungen infolge von Rammarbeiten
Kommt es aufgrund von Erschütterungen durch Arbeiten mit schwerem Gerät zu Schäden an Nachbargrundstücken, springen leistungsstarke Bauherrenhaftpflichtpolicen ein.
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Testergebnisse für 31 BauherrenhaftpflichtversicherungenGesetzliche Unfallversicherung
Alle auf der Baustelle beschäftigten Arbeiter und Helfer sind gesetzlich unfallversichert. Werden sie bei einem Unfall verletzt, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. In der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind diese Arbeitsunfallschäden ausgeschlossen. Bauherren und ihren Angehörigen sind nicht gesetzlich versichert. Für sie gibt es die freiwillige Unfallversicherung bei der Bauberufsgenossenschaft. Private Unfallversicherungsverträge bieten nur pauschale Entschädigungen. Sie sind deshalb keine Alternative zur gesetzlichen Unfallversicherung mit ihren umfassenden Leistungen bis hin zu Verletztengeld und Rente. Sie sind aber eine Ergänzung zum gesetzlichen Schutz. Der hat nämlich Lücken, die die private Unfallversicherung zumindest verringert.
Gewässerschäden
Schäden durch Auslaufen gewässerschädigender Stoffe wie Chemikalien, Öl oder Farben sind bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung entweder ausgeschlossen oder auf sogenannte Kleinstgebinde begrenzt. Meist ist den Versicherungsbedingungen genannt, wie viele Liter oder Kilogramm Inhalt Behälter haben dürfen, damit der Umgang mit ihnen unter den Versicherungsschutz fällt. Für größere Behälter entfällt der Versicherungsschutz.
Grundstückssenkung/Erdrutsch
Gemeint sind zum Beispiel beim Aushub der Baugrube entstehende Schäden an Nachbargrundstücken oder -gebäuden. Im schlimmsten Fall kann ein Nachbargebäude die Standfestigkeit verlieren, wenn durch Erdarbeiten der Baugrund in Bewegung gerät.
Häusliche Abwässer
--> Abwässer
Planung und Bauleistung durch den Versicherungsnehmer selbst
--> Eigenleistung
Private Unfallversicherung
Private Unfallversicherungsverträge bieten bei schweren Verletzungen pauschale Entschädigungen. Policen sind schon für unter 100 Euro pro Jahr zu haben. Sie sind keine Alternative zur --> gesetzlichen Unfallversicherung mit ihren umfassenden Leistungen bis hin zu Verletztengeld und Rente. Sie sind aber als Ergänzung empfehlenswert, um einzelne Lücken im gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu verringern. Welche privaten Unfallversicherungsangebote gut sind, zeigt unser Vergleich private Unfallversicherung.
Rettungskosten
Darunter sind Kosten für Rettungsdienst, Notarzt und technische Hilfeleistungen zu verstehen, die der Bauherr bei einem Unfall mit Haftpflichtschäden für erforderlich halten durfte. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt sie. Nach den Musterbedingungen des GDV fallen auch Kosten für außergerichtliche Gutachten darunter.
Selbstbehalt
Manche Versicherer bieten auch bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung an, einen auch Selbstbeteiligung genannten Selbstbehalt zu vereinbaren. Versicherte müssen dann bei jedem Schaden einen bestimmten Betrag selbst zahlen, und der Versicherer springt nur für den Teil des Schadens ein, der den als Selbstbehalt vereinbarten Betrag übersteigt. Dafür sinkt der Versicherungsbeitrag.
Bauherren sollten genau überlegen, ob die Beitragsersparnis den Leistungsverzicht rechtfertigt. Bei Bauherrenhaftpflichtversicherungen ist der Preisunterschied für Versicherungen mit und ohne Selbstbeteiligung verhältnismäßig gering.
Versicherungssumme
Sie gibt an, bis zu welchem Höchstbetrag der Versicherer Schäden ersetzt. Sie sollte bei Haftpflichtversicherungen mindestens 10 Millionen Euro betragen. Zuweilen gelten zusätzliche Höchstbeträge pro geschädigter Person oder für Vermögensschäden. Bei der Versicherungssumme sind auch im Zuge der Regulierung nötige Leistungen des Versicherers wie etwa für die Verteidigung des Versicherten gegen unberechtigte Schadenersatzforderungen zu berücksichtigen. Übersteigt ein Schaden die Versicherungssumme, muss der Versicherte für Beträge jenseits der Versicherungssumme selbst aufkommen.
Vertragslaufzeit
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, endet die Bauherrenhaftpflichtversicherung mit Ende der Bauarbeiten automatisch, spätestens aber zum Ablauf der im Versicherungsvertrag vereinbarten Frist. Gelingt es nicht, die Bauarbeiten bis zu diesem Termin zu beenden, muss eine Verlängerung her.
Vorsorgeversicherung
Sie ist wichtig, wenn sich nach Abschluss der Versicherung Änderungen ergeben. Beispiel: Der versicherte Bauherr will anders als geplant doch selbst ein Baufahrzeug steuern. Vorsorgeversicherung heißt: Der Versicherer springt bis zur vereinbarten Versicherungssumme auch für neu entstehende Risiken ein. Allerdings sind Versicherungsnehmer verpflichtet, neue Risiken innerhalb einer bestimmten Zeit zu melden. Nach den Musterbedingungen des GDV haben sie dafür nur einen Monat Zeit. Nach Ablauf der Frist zahlt der Versicherer nicht mehr für ein neu entstehendes und bisher nicht versichertes Risiko.
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Testergebnisse für 31 Bauherrenhaftpflichtversicherungen-
- Wenn Unwetter oder Materialfehler den Hausbau gefährden, ist eine gute Bauleistungsversicherung die Rettung. Die Unterschiede bei Preisen und Leistungen sind groß.
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- Viele Menschen mit Vorhofflimmern bekommen neuartige Blutverdünner verordnet. Von ihnen scheint der Wirkstoff Apixaban am besten zu sein.
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- Für Bau, Kauf oder energetische Sanierung eines Hauses gibt es Fördermittel. Unser Rechner zeigt die aktuellen Konditionen.
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Kommentarliste
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@malte12345: Wenn es im Inhaltsverzeichnis keine Heft-PDF zum Downloaden gibt, nutzen Sie die bitte die Druckoption über dem Reiter Testergebnisse. Nicht jede Veröffentlichung im Netz hat auch einen Artikel im Heft zur Folge, somit wird dann auch keine Heft-PDF zu finden sein.
Kommentar vom Autor gelöscht.
@podl: Es ist möglich, dass das Bauunternehmen eine Bauleistungsversicherung abschließt, die sowohl das Risiko des Bauunternehmens als auch das Bauherrenrisiko abdeckt. Das muss aber nicht sein. Erkundigen Sie sich genau, wie weit der Schutz der Police des Bauunternehmens geht und schließen Sie einen eigenen Vertrag ab, wenn das von Ihnen zu tragende Bauherrenrisiko darüber nicht abgedeckt ist.
ich habe mir ihren Artikel heruntergeladen und habe angefangen die dort aufgeführten Versicherer zu vergleichen. Ich hänge aber nach wie vor an der Erfordernis einer Bauleistungsversicherung. Meine Baufirma sagt mir auf Nachfrage einerseits, dass sie eine solche Versicherung für sich abgeschlossen haben und ich daher keine bräuchte. Andererseits steht im Vertrag, dass die Baufirma einen zusätzlichen Vergütungsanspruch bei beschädigten Bauteilen durch höhere Gewalt bis zur Bauabnahme hat. Aber bräuchte ich dann nicht doch wieder eine Bauleistungsversicherung, um zumindest bei Schäden durch Sturm etc. auf der sicheren Seite zu sein?
@paulpanterWÜ: Nicht alle Versicherer definieren die Bausumme gleich. Wir haben nicht untersucht, welche Versicherer die Kosten für die Leistungen von Architekten, Ingenieuren und Behörden dazu zählen oder ausschließen. Bitte fragen Sie vor dem Abschluss konkret beim Versicherer nach, was zur Bausumme gehört. (maa)