Bauherrenhaft­pflicht im Vergleich

Bauherrenhaft­pflicht­versicherungen verstehen – ein Glossar

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Bauherrenhaft­pflicht im Vergleich Testergebnisse für 31 Bauherrenhaft­pflicht­ver­sicherungen

Abwässer

Leistungs­starke Bauherrenhaft­pflicht­versicherungen zahlen auch für Schäden durch auslaufendes Abwasser. Ausgeschlossen sind aber meist Ansprüche wegen Schäden an Entwässerungs­leitungen infolge von Verschmut­zungen und Verstopfungen – und alle sich daraus ergebenden Vermögens­schäden.

Allmählich­keits­schäden

So heißen im Versicherungs­deutsch Schäden, die erst im Laufe der Zeit entstehen, wenn etwa durch die leichte Beschädigung eines Rohrs Wasser- oder Abwasser­tropfen austreten und im Laufe der Zeit Schäden verursachen. Die meisten Bauherrenhaft­pflicht­versicherungen zahlen für solche Schäden, die durch allmähliche Einwirkung von hohen oder tiefen Temperaturen, durch Gase, Dämpfe, Feuchtig­keit oder Nieder­schläge, Rauch, Ruß und Staub entstehen.

Bausumme

Das ist die Summe aller Kosten der Baustelle. Dazu gehören:

  • Sämtliche Kosten für die Planung
  • Gegebenenfalls Kosten für den Abbruch alter Gebäude auf dem Grund­stück
  • Kosten für den Aushub der Baugrube und ähnliche Boden­arbeiten
  • Kosten für Material und Arbeiten (vor allem Errichtung des Rohbaus, Putz- und Stuck­arbeiten, Zimmerer und Dach­decker, Fliesen, Tischler, Schlosser, Glaser und Elektriker)
  • Gestaltung der Außen­anlagen samt Wegen, Mauern und Zäunen
  • Gebühren für Behörden­leistungen
  • Wert von Eigen­leistungen (sämtliche Arbeiten auf der Baustelle, die der Bauherr selbst oder seine Freunde und Bekannte vornehmen und für die sonst Bauhand­werker beauftragt werden müssten; maßgebend ist, was eine Fachfirma für die Arbeiten berechnen würde)

Bauherren sollten die Bausumme lieber etwas höher angeben als zu knapp. Bei Über­schreitung der Bausumme ist entweder ein Nach­schlag fällig oder eine ganz neue Versicherung nötig. Einige Versicherer über­prüfen am Ende der Bauzeit die Bausumme und passen gegebenenfalls den Beitrag an.

Eigen­leistung

Die Haftung des Bauherren bei Eigen­leistungen und Nach­barschafts­hilfe deckt die Bauherrenhaft­pflicht­versicherung zunächst oft nicht ab. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sehen Leistungen nur vor, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind. Die Haftung für Eigen­leistungen kann aber zusätzlich versichert werden. Dafür ist meist ein höherer Versicherungs­beitrag zu zahlen.

Die Erfahrung der Versicherer zeigt nämlich: Eigen­leistungen und Nach­barschafts­hilfe führen häufiger zu Haft­pflicht­fällen als die Arbeit von beauftragten Unternehmen oder Unternehmern.
Wichtig: Nicht immer umfasst die Bauherrenhaft­pflicht­versicherung bei Eigen­leistungen auch die Benut­zung von selbst­fahrenden Baumaschinen oder anderen Kraft­fahr­zeugen. Diesen Schutz sollten Bauherren aber haben, wenn sie solche Fahr­zeuge benutzen wollen.

Einmalbeiträge

Bei Bauversicherungen wie der Bauherrenhaft­pflicht­versicherung sind Einmalbeiträge statt der sonst üblichen Jahres­beiträge zu zahlen. Sie decken das gesamte Bauvorhaben ab. Allerdings gilt stets eine Höchst­frist von bis zu drei Jahren. Reicht die vereinbarte Höchst­frist nicht aus, müssen Bauherren entweder den Versicherungs­schutz verlängern oder eine weitere Police abschließen. Die Höhe der Beiträge hängt bei der Bauherrenhaft­pflicht­versicherung vor allem von der --> Bausumme ab. Einige Versicherer geben einen Rabatt, wenn ein Fertighaus gebaut wird oder die Bauarbeiten schon nach drei oder sechs Monaten fertig werden.

Erschütterungen infolge von Ramm­arbeiten

Kommt es aufgrund von Erschütterungen durch Arbeiten mit schwerem Gerät zu Schäden an Nach­bargrund­stücken, springen leistungs­starke Bauherrenhaft­pflicht­policen ein.

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Gesetzliche Unfall­versicherung

Alle auf der Baustelle beschäftigten Arbeiter und Helfer sind gesetzlich unfall­versichert. Werden sie bei einem Unfall verletzt, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. In der Bauherrenhaft­pflicht­versicherung sind diese Arbeits­unfall­schäden ausgeschlossen. Bauherren und ihren Angehörigen sind nicht gesetzlich versichert. Für sie gibt es die freiwillige Unfallversicherung bei der Bauberufsgenossenschaft. Private Unfall­versicherungs­verträge bieten nur pauschale Entschädigungen. Sie sind deshalb keine Alternative zur gesetzlichen Unfall­versicherung mit ihren umfassenden Leistungen bis hin zu Verletztengeld und Rente. Sie sind aber eine Ergän­zung zum gesetzlichen Schutz. Der hat nämlich Lücken, die die private Unfall­versicherung zumindest verringert.

Gewässerschäden

Schäden durch Auslaufen gewässerschädigender Stoffe wie Chemikalien, Öl oder Farben sind bei der Bauherrenhaft­pflicht­versicherung entweder ausgeschlossen oder auf sogenannte Kleinst­gebinde begrenzt. Meist ist den Versicherungs­bedingungen genannt, wie viele Liter oder Kilogramm Inhalt Behälter haben dürfen, damit der Umgang mit ihnen unter den Versicherungs­schutz fällt. Für größere Behälter entfällt der Versicherungs­schutz.

Grundstücks­senkung/Erdrutsch

Gemeint sind zum Beispiel beim Aushub der Baugrube entstehende Schäden an Nach­bargrund­stücken oder -gebäuden. Im schlimmsten Fall kann ein Nach­bargebäude die Stand­festig­keit verlieren, wenn durch Erdarbeiten der Baugrund in Bewegung gerät.

Häusliche Abwässer

--> Abwässer

Planung und Bauleistung durch den Versicherungs­nehmer selbst

--> Eigen­leistung

Private Unfall­versicherung

Private Unfall­versicherungs­verträge bieten bei schweren Verletzungen pauschale Entschädigungen. Policen sind schon für unter 100 Euro pro Jahr zu haben. Sie sind keine Alternative zur --> gesetzlichen Unfall­versicherung mit ihren umfassenden Leistungen bis hin zu Verletztengeld und Rente. Sie sind aber als Ergän­zung empfehlens­wert, um einzelne Lücken im gesetzlichen Unfall­versicherungs­schutz zu verringern. Welche privaten Unfall­versicherungs­angebote gut sind, zeigt unser Vergleich private Unfallversicherung.

Rettungs­kosten

Darunter sind Kosten für Rettungs­dienst, Notarzt und tech­nische Hilfe­leistungen zu verstehen, die der Bauherr bei einem Unfall mit Haft­pflicht­schäden für erforderlich halten durfte. Die Bauherrenhaft­pflicht­versicherung über­nimmt sie. Nach den Musterbedingungen des GDV fallen auch Kosten für außerge­richt­liche Gutachten darunter.

Selbst­behalt

Manche Versicherer bieten auch bei der Bauherrenhaft­pflicht­versicherung an, einen auch Selbst­beteiligung genannten Selbst­behalt zu vereinbaren. Versicherte müssen dann bei jedem Schaden einen bestimmten Betrag selbst zahlen, und der Versicherer springt nur für den Teil des Schadens ein, der den als Selbst­behalt vereinbarten Betrag über­steigt. Dafür sinkt der Versicherungs­beitrag.

Bauherren sollten genau über­legen, ob die Beitrags­ersparnis den Leistungs­verzicht recht­fertigt. Bei Bauherrenhaft­pflicht­versicherungen ist der Preis­unterschied für Versicherungen mit und ohne Selbst­beteiligung verhält­nismäßig gering.

Versicherungs­summe

Sie gibt an, bis zu welchem Höchst­betrag der Versicherer Schäden ersetzt. Sie sollte bei Haft­pflicht­versicherungen mindestens 10 Millionen Euro betragen. Zuweilen gelten zusätzliche Höchst­beträge pro geschädigter Person oder für Vermögens­schäden. Bei der Versicherungs­summe sind auch im Zuge der Regulierung nötige Leistungen des Versicherers wie etwa für die Verteidigung des Versicherten gegen unbe­rechtigte Schaden­ersatz­forderungen zu berück­sichtigen. Über­steigt ein Schaden die Versicherungs­summe, muss der Versicherte für Beträge jenseits der Versicherungs­summe selbst aufkommen.

Vertrags­lauf­zeit

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, endet die Bauherrenhaft­pflicht­versicherung mit Ende der Bauarbeiten auto­matisch, spätestens aber zum Ablauf der im Versicherungs­vertrag vereinbarten Frist. Gelingt es nicht, die Bauarbeiten bis zu diesem Termin zu beenden, muss eine Verlängerung her.

Vorsorgever­sicherung

Sie ist wichtig, wenn sich nach Abschluss der Versicherung Änderungen ergeben. Beispiel: Der versicherte Bauherr will anders als geplant doch selbst ein Baufahr­zeug steuern. Vorsorgever­sicherung heißt: Der Versicherer springt bis zur vereinbarten Versicherungs­summe auch für neu entstehende Risiken ein. Allerdings sind Versicherungs­nehmer verpflichtet, neue Risiken inner­halb einer bestimmten Zeit zu melden. Nach den Musterbedingungen des GDV haben sie dafür nur einen Monat Zeit. Nach Ablauf der Frist zahlt der Versicherer nicht mehr für ein neu entstehendes und bisher nicht versichertes Risiko.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 30.08.2022 um 15:29 Uhr
Gefahrtragung bis Bauabnahme durch Baufirma

@podl: Es ist möglich, dass das Bauunternehmen eine Bauleistungsversicherung abschließt, die sowohl das Risiko des Bauunternehmens als auch das Bauherrenrisiko abdeckt. Das muss aber nicht sein. Erkundigen Sie sich genau, wie weit der Schutz der Police des Bauunternehmens geht und schließen Sie einen eigenen Vertrag ab, wenn das von Ihnen zu tragende Bauherrenrisiko darüber nicht abgedeckt ist.

podl am 10.08.2022 um 10:45 Uhr
Gefahrtragung bis Bauabnahme durch Baufirma

ich habe mir ihren Artikel heruntergeladen und habe angefangen die dort aufgeführten Versicherer zu vergleichen. Ich hänge aber nach wie vor an der Erfordernis einer Bauleistungsversicherung. Meine Baufirma sagt mir auf Nachfrage einerseits, dass sie eine solche Versicherung für sich abgeschlossen haben und ich daher keine bräuchte. Andererseits steht im Vertrag, dass die Baufirma einen zusätzlichen Vergütungsanspruch bei beschädigten Bauteilen durch höhere Gewalt bis zur Bauabnahme hat. Aber bräuchte ich dann nicht doch wieder eine Bauleistungsversicherung, um zumindest bei Schäden durch Sturm etc. auf der sicheren Seite zu sein?

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.04.2021 um 18:20 Uhr
Definition Bausumme

@paulpanterWÜ: Nicht alle Versicherer definieren die Bausumme gleich. Wir haben nicht untersucht, welche Versicherer die Kosten für die Leistungen von Architekten, Ingenieuren und Behörden dazu zählen oder ausschließen. Bitte fragen Sie vor dem Abschluss konkret beim Versicherer nach, was zur Bausumme gehört. (maa)

paulpanterWÜ am 01.04.2021 um 16:48 Uhr
Bausumme = Kosten gem. DIN 276 - 2006 ??

Es wird bei der Bauleistungsversicherung der Beitrag nach der Bausumme berechnet.
Handelt es sich hierbei um die Kostenschätzung gem. DIN 276-2006 oder um reine Erstellungskosten/Baukosten?
Die Frage ist insoweit von Bedeutung, da die Kostenschätzung der DIN auch die Nebenkosten der Kostengruppe 700 (Architektenhonorare etc.) enthalten sind. Diese betragen gerne mal rd. 20 %.
Vielen Dank

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.11.2020 um 10:19 Uhr
Was für eine Art von Vandalismus ist versichert?

@beatit: Vandalismus ist eine vorsätzliche Beschädigung des Gebäudes oder des Baugrundstücks durch Dritte. Wir haben uns mit den (sicher vielfältigen) Möglichkeiten denkbarer Beschädigungen bei der Untersuchung nicht im Einzelnen befasst. Insofern müssten Sie bitte beim Versicherer nachfragen, welche Schäden genau durch die Bedingungen abgedeckt sind. (PH)