Testergebnisse für 31 Bauherrenhaftpflichtversicherungen
Im Test: Die Stiftung Warentest hat 31 Angebote für private Bauherren-Haftpflichtversicherungen von 23 Versicherern untersucht. Wir haben nur Tarife berücksichtigt, die auch als Einzelversicherungen erhältlich sind. Tarife für den öffentlichen Dienst stellen wir nicht dar.
Im Folgenden erläutern wir, wie unsere Tabelle zu lesen ist.
Versicherungssumme
Sie gibt den Betrag an, den der Versicherte im Schadensfall maximal erhält. Wir haben pauschal eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden zugrunde gelegt. Bedingung: Im Versicherungsfall wird keine Selbstbeteiligung verlangt.
Einmalbeiträge
Der gesamte Beitrag wird bei Beginn der Versicherung fällig und gilt für die vereinbarte Bauzeit. Die Höhe des Beitrags ist abhängig von der Bausumme und zum Teil auch von der Bauzeit. Mancher Versicherer bietet Preisnachlässe bei Fertighäusern und bei bereits nach sechs Monaten fertigen Baurbeiten. Wir haben die Beiträge für Neubauten mit einer Bausumme von 250 000 Euro und 400 000 Euro sowie für einen Umbau von 100 000 Euro berechnet.
Wichtige mitversicherte Leistungen ohne Mehrbeitrag
Diese in der Tabelle beschriebenen Leistungen werden speziell im Rahmen der Bauherrenhaftpflichtversicherung angeboten. In der Privathaftpflichtversicherung sind sie größtenteils ausgeschlossen.
Bauen in Eigenleistung
Nur bei wenigen Versicherern sind Schäden, die Dritte erleiden, beitragsfrei mitversichert, wenn neben Fachbetrieben auch private Helfer und der Bauherr selbst auf der Baustelle mitarbeiten (Eigenleistungen). Die meisten Versicherer verlangen dafür einen Mehrbeitrag pro 1 000 Euro Eigenleistungen.
Testergebnisse für 31 Bauherrenhaftpflichtversicherungen
Befristung des Bauvorhabens
Innerhalb der genannten Frist muss das Bauvorhaben abgeschlossen sein. Danach erlischt der Versicherungsschutz. Bei vielen Versicherern kann diese Frist allerdings gegen Zahlung eines Zuschlags verlängert werden.
Testergebnisse für 31 Bauherrenhaftpflichtversicherungen
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- Mit diesen Espressomaschinen wird der Cappuccino zur Zeremonie: Pulver andrücken, Brühzeit wählen, Milch schäumen. Aber nicht alle überzeugen im Siebträgermaschinen-Test.
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- Viele Menschen mit Vorhofflimmern bekommen neuartige Blutverdünner verordnet. Von ihnen scheint der Wirkstoff Apixaban am besten zu sein.
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@podl: Es ist möglich, dass das Bauunternehmen eine Bauleistungsversicherung abschließt, die sowohl das Risiko des Bauunternehmens als auch das Bauherrenrisiko abdeckt. Das muss aber nicht sein. Erkundigen Sie sich genau, wie weit der Schutz der Police des Bauunternehmens geht und schließen Sie einen eigenen Vertrag ab, wenn das von Ihnen zu tragende Bauherrenrisiko darüber nicht abgedeckt ist.
ich habe mir ihren Artikel heruntergeladen und habe angefangen die dort aufgeführten Versicherer zu vergleichen. Ich hänge aber nach wie vor an der Erfordernis einer Bauleistungsversicherung. Meine Baufirma sagt mir auf Nachfrage einerseits, dass sie eine solche Versicherung für sich abgeschlossen haben und ich daher keine bräuchte. Andererseits steht im Vertrag, dass die Baufirma einen zusätzlichen Vergütungsanspruch bei beschädigten Bauteilen durch höhere Gewalt bis zur Bauabnahme hat. Aber bräuchte ich dann nicht doch wieder eine Bauleistungsversicherung, um zumindest bei Schäden durch Sturm etc. auf der sicheren Seite zu sein?
@paulpanterWÜ: Nicht alle Versicherer definieren die Bausumme gleich. Wir haben nicht untersucht, welche Versicherer die Kosten für die Leistungen von Architekten, Ingenieuren und Behörden dazu zählen oder ausschließen. Bitte fragen Sie vor dem Abschluss konkret beim Versicherer nach, was zur Bausumme gehört. (maa)
Es wird bei der Bauleistungsversicherung der Beitrag nach der Bausumme berechnet.
Handelt es sich hierbei um die Kostenschätzung gem. DIN 276-2006 oder um reine Erstellungskosten/Baukosten?
Die Frage ist insoweit von Bedeutung, da die Kostenschätzung der DIN auch die Nebenkosten der Kostengruppe 700 (Architektenhonorare etc.) enthalten sind. Diese betragen gerne mal rd. 20 %.
Vielen Dank
@beatit: Vandalismus ist eine vorsätzliche Beschädigung des Gebäudes oder des Baugrundstücks durch Dritte. Wir haben uns mit den (sicher vielfältigen) Möglichkeiten denkbarer Beschädigungen bei der Untersuchung nicht im Einzelnen befasst. Insofern müssten Sie bitte beim Versicherer nachfragen, welche Schäden genau durch die Bedingungen abgedeckt sind. (PH)