Bauherrenhaft­pflicht im Vergleich

So haben wir getestet

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Bauherrenhaft­pflicht im Vergleich Testergebnisse für 31 Bauherrenhaft­pflicht­ver­sicherungen

Im Test: Die Stiftung Warentest hat 31 Angebote für private Bauherren-Haft­pflicht­versicherungen von 23 Versicherern untersucht. Wir haben nur Tarife berück­sichtigt, die auch als Einzel­versicherungen erhältlich sind. Tarife für den öffent­lichen Dienst stellen wir nicht dar.

Im Folgenden erläutern wir, wie unsere Tabelle zu lesen ist.

Versicherungs­summe

Sie gibt den Betrag an, den der Versicherte im Schadens­fall maximal erhält. Wir haben pauschal eine Versicherungs­summe von mindestens 10 Millionen Euro für Personen- und Sach­schäden zugrunde gelegt. Bedingung: Im Versicherungs­fall wird keine Selbst­beteiligung verlangt.

Einmalbeiträge

Der gesamte Beitrag wird bei Beginn der Versicherung fällig und gilt für die vereinbarte Bauzeit. Die Höhe des Beitrags ist abhängig von der Bausumme und zum Teil auch von der Bauzeit. Mancher Versicherer bietet Preis­nach­lässe bei Fertighäusern und bei bereits nach sechs Monaten fertigen Baurbeiten. Wir haben die Beiträge für Neubauten mit einer Bausumme von 250 000 Euro und 400 000 Euro sowie für einen Umbau von 100 000 Euro berechnet.

Wichtige mitversicherte Leistungen ohne Mehr­beitrag

Diese in der Tabelle beschriebenen Leistungen werden speziell im Rahmen der Bauherrenhaft­pflicht­versicherung angeboten. In der Privathaft­pflicht­versicherung sind sie größ­tenteils ausgeschlossen.

Bauen in Eigen­leistung

Nur bei wenigen Versicherern sind Schäden, die Dritte erleiden, beitrags­frei mitversichert, wenn neben Fach­betrieben auch private Helfer und der Bauherr selbst auf der Baustelle mitarbeiten (Eigen­leistungen). Die meisten Versicherer verlangen dafür einen Mehr­beitrag pro 1 000 Euro Eigen­leistungen.

Bauherrenhaft­pflicht im Vergleich Testergebnisse für 31 Bauherrenhaft­pflicht­ver­sicherungen

Befristung des Bauvorhabens

Inner­halb der genannten Frist muss das Bauvorhaben abge­schlossen sein. Danach erlischt der Versicherungs­schutz. Bei vielen Versicherern kann diese Frist allerdings gegen Zahlung eines Zuschlags verlängert werden.

Bauherrenhaft­pflicht im Vergleich Testergebnisse für 31 Bauherrenhaft­pflicht­ver­sicherungen

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 30.08.2022 um 15:29 Uhr
Gefahrtragung bis Bauabnahme durch Baufirma

@podl: Es ist möglich, dass das Bauunternehmen eine Bauleistungsversicherung abschließt, die sowohl das Risiko des Bauunternehmens als auch das Bauherrenrisiko abdeckt. Das muss aber nicht sein. Erkundigen Sie sich genau, wie weit der Schutz der Police des Bauunternehmens geht und schließen Sie einen eigenen Vertrag ab, wenn das von Ihnen zu tragende Bauherrenrisiko darüber nicht abgedeckt ist.

podl am 10.08.2022 um 10:45 Uhr
Gefahrtragung bis Bauabnahme durch Baufirma

ich habe mir ihren Artikel heruntergeladen und habe angefangen die dort aufgeführten Versicherer zu vergleichen. Ich hänge aber nach wie vor an der Erfordernis einer Bauleistungsversicherung. Meine Baufirma sagt mir auf Nachfrage einerseits, dass sie eine solche Versicherung für sich abgeschlossen haben und ich daher keine bräuchte. Andererseits steht im Vertrag, dass die Baufirma einen zusätzlichen Vergütungsanspruch bei beschädigten Bauteilen durch höhere Gewalt bis zur Bauabnahme hat. Aber bräuchte ich dann nicht doch wieder eine Bauleistungsversicherung, um zumindest bei Schäden durch Sturm etc. auf der sicheren Seite zu sein?

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.04.2021 um 18:20 Uhr
Definition Bausumme

@paulpanterWÜ: Nicht alle Versicherer definieren die Bausumme gleich. Wir haben nicht untersucht, welche Versicherer die Kosten für die Leistungen von Architekten, Ingenieuren und Behörden dazu zählen oder ausschließen. Bitte fragen Sie vor dem Abschluss konkret beim Versicherer nach, was zur Bausumme gehört. (maa)

paulpanterWÜ am 01.04.2021 um 16:48 Uhr
Bausumme = Kosten gem. DIN 276 - 2006 ??

Es wird bei der Bauleistungsversicherung der Beitrag nach der Bausumme berechnet.
Handelt es sich hierbei um die Kostenschätzung gem. DIN 276-2006 oder um reine Erstellungskosten/Baukosten?
Die Frage ist insoweit von Bedeutung, da die Kostenschätzung der DIN auch die Nebenkosten der Kostengruppe 700 (Architektenhonorare etc.) enthalten sind. Diese betragen gerne mal rd. 20 %.
Vielen Dank

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.11.2020 um 10:19 Uhr
Was für eine Art von Vandalismus ist versichert?

@beatit: Vandalismus ist eine vorsätzliche Beschädigung des Gebäudes oder des Baugrundstücks durch Dritte. Wir haben uns mit den (sicher vielfältigen) Möglichkeiten denkbarer Beschädigungen bei der Untersuchung nicht im Einzelnen befasst. Insofern müssten Sie bitte beim Versicherer nachfragen, welche Schäden genau durch die Bedingungen abgedeckt sind. (PH)